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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16   

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https://dejure.org/2016,33985
BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2016,33985)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2016 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2016,33985)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2016 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2016,33985)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, § 10 Abs 2 VwVfG
    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit; Überdenkensverfahren

  • Wolters Kluwer

    Neubescheidungsbegehren über das Ergebnis einer abgelegten zweiten juristischen Staatsprüfung; Geltendmachung einer Verletzung des Gebots zur Gewährung rechtlichen Gehörs; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Statthaftigkeit der revisiongserichtlichen Nachprüfung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubescheidungsbegehren über das Ergebnis einer abgelegten zweiten juristischen Staatsprüfung; Geltendmachung einer Verletzung des Gebots zur Gewährung rechtlichen Gehörs; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Statthaftigkeit der revisiongserichtlichen Nachprüfung ...

  • rechtsportal.de

    Neubescheidungsbegehren über das Ergebnis einer abgelegten zweiten juristischen Staatsprüfung; Geltendmachung einer Verletzung des Gebots zur Gewährung rechtlichen Gehörs; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Statthaftigkeit der revisiongserichtlichen Nachprüfung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 16.08.2011 - 6 B 18.11

    Prüfungsrecht; Bewertungsspielraum; Anhörungsrüge

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen verbleibende Entscheidungsspielraum überschritten, wenn die Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Durch diesen Grundsatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der jenseits der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit des fachwissenschaftlichen Bereichs einer Prüfungsbeurteilung bestehende Beurteilungsspielraum der Prüfer für prüfungsspezifische Wertungen - insbesondere im Hinblick auf die für die Notenvergabe entscheidende Gewichtung der Stärken und Schwächen der jeweiligen Bearbeitung - beschränkt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 68 und vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Zwar sollen die inhaltliche Befassung mit der Prüfungsleistung und deren Bewertung (samt Begründung) grundsätzlich in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Prüfung erfolgen, sie sind aber auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich (BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 ).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    "wann eine Stellungnahme noch 'zeitnah' im Sinne des Postulats des Bundesverwaltungsgerichts (siehe BVerwGE 92, 132 ff., 3. Leitsatz) erfolgt, und wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten imstande ist.".
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Sie sind deshalb einer allgemeinen, von den Umständen des Einzelfalls unabhängigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (vgl. BFH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VII R 1/03 - BFHE 204, 546 und zur Begründung von Prüfungsbewertungen allgemein: BVerwG, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 411 Rn. 11).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Durch diesen Grundsatz ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der jenseits der vollen gerichtlichen Überprüfbarkeit des fachwissenschaftlichen Bereichs einer Prüfungsbeurteilung bestehende Beurteilungsspielraum der Prüfer für prüfungsspezifische Wertungen - insbesondere im Hinblick auf die für die Notenvergabe entscheidende Gewichtung der Stärken und Schwächen der jeweiligen Bearbeitung - beschränkt (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 2004 - 6 B 25.04 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 406 S. 68 …und vom 16. August 2011 - 6 B 18.11 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht einen Aspekt des Vorbringens eines Beteiligten in den Urteilsgründen nicht erwähnt hat, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht in Erwägung gezogen, wenn er nach dem materiell-rechtlichen Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. etwa m.w.N.: BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 25).
  • BFH, 03.02.2004 - VII R 1/03

    Befangenheit eines Prüfers; Begründung der Entsch. im Überdenkungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Sie sind deshalb einer allgemeinen, von den Umständen des Einzelfalls unabhängigen Klärung in einem Revisionsverfahren nicht zugänglich (vgl. BFH, Urteil vom 3. Februar 2004 - VII R 1/03 - BFHE 204, 546 und zur Begründung von Prüfungsbewertungen allgemein: BVerwG…, Beschluss vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 411 Rn. 11).
  • BVerwG, 04.10.2013 - 6 B 13.13

    Studienplatzvergabe für Humanmedizin; Auswahlgrenze

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision jedoch nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 …und vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 15.05.2015 - 6 B 53.14

    Amateurfunk - Störung durch Powerlinenetz

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2016 - 6 B 14.16
    Ist eine angegriffene Entscheidung auf mehrere selbstständig tragende Begründungen gestützt, kann die Revision jedoch nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 4. Oktober 2013 - 6 B 13.13 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 181 Rn. 20 und vom 15. Mai 2015 - 6 B 53.14 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …

    Der Umfang und die Begründungstiefe, die eine im Überdenkensverfahren abgegebene Stellungnahme aufweisen muss, hängen von der Substanz der im konkreten Fall vorgebrachten Einwendungen des Prüflings ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2016 - 6 B 14.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:210916B6B14.16.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 426 Rn. 11).
  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 15 ZB 17.318

    Nichtöffentliche Beratung der Ausübung eines Vorkaufsrechts

    Die von den Klägern erhobene Frage, ob die Beschlussfassung zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nur in einer öffentlichen Sitzung erfolgen könne, ist schon zu weit gefasst und würde sich in dieser Allgemeinheit in einem Berufungsverfahren so nicht in entscheidungserheblicher Weise stellen (vgl. auch BVerwG, B.v. 21.9.2016 - 6 B 14.16 - juris Rn. 11, 14, 15;… BayVGH, B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 33).
  • VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21

    Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …

    Rn. 84 (1) Gegenstand der gerichtlichen Kontrolle ist die Entscheidung der Prüfer und Prüferinnen in der Fassung, wie sie von den Prüfern und Prüferinnen im Rahmen ihrer Überdenkungsentscheidung getroffen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.9.2016, 6 B 14.16, juris Rn. 14;… VGH Mannheim, Beschl. v. 27.9.2022, 9 S 3088/21, juris Rn. 32;… OVG Münster, Urt. v. 12.6.2013, 14 A 1600/11, juris Rn. 40;… VG Hamburg, Urt. v. 5.11.2019, 2 K 9507/17, n.v., UA S. 7;… Urt. v. 16.12.2016, 2 K 1159/14 , juris Rn. 24 ;… Urt. v. 23.12.2014, 2 K 1285/11 , juris Rn. 44 ).

    Das Verfassungsrecht verbietet es nicht, die Bewertung einer Prüfungsleistung mit entsprechender (neuer) Begründung nachzuholen und auf diese Weise einen früheren Begründungsmangel zu korrigieren (BVerwG, Beschl. v. 21.9.2016, 6 B 14.16, juris Rn. 14;… VGH Mannheim, Beschl. v. 27.9.2022, 9 S 3088/21, juris Rn. 32;… OVG Münster, Beschl. v. 31.3.2020, 19 A 3167/18, juris Rn. 8).

    Rn. 95 Umfang und Begründungstiefe der Stellungnahmen im Überdenkungsverfahren hängen von der Substanz der im konkreten Fall vorgebrachten Einwendungen des Prüflings ab (BVerwG, Beschl. v. 21.9.2016, 6 B 14.16, juris Rn. 11 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16   

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https://dejure.org/2017,51697
OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2017,51697)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2017 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2017,51697)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - 6 B 14.16 (https://dejure.org/2017,51697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5d Abs 4 S 1 DRiG, § 5d Abs 4 S 4 DRiG
    Anhebung der rechnerisch ermittelten Gesamtnote in der zweiten juristischen Staatsprüfung; Härtefallklausel; Gesamteindruck; Bewertungsspielraum; im Vorbereitungsdienst erteilte Noten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5d Abs 4 S 1 DRiG, § 5d Abs 4 S 4 DRiG, § 9 Abs 1 S 3 JAO BE, § 10 Abs 3 JAO BE, § 29 Abs 5 JAO BE, § 30 Abs 2 JAO BE
    Absehen von der Anhebung der rechnerisch ermittelten Gesamtnote in der zweiten juristischen Staatsprüfung; Härtefallklausel; Gesamteindruck; prüfungsrechtlicher Bewertungsspielraum; Notenspektrum der Prüfungs- und Ausbildungsleistungen; Berücksichtigung von im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.07.1995 - 6 C 12.93

    "atypische Leistungskonstellation" - § 5d Abs. 4 DRiG, Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
    a) Die Vorschrift des § 5 d Abs. 4 Satz 1 DRiG setzt zunächst voraus, dass auf der Tatbestandsseite alle dort aufgeführten Merkmale erfüllt sind, ehe von der Ermächtigung zur Abweichung Gebrauch gemacht werden darf (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995 - 6 C 12/93 - BVerwGE 99, 74, juris Rn. 15).

    Diese sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar, nämlich allein darauf, ob die Prüfer einen Verfahrensfehler begangen, anzuwendendes Recht verkannt oder allgemeingültige Bewertungsmaßstabe verletzt haben und ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen sind oder sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen; inhaltlich darf die Bewertung jedenfalls nicht willkürlich sein (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995, a.a.O., Rn. 16 f.).

    Hieran ist das Prüfungsorgan ohne Rücksicht auf eigene Vorstellungen der Prüfer von der richtigen Gewichtung der unterschiedlichen Prüfungsleistungen gebunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995, a.a.O., Rn. 19).

    Eine Verpflichtung zu einer substantiierten und nachvollziehbaren Begründung sieht das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls im Falle einer nach § 5 d Abs. 4 Satz 1 DRiG möglichen Abweichung von der rechnerischen Gesamtnote nach unten, da dies eine für den Prüfling belastende Maßnahme darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1995, a.a.O., juris Rn. 20).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02

    Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
    Die Unaufklärbarkeit des Prüfungsgeschehens wegen Zeitablaufs geht zu Lasten des Prüflings, wenn er es versäumt, rechtzeitig eine schriftliche Begründung zu verlangen, es sei denn, dass die Prüfungsbehörde ihrer diesbezüglichen Hinweispflicht nicht nachgekommen ist (BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 7/02 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 11.07.1996 - 6 B 22.96

    Prüfungsrecht: Überprüfung des Zusatzpunktes bei Neubescheidung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
    Eine Abweichung von ihr ist nur ausnahmsweise zulässig und setzt voraus, dass diese Note nach dem vom Prüfling gewonnenen Gesamteindruck seinen Leistungsstand offensichtlich nicht richtig kennzeichnet und daher der Korrektur bedarf (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 1996 - 6 B 22/96 - juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - 10 N 50.08

    Zulassungsantrag; (keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; zweite …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
    Zu dem Gesamteindruck gehören nicht nur die Endnoten, sondern der gesamte Inhalt der Einzelzeugnisse, die insgesamt nach Aussage, Gewicht und Stellenwert zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2009 - OVG 10 N 50.08 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 04.08.1997 - 6 B 44.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 14.16
    Es handelt sich bei § 5 d Abs. 4 DRiG um eine typische Härtefallklausel, die Unbilligkeiten und ungewollte Härten einer schematischen Rechtsanwendung im Einzelfall begegnen und gegebenenfalls den Gesamteindruck des Prüfungsorgans ausnahmsweise zum Durchbruch verhelfen will (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. August 1997 - 6 B 44/97 - juris Rn. 10; vgl. auch Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes BT-Drs. 8/3312 S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2020 - 19 A 1929/18

    Zumutbarkeit dem Prüfling einer Lehrerprüfung zur konkreten und nachvollziehbaren …

    Rn. 19 Vgl. etwa zu dienstlichen Beurteilungen: BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, BVerwGE 153, 48, juris, Rn. 20; zu prüfungsrechtlichen Begründungsanforderungen BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2016 - 6 B 14.16 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 426, juris, Rn. 11, und vom 8. März 2012 - 6 B 36.11 -, NJW 2012, 2054, juris, Rn. 11.
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