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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1743
BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79 (https://dejure.org/1979,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1979 - 6 B 14.79 (https://dejure.org/1979,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1979 - 6 B 14.79 (https://dejure.org/1979,1743)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen - Darlegungserfordernis bei Divergenzbeschwerde - Begriff der Gewissensentscheidung - Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Nach dieser dem angefochtenen Urteil ersichtlich zugrundeliegenden zutreffenden rechtlichen Betrachtungsweise scheidet eine Abweichung von den in der Beschwerdeschrift weiter angeführten Entscheidungen - Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 7 C 9.67 - BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]und BVerwGE 23, 98 - aus.

    Entgegen der Auffassung der Beschwerde weicht das angefochtene Urteil auch nicht insoweit von der Entscheidung BVerwGE 7, 242 ab, als es für den Begriff der Gewissensentscheidung voraussetzt, daß die Verstellung, im Kriege Menschen mit der Waffe töten zu müssen, bei dem Wehrpflichtigen zu einem schweren, seelischen Schaden führen würde (vgl. S. 7 des Urteilsabdrucks).

    Der vom Verwaltungsgericht angenommene Grad der Gewissensnot unterscheidet sich der Sache nach nicht von dem in BVerwGE 7, 242 aufgestellten Erfordernis, daß ein Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe die sittliche Persönlichkeit "schädigen oder zerbrechen" müsse (vgl. zu diesen Kriterien des Gewissenszwangs auch das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG 8 C 61.70 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79

    Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Dies steht mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats im Einklang (vgl. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).

    Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -).

  • BVerwG, 14.02.1979 - 6 B 12.79

    Zulässigkeit der Umdeutung einer Rechtsmittelerklärung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Soweit die Beschwerde Verfahrensfehler geltend macht, ist sie schon deshalb unstatthaft, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).

    Die Nichtzulassungsbeschwerde kann insoweit auch nicht in eine zulassungsfreie Verfahrensrevision (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG) umgedeutet werden; denn eine Rechtsmittelerklärung oder -begründung, die von einem Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten abgegeben wird, ist einer Umdeutung in der Regel nicht zugänglich (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1979 - BVerwG 6 B 12.79 - mit Nachweisen).

  • BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60

    Kriegsdienstverweigerung I

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Erforderlich ist - wovon offenbar auch das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeht - "ernste Gewissensnot" (so schon BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch Urteil vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Auch bei der Erörterung der Frage, ob sich der Kläger in ausreichender Weise mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung geistig auseinandergesetzt hat, hält sich das angefochtene Urteil im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 55, 217 [220] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 18.73

    Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Nach dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe ist das Verwaltungsgericht ferner in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. u.a. BVerwGE 44, 313 [318]) davon ausgegangen, daß der Inhalt einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG von der sittlichen Vorstellung geprägt sein muß, im Kriege Menschenleben nicht vernichten zu können.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Des Verwaltungsgericht hat nicht im Widerspruch zu dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (in der Beschwerdeschrift mit dem unrichtigen Aktenzeichen VII C 61.68 angegeben - vgl. NJW 1970, 1653) verkannt, daß von einem Kriegsdienstverweigerer nicht eine logische Darlegung seiner Weigerungsgründe erwartet werden kann (vgl. dazu auch die zutreffenden Ausführungen auf S. 10 des Abdrucks des angefochtenen Urteils).
  • BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Nach dieser dem angefochtenen Urteil ersichtlich zugrundeliegenden zutreffenden rechtlichen Betrachtungsweise scheidet eine Abweichung von den in der Beschwerdeschrift weiter angeführten Entscheidungen - Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 7 C 9.67 - BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]und BVerwGE 23, 98 - aus.
  • BVerwG, 08.11.1968 - VII C 9.67

    Voraussetzungen für die Änderung eines Familiennamens - Wichtiger Grund für eine …

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Nach dieser dem angefochtenen Urteil ersichtlich zugrundeliegenden zutreffenden rechtlichen Betrachtungsweise scheidet eine Abweichung von den in der Beschwerdeschrift weiter angeführten Entscheidungen - Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 7 C 9.67 - BVerwGE 7, 242; 12, 271 [BVerwG 23.06.1961 - VII C 52/58]und BVerwGE 23, 98 - aus.
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
    Erforderlich ist - wovon offenbar auch das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ausgeht - "ernste Gewissensnot" (so schon BVerfGE 12, 45 [55]; vgl. auch Urteil vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
  • BVerwG, 21.07.1961 - VII C 169.60
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 52.58
  • BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …

  • BVerwG, 10.08.1973 - VI C 135.73
  • BVerwG, 21.10.1968 - VII C 61.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.02.1980 - 6 CB 100.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begründung einer …

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmangel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 14.79 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79

    Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen - Erfordernis …

    Eine "ernste Gewissensnot" ist demnach als Voraussetzung für die Geltendmachung des Grundrechts des Art. 4 Abs. 3 GG erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 14.79 -).
  • BVerwG, 15.10.1979 - 6 B 93.79

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einzelfallbezogene …

    Diese rechtliche Konzeption des Verwaltungsgerichts steht mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Einklang (vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 14.79 - und vom 8. Juni 1979 - BVerwG 6 B 43.79 -).
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