Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts - Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Darlegung der Gewissensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 20.01.1988 - 4 K 85/87
- BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84
Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88
Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 -NVwZ 1987, 797>). - BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85
Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88
Aus dem Zusammenhang der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils ergibt sich, daß das Verwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Senats (insbesondere BVerwGE 75, 201) von zutreffenden rechtlichen Erwägungen insbesondere zur Bedeutung der "lästigen Alternative" als "tragendes Indiz" ausgegangen ist und warum es gleichwohl nicht die hinreichend sichere Überzeugung hat gewinnen können, daß die Verweigerung des Klägers auf einer durch Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Gewissensentscheidung beruht. - BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86
Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage
Auszug aus BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88
Das angefochtene Urteil beruht nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - sowie Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 -NVwZ 1987, 797>). - BVerwG, 05.07.1984 - 6 CB 31.84
Gerichtliche Entscheidung über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unter …
Auszug aus BVerwG, 12.10.1988 - 6 B 15.88
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 5. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 31.84 - betont hat, stellt es keinen Verfahrensmangel dar, wenn ein Verwaltungsgericht keinen Anlaß gesehen hat, einen Kläger nach § 14 Abs. 3 KDVG ohne dessen Vernehmung als Partei als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen.
- BVerwG, 02.08.1989 - 6 B 12.89
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der …
Es bedarf keiner grundsätzlichen Entscheidung, sondern ergibt sich aus der bisherigen Rechtsprechung des beschließenden Senats zu der am 1. Januar 1984 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, daß das "tragende Indiz" der Inkaufnahme der "lästigen Alternative" des verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als ein wesentliches Mittel zum Nachweis der Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen erst dann zum Zuge kommen kann, wenn zuvor die schlüssige Darlegung einer solchen Gewissensentscheidung bejaht worden ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 2.86 -NVwZ 1987, 797> und Beschluß vom 12. Oktober 1988 - BVerwG 6 B 15.88 -).
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