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| VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
- VGH Hessen (Pressemitteilung)
Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt
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Lieferung eines Gefechtsübungszentrums an Russland auf Eis gelegt
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
- VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Papierfundstellen
- NVwZ 2015, 533
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90
Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang …
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Selbst wenn man nicht davon ausgeht, dass die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes in den Fällen des § 49 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 VwVfG bereits derart in die Widerrufsregelung eingearbeitet sind, dass das Ermessen der Behörde in Richtung auf einen Widerruf intendiert ist (…so aber: Baumeister in: Obermayer/Funke-Kaiser, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2014, § 49 Rdnr. 55, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 397), ist die von der Antragsgegnerin getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden. - BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90
Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des …
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Dabei verkennt die Antragstellerin allerdings, dass es sich bei diesem Beurteilungsspielraum der Antragsgegnerin auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. November 2012 (1 K 675/12.F) - das die Antragstellerin selbst zitiert hat - um eine sog. weite politische Einschätzungsprärogative der Behörde bzw. der Bundesregierung handelt, die von Verfassungs wegen auch nicht zu beanstanden ist, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624, und vom 14. Juni 2012 - 20 F 10/11 -, Juris). - VG Frankfurt/Main, 26.08.2014 - 5 L 2135/14
Interessenabwägung im Eilverfahren nach § 80 Absatz 5 VwGO im Falle einer …
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F - wird zurückgewiesen.
- BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen …
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Dabei verkennt die Antragstellerin allerdings, dass es sich bei diesem Beurteilungsspielraum der Antragsgegnerin auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. November 2012 (1 K 675/12.F) - das die Antragstellerin selbst zitiert hat - um eine sog. weite politische Einschätzungsprärogative der Behörde bzw. der Bundesregierung handelt, die von Verfassungs wegen auch nicht zu beanstanden ist, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624, und vom 14. Juni 2012 - 20 F 10/11 -, Juris). - VGH Hessen, 02.04.2007 - 7 TG 501/07
Gerichtlicher Aussetzungsbeschluss und behördliche Vollziehungsanordnung
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs dauert vielmehr bis zur Unanfechtbarkeit des angefochtenen Verwaltungsakts an; das ist zwischenzeitlich in § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO ausdrücklich geregelt (Hess. VGH, Beschluss vom 2. April 2007 - 7 TG 501/07 -, NVwZ-RR 2007, 822;… Gersdorf in: Posser/Wolff, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 2. Aufl., 2014, § 80 VwGO, Rdnr. 35 m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1991 - 22 A 1239/89
Prüfung; Formloses Vorverfahren; Berufsbezogene Prüfungsentscheidung; Ausschluß …
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Selbst wenn man nicht davon ausgeht, dass die Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes in den Fällen des § 49 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 VwVfG bereits derart in die Widerrufsregelung eingearbeitet sind, dass das Ermessen der Behörde in Richtung auf einen Widerruf intendiert ist (…so aber: Baumeister in: Obermayer/Funke-Kaiser, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 4. Aufl., 2014, § 49 Rdnr. 55, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1992 - 7 C 38.90 -, NVwZ 1992, 397), ist die von der Antragsgegnerin getroffene Ermessensentscheidung nicht zu beanstanden. - VG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 1 K 675/12
Wirtschaftsverfassungsrechts
Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2014 - 6 B 1583/14
Dabei verkennt die Antragstellerin allerdings, dass es sich bei diesem Beurteilungsspielraum der Antragsgegnerin auch nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 29. November 2012 (1 K 675/12.F) - das die Antragstellerin selbst zitiert hat - um eine sog. weite politische Einschätzungsprärogative der Behörde bzw. der Bundesregierung handelt, die von Verfassungs wegen auch nicht zu beanstanden ist, da die auswärtigen Beziehungen zu einem Bereich gehören, in dem der Bundesregierung allgemein ein breiter Raum politischen Ermessens eingeräumt ist (vgl. dazu: BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NJW 1992, 2624, und vom 14. Juni 2012 - 20 F 10/11 -, Juris).
- VG Frankfurt/Main, 03.12.2019 - 5 K 1067/19
Zur Möglichkeit der nachträglichen Anordnung einer aufschiebenden Befristung …
Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten (nur) beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 , juris). - VGH Baden-Württemberg, 19.03.2024 - 6 S 1171/23
Reichsbürger; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; unklarer Tatsachenhintergrund …
Die zur Begründung der Beschwerde innerhalb der Frist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat grundsätzlich beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), geben dem Senat keine Veranlassung, den Beschluss des Verwaltungsgerichts abzuändern und den Antrag des Antragstellers auf Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs (zum Widerspruch als Träger der aufschiebenden Wirkung auch nach Erlass des Widerspruchsbescheids und Erhebung der Anfechtungsklage vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, BVerwGE 78, 192 ; HessVGH, Beschluss vom 20.10.2014 - 6 B 1583/14 -, NVwZ 2015, 533 ; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 28.03.2023 - 6 S 1168/22 -, juris Rn. 3 m.w.N.) gegen die Widerrufsverfügung des Landratsamts Ortenaukreis vom 10.08.2021 abzulehnen. - VG Frankfurt/Main, 22.02.2018 - 5 K 2253/16
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die Ausfuhr der von der Klägerin …
Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris).Das Gericht geht in Überstimmung mit der Beklagten davon aus, dass eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland unter anderem dann anzunehmen ist, wenn die Bundesregierung ihre Verpflichtung als Mitglied von internationalen Nichtverbreitungsregimen und Ausfuhrkontrollvereinbarungen, keinen Beitrag zur Entwicklung und Steigerung von militärischem Potential im Zusammenhang mit konventionellen Rüstungsgütern zu leisten, missachtet sowie wenn die Lieferung nicht mit dem gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 (Abl. L 335/100) vereinbar ist (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris).
Art. 3 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP, der nach wie vor gilt, bestimmt ausdrücklich, dass das Recht der Mitgliedstaaten, auf nationaler Ebene eine restriktivere Politik zu verfolgen, unberührt bleibt (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris; VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F -, juris).
- VGH Hessen, 23.06.2023 - 6 B 555/23
Verbot der Ausfuhr von Test-Kits zum Nachweis von Bioregulatoren wegen des …
Bei ihrer Meinungsbildung in Fragen der militärischen Verwendbarkeit eines Exportguts steht der Antragsgegnerin ein Beurteilungsspielraum zu, wie er in der Rechtsprechung bei der Bewertung außen- und sicherheitspolitischer Sachverhalte anerkannt ist (…Wolffgang/Rogmann/Pietsch, a. a. O., Art. 2 Dual-Use-VO, Rn. 20; vgl. auch zum Bewertungsspielraum bzw. der Einschätzungsprärogative bei den außen- und sicherheitspolitischen Aspekten der Entscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung: Hess. VGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, Rn. 16 f., juris, …und vom 10. April 2014 - 6 A 2077/13.Z -, Rn. 11, juris;… VG Frankfurt a. M., Urteile vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F -, Rn. 49, 56, juris…, vom 14. Mai 2009 - 1 K 2533/08.F -, Rn. 28, 34, …und vom 8. Mai 2003 1 E 3273/02 -, Rn. 35, juris).Dieser gerichtsfreie Beurteilungsspielraum der Behörde ist allerdings nur eröffnet, wenn sie von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, Rn. 17, juris;… VG Frankfurt a. M., Urteile vom 22. Februar 2018 - 5 K 2253/16.F -, Rn. 56, juris …und vom 14. Mai 2009 - 1 K 2533/08.F -, Rn. 34).
Die Test-Kits wären zum Zeitpunkt der Hauptsache-Entscheidung zumindest zum Teil bereits verbraucht und es gäbe auch rechtlich wie tatsächlich keine Handhabe, die Rückgabe etwaiger Restbestände gegenüber der russischen Empfängerin durchzusetzen (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, Rn. 11, 19, juris).
- VG Frankfurt/Main, 10.02.2022 - 5 K 533/18
Zur Begründungspflicht bei außenwirtschaftsrechtlichen Entscheidungen.
Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten nur beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris).Beurteilungsspielräume dieser Art sind von den Gerichten (nur) beschränkt daraufhin überprüfbar, ob die zuständige Behörde von einem zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ihre Bewertung einleuchtend begründet hat und keine offensichtlich fehlerhafte, insbesondere keine in sich widersprüchliche Einschätzung vorgenommen hat (vgl. HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2023 - 6 S 1168/22
Anforderungen an die Ausschreibung der Tätigkeit eines bevollmächtigten …
Er zeigt mit seiner Beschwerdebegründung nicht auf, dass die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs, der auch nach Erlass des Widerspruchsbescheids und Erhebung der Anfechtungsklage Träger der aufschiebenden Wirkung bleibt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27.10.1987 - 1 C 19.85 -, BVerwGE 78, 192; HessVGH, Beschluss vom 20.10.2014 - 6 B 1583/14 -, NVwZ 2015, 533 ; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.03.2023 - 13 S 1920/22 -, n.v., amtl. Umdruck S. 2;… Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 80 VwGO Rn. 119 m.w.N.), gegen die nach § 10 Abs. 4 SchfHwG kraft Gesetzes sofort vollziehbare Bestellung der Beigeladenen zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin angeordnet werden müsste. - VGH Hessen, 15.11.2016 - 3 B 2455/16 Denn diese können sich auch auf eine Veränderung der Sach- und Rechtslage stützen, die sich erst nach Ergehen des erstinstanzlichen Beschlusses ergeben hat (Hess. VGH, Beschluss vom 20.10.2014 - 6 B 1583/14).
- VG Schleswig, 18.12.2025 - 12 B 68/24
Antrag auf Änderung im Aussetzungsverfahren; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis …
Der Erlass des Widerspruchbescheides lässt die Bindungswirkung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses nicht automatisch entfallen, da dieser in zeitlicher Hinsicht bis zum in § 80b Abs. 1 Satz 1 VwGO bestimmten Zeitpunkt wirkt (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 16. Dezember 2022 - 4 B 8/22 -, juris Rn. 9 m. w. N.; VGH Kassel, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, juris Rn. 7). - VG Köln, 18.12.2025 - 16 L 2481/25 Rn. 132 Vgl. spezifisch zu einer Aussetzung einer Genehmigung aufgrund einer nachträglichen Änderung der Sachlage VG Frankfurt, Beschluss vom 26. August 2014 - 5 L 2135/14.F -, Rn. 19, juris; offengelassen bei Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - 6 B 1583/14 -, Rn. 14, juris; differenzierend Sauer, Die Verwaltung 50 (2017), 463 (477 ff.); die Möglichkeit von Minusmaßnahmen zu einem Widerruf in anderem Kontext bejahend auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 27. März 2006 - 2 B 776/04 -, Rn. 22, juris; grundsätzlich ablehnend Schoch/Schneider/Schoch, 7. EL Mai 2025, VwVfG § 49 Rn. 17, beck-online.
- OVG Niedersachsen, 16.05.2025 - 1 ME 163/24
Befreiung; Beschwerde; Grundstücksteilung; neue Tatsachen; Zwangsgeldandrohung; …
Die 2012 vom 7. Senat des Gerichts vertretene Auffassung, neue Tatsachen könnten im Beschwerdeverfahren nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden, im Regelfall müssten diese in einem Verfahren nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO vor dem Verwaltungsgericht geltend gemacht werden (…Nds. OVG, Beschl. v. 11.12.2012 - 7 ME 131/12 -, ZfSch 2013, 117 = juris Rn. 13 f.) teilt der Senat nicht (…ebenso VGH Mannheim, Beschl. v. 22.4.2013 - 2 S 598/13 -, KStZ 2013, 236 = juris Rn. 16 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 20.10.2014 - 6 B 1583/14 -, NVwZ 2015, 533 = juris Rn. 13).
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