Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.1963 - 6 B 16/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1963, 1796
- MDR 1963, 872
- DVBl 1963, 786
- DVBl 1993, 786
- DÖV 1963, 887
Wird zitiert von ... (8)
- VGH Baden-Württemberg, 11.03.1991 - A 14 S 110/91
Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Rechtsanwalts in einem …
Einem Beteiligten steht es zwar frei, sich in jeder Lage des Verfahrens durch einen von ihm auszuwählenden Rechtsanwalt vertreten zu lassen (§ 67 Abs. 2 VwGO); daraus folgt aber nicht, daß auch alle Aufwendungen für jeden beliebigen Rechtsanwalt in vollem Umfang vom unterlegenen Prozeßgegner erstattet werden müssen (vgl. etwa OVG Koblenz, DVBl 1963, 786).Der Senat hält jedoch -- ebenso wie das OVG Koblenz DVBl 1963, 786 -- eine nicht zu kleinliche Handhabung für angebracht.
- OLG München, 06.04.2001 - 11 W 946/01
Erstattungsfähigkeit von Reisekosten für einen auswärtigen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Gera, 15.04.1998 - 5 K 20215/94
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattungsfähigkeit von fiktiven …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 2 O 237/03
Anwaltskosten der Behörde nur dann nicht erstattungsfähig, wenn die …
Zwar sind "notwendig" in der Regel nur die Reisekosten eines am Gerichtssitz oder in der näheren Umgebung des Wohnsitzes des Beteiligten ansässigen Rechtsanwalts, was bereits aus dem das Kostenrecht beherrschenden allgemeinen Grundsatz folgt, dass die durch das jeweilige Verfahren ausgelösten Kosten möglichst niedrig zu halten sind (so auch ThürOVG, Beschl. v. 13.07.1995 - 1 VO 757/94 -, ThürVBl. 1996, 36; OVG RP, Beschl. v. 01.07.1963 - 6 B 16/63 -, DVBl. 1993, 786). - VG Mainz, 21.04.2006 - 3 K 396/05
Erstattungsfähigkeit der Auslagen eines auswärtigen Rechtsanwaltes in einem …
In welchem Umfang nach diesen Maßstäben Mehrkosten durch die Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, lässt sich nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung des Einzelfalles entscheiden, wobei jedoch eine nicht zu kleinliche Handhabung als angebracht anzusehen ist (vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 01. Juli 1963 - 6 B 16/63 -, AS 9, 77, 79;… VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 11. März 1991 und 28. Februar 1995, jeweils a.a.O.). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.1965 - 6 B 24/64 Im übrigen hängt die Erstattungsfähigkeit von Reisekosten auswärtiger Anwälte im Verwaltungsstreitverfahren stets auch davon ab, ob die Zuziehung eines auswärtigen Anwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 1. Juli 1963, NJW 63, 1796 = DÖV 63, 887 = DVBl 63, 786 = MDR 63, 872).
- VGH Bayern, 26.09.1963 - 8 VIII 63 Ist die Beauftragung eines auswärtigen Anwalts aus Gründen geboten, die in der Sache selbst liegen, so sind die für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung entstehenden Kosten des Bevollmächtigten in aller Regel erstattungsfähig (Beschluß VGH München 1959-01-03 370 VI 56).Dies gilt im besonderen Maße für das Verfahren vor dem BVerwG, wenn die Partei außerhalb Berlins wohnt oder ihren Sitz hat (vergleiche Beschluß OVG Koblenz 1963-07-01 6 B 16/63 = NJW 1963, 1796).
- VG Leipzig, 02.09.1996 - 3 K 359/95 Behörden, die selbst über rechtskundige Beamte verfügen, sind demzufolge grundsätzlich ebenfalls dazu befugt, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen zu beauftragen (…vgl, Kopp, VwGO , § 162 Rdnr. 10;… Redeker/von Oertzen, VwGO , § 162 Rdnr. 10 m.w.N.), § 162 Abs. 2 VwGO dient dazu, es den Hauptbeteiligten zu erleichtern, sich eines qualifizierten Rechtsvertreters zu bedienen und den Verwaltungsrechtsschutz - auch für Rechtspersonen des öffentlichen Rechts - wirksam zu gestalten (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 1.7.1963, NJW 1963, 1796 f. m.w.N.).
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