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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,3924
OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24 (https://dejure.org/2025,3924)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.02.2025 - 6 B 163/24 (https://dejure.org/2025,3924)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Februar 2025 - 6 B 163/24 (https://dejure.org/2025,3924)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 146 Abs. 4; StVG § 4 Abs. 5, StVG § 29 Abs. 7 Satz 1
    Beschwerde; Fahrerlaubnis; Entziehung; Punktestand; Überliegefrist; absolutes Verwertungsverbot

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 14.19

    Das Tattagprinzip des Fahreignungs-Bewertungssystems wird durch das …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24
    Denn inzwischen unterliegt jedenfalls eine weitere bei der Ermittlung des Achtpunktestandes mit einem Punkt berücksichtigte Zuwiderhandlung, nämlich eine Ordnungswidrigkeit vom 21. Juni 2021, für die die Tilgungsfrist am 29. Januar 2024 und die Überliegefrist am 29. Januar 2025 abgelaufen ist, dem absoluten Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG, worauf der Antragsteller unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 - zu Recht hingewiesen hat.

    Rn. 5 Der Antragsgegner stellt in seinem Erwiderungsschriftsatz vom 31. Januar 2025 weder infrage, dass nach dieser Rechtsprechung das Tattagprinzip des § 4 Abs. 5 Satz 5 bis 7 StVG durch das absolute Verwertungsverbot des § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG überlagert und begrenzt wird (BVerwG, Urt. v. 18. Juni 2020 - 3 C 14.19 -, juris Rn. 20 ff.) noch, dass für die rechtliche Beurteilung einer Fahrerlaubnisentziehung die Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich ist (…a. a. O. Rn. 10).

  • BVerwG, 22.01.2001 - 3 B 144.00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welches der maßgebliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24
    Ist - wie hier im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - noch kein Widerspruchsbescheid erlassen worden, so tritt an die Stelle des für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung derjenige der Senatsentscheidung (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2024 - 6 B 70/23 -, juris Rn. 9, v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19

    Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24
    Ist - wie hier im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - noch kein Widerspruchsbescheid erlassen worden, so tritt an die Stelle des für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung derjenige der Senatsentscheidung (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2024 - 6 B 70/23 -, juris Rn. 9, v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 19.01.2024 - 6 B 70/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Methamphetamin; unbewusster Konsum

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.02.2025 - 6 B 163/24
    Ist - wie hier im Beschwerdeverfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - noch kein Widerspruchsbescheid erlassen worden, so tritt an die Stelle des für die rechtliche Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkts der letzten Behördenentscheidung derjenige der Senatsentscheidung (…st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 19. Januar 2024 - 6 B 70/23 -, juris Rn. 9, v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 10.02.2026 - 6 A 166/24

    Anhörungsrüge; Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung der Fahrerlaubnis; …

    Maßgeblich für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und des Senats in der Sache ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids als der letzten behördlichen Entscheidung (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Januar 2001 - 3 B 144.00 -, juris Rn. 2; SächsOVG, Beschl. v. 6. Februar 2025 - 6 B 163/24 -, jurisRn. 5, v. 19. Januar 2024 - 6 B 70/23 -, juris Rn. 9, v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4; st. Rspr.), also hier der April 2023.
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