Rechtsprechung
| BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15 |
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Anstellungsfähigkeit von Lehrkräften für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ersatzschule; Gewähr für einen der öffentlichen Schule entsprechenden Ausbildungserfolg; Eigenverantwortung und autonome ...
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Anstellungsfähigkeit von Lehrkräften für das entsprechende Lehramt an öffentlichen Schulen als Voraussetzung für die Anerkennung einer Ersatzschule; Gewähr für einen der öffentlichen Schule entsprechenden Ausbildungserfolg; Eigenverantwortung und autonome ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 29.11.2013 - 4 K 2179/12
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14
- BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
- BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 3049/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 6 1. Die Klägerin macht geltend, das Berufungsurteil weiche im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO vom Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - (BVerfGE 27, 195) ab.Rn. 7 Das Berufungsurteil geht in Übereinstimmung mit dem genannten Beschluss (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/69 - BVerfGE 27, 195 ) von der Annahme aus, das Institut der Anerkennung dürfe nicht dazu genutzt werden, die Ersatzschulen zur Anpassung an die öffentlichen Schulen in einem der Sache nach nicht gebotenen Umfang zu veranlassen.
Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).
Es würde mit Art. 7 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren sein, wenn die Ersatzschulen ohne sachlichen Grund zur Aufgabe ihrer Selbstbestimmung veranlasst würden (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 ).
Dass auch alternative Mittel zur Sicherung eines hinreichenden Qualifikationsstandards des Lehrpersonals denkbar sind, macht das hier gewählte Mittel nicht sachwidrig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 zur Gestaltung des Zulassungsverfahrens).
Selbst wenn man mit der Klägerin aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - als Grundsatz herleiten wollte, der Vorbehalt staatlicher Befugnisse in Bezug auf die Prüfungsdurchführung limitiere die Regelungsspielräume, über die der Landesgesetzgeber hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen verfüge, wären jedenfalls die entsprechenden Grenzen unter den vorliegenden Umständen nicht überschritten.
- BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 114.81
Ersatzschule - Öffentliche Schulen - Aufnahmebestimmungen - …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ).Unabhängig hiervon ist darauf zu verweisen, dass das Bundesverwaltungsgericht beide Fragen in Bezug auf die Regelung unter Buchstabe d von Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 VVPSchG BW bereits bejaht hat (BVerwG, Urteil vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 ).
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 21 In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße.
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 21 In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße. - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 21 In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße. - BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ). - BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 21 In Bezug auf die beiden erstgenannten Fragen ist der Beschwerdebegründung lediglich die Auffassung der Klägerin zu entnehmen, dass Nummer 12 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. f VVPSchG BW gegen bundesverfassungsrechtliche Maßgaben in Gestalt der sog. Wesentlichkeitslehre (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 - BVerfGE 98, 218 ) sowie in Gestalt der rechtsstaatlichen Vorgaben zu Bestimmtheit und Regelungsdichte landesgesetzlicher Verordnungsermächtigungen (vgl. hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 19. Juli 2000 - 1 BvR 539/96 - BVerfGE 102, 197 ; BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2002 - 6 CN 8.01 - BVerwGE 116, 347 ) verstoße. - BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99
Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den …
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Hingegen ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen - und für den Senat auch nicht ersichtlich -, inwiefern die genannten bundesverfassungsrechtlichen Maßgaben ihrerseits einen Klärungsbedarf mit über den Einzelfall hinausweisender Tragweite aufwerfen könnten, der aus Anlass des vorliegenden Falls im Rahmen eines Revisionsverfahrens im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts aufgelöst werden könnte (vgl. zu diesem prozessualen Maßstab: BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 - NVwZ-RR 2000, 339 f.). - BVerfG, 11.06.1974 - 1 BvR 82/71
Art. 7 GG und Anspruch auf Errichtung privater Fachhochschulen
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Es liegt im Wesen der Öffentlichkeitsrechte, dass das für die Ersatzschulgenehmigung maßgebende Prinzip der Gleichwertigkeit gegenüber dem Prinzip der Gleichartigkeit weitgehend zurücktreten muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/64 - BVerfGE 27, 195 und vom 11. Juni 1974 - 1 BvR 82/71 - BVerfGE 37, 314 ; BVerwG, Urteile vom 18. November 1983 - 7 C 114.81 - BVerwGE 68, 185 und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5.00 - BVerwGE 112, 263 ). - BVerfG, 09.06.1970 - 1 BvL 24/69
Kurzzeitige Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerwG, 12.10.2015 - 6 B 17.15
Rn. 7 Das Berufungsurteil geht in Übereinstimmung mit dem genannten Beschluss (BVerfG, Beschluss vom 14. November 1969 - 1 BvL 24/69 - BVerfGE 27, 195 ) von der Annahme aus, das Institut der Anerkennung dürfe nicht dazu genutzt werden, die Ersatzschulen zur Anpassung an die öffentlichen Schulen in einem der Sache nach nicht gebotenen Umfang zu veranlassen.
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2018 - 9 S 653/16
Ersatzschule ohne Religionsunterricht
Insbesondere kann der Gesetzgeber die Anerkennung einer genehmigten Ersatzschule und die damit verbundene Verleihung der Öffentlichkeitsrechte von der Anpassung der Schule an Anforderungen abhängig machen, die für öffentliche Schulen gelten (vgl. § 10 PSchG ; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.11.1983 - 7 C 114.81 -, BVerwGE 68, 185; Beschluss vom 12.10.2015 - 6 B 17.15 -, juris Rn. 12; Senatsurteil vom 26.03.2015 - 9 S 516/14 -, VBlBW 2015, 479 ).Die für diese Schulen in der Vergangenheit durchgeführten Verfahren auf staatliche Anerkennung sind rechtskräftig abgeschlossen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12.10.2015 in den Verfahren 6 B 16.15, 6 B 17.15 und 6 B 18.15 und vom 01.10.2015 im Verfahren 6 B 15.15), die insoweit erhobenen Verfassungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. den Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 09.04.2018 in den Verfahren 1 BvR 3049/15, 3050/15, 3051/15 und 3052/15).
- OVG Thüringen, 28.01.2020 - 3 ZKO 796/19
Fehlender vertrauenswürdiger Herkunftsnachweis bei Einreichung elektronischer …
Rn. 10 Verschulden liegt dann vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschlüsse vom 05.12.2016 - 6 B 17.15 - juris, vom 29.06.2016 - 2 B 18.15 - juris und vom 25.05.2010 - 7 B 18.10 - juris sowie Urteil vom 27.02.1976 - IV C 74.74 - juris). - VerfGH Baden-Württemberg, 07.05.2018 - 1 VB 15/16
Anstellungsfähigkeit der Lehrkräfte im Lehramt an öffentlichen Schulen als …
Auch in Baden-Württemberg ist mit der Anerkennung ein signifikanter Zuwachs an Autonomie verbunden, was der Verwaltungsgerichtshof in dem angegriffenen Beschluss (S. 11) unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Oktober 2015 (…6 B 15.15, Juris Rn. 15 f.) und vom 12. Oktober 2015 (6 B 16.15, 6 B 17.15, 6 B 18.15, jeweils Juris Rn. 15 f.) ausgeführt hat. - OVG Thüringen, 06.01.2025 - 3 ZKO 3/25
Versäumung der Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung durch Verschulden des …
Rn. 23 Verschulden liegt dann vor, wenn der Beteiligte diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BVerwG, Beschlüsse vom 05.12.2016 - 6 B 17/15 - juris, vom 29.06.2016 - 2 B 18/15 - juris und vom 25.05.2010 - 7 B 18/10 - juris sowie Urteil vom 27.02.1976 - IV C 74.74 - juris).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 6 B 17.15 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.10.2013 - 5 K 170.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - 6 B 17.15
- BVerwG, 02.03.2016 - 2 B 76.15
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