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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,28473
BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09 (https://dejure.org/2009,28473)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 6 B 19.09 (https://dejure.org/2009,28473)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 6 B 19.09 (https://dejure.org/2009,28473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebührenpflicht für die Bereithaltung eines Rundfunkempfangsgerätes in einem Traktor; Einwand der unzulässigen Rechtsausübung bzgl. der Einrede der Verjährung bei Unterlassen der vorgeschriebenen Anzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (…vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4).
  • BVerwG, 30.01.1996 - 1 C 9.93

    Berufsrecht - Apotheker: Zwangsmitgliedschaft eines in der Forschung tätigen …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09
    - BVerwG 1 C 9.93 - Buchholz 430.2 Kammerzugehörigkeit Nr. 7 S. 3).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV); …

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrags" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrags in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrags erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 …und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 3 C 64.89

    Vergabe von Förderungsmitteln - Verletzung einer Rechtsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 10.06.2009 - 6 B 19.09
    Soweit Landesrecht auf bundesrechtliche Regelungen Bezug nimmt, erlangen auch die so rezipierten Bestimmungen den Charakter nicht revisiblen Landesrechts, da das für anwendbar erklärte Bundesrecht nicht aus sich heraus, sondern kraft normativer Entscheidung des Landesgesetzgebers gilt (Urteile vom 24. September 1992 - BVerwG 3 C 64.89 - BVerwGE 91, 77 = Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 173 S. 22 und vom 30. Januar 1996.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2009 - 5 ME 156/09

    Persönliche Teilnahme eines Gleichstellungsbeauftragten an Führungsklausuren mit …

    Während das Verwaltungsgericht Hamburg in seinem Urteil vom 24. März 2006 (- 8 K 4902/04 -, juris Rn 24 ff.) mit beachtlichen Erwägungen einen dahingehenden Anspruch verneint hat, hat die Rechtsprechung - soweit ersichtlich - ansonsten ganz überwiegend der Gleichstellungsbeauftragten ein solches Recht auf aktive Teilnahme an Führungsklausuren mit gleichstellungsrelevanten Inhalten zuerkannt (vgl. zu Hauptsacheverfahren: OVG Schleswig, Urteil vom 9.12.2008 - 3 LB 26/06 -, juris Rn 25 ff. mit zustimmender Anmerkung von von Roetteken, Gleichstellung in der Praxis 2009 S. 37; VG Köln, Urteil vom 12.10.2006 - 15 K 326/05 -, juris Rn 23 ff; vgl. zu Verfahren der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes: OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 6 ff. BA, V. n. b.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 2 BA, V. n. b.).

    Hinsichtlich der Führungsklausuren, die im Oktober 2009 (43. Kalenderwoche) und November 2009 (45. Kalenderwoche) stattfinden, geht die Interessenabwägung dagegen zulasten der Antragsgegnerin aus (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 8 BA, V. n. b.; vgl. auch VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 3 BA, V. n. b.; a. A. OVG Hamburg…, Beschluss vom 25.5.2009, a. a. O., Rn 12 ff.).

    Demgegenüber werden im Falle der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes keine vergleichbaren Rechte der Antragsgegnerin beeinträchtigt (vgl. ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 29.7.2009 - 2 M 98/09 -, S. 8 BA, V. n. b.; VG Schleswig, Beschluss vom 22.5.2009 - 6 B 19/09 -, S. 3 BA, V. n. b.).

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