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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,18153
VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258 (https://dejure.org/2020,18153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.02.2020 - 6 B 19.1258 (https://dejure.org/2020,18153)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Februar 2020 - 6 B 19.1258 (https://dejure.org/2020,18153)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 27.09.2018 - 6 BV 17.1320

    Sondervorteil aufgrund Straßenausbau rechtfertigt Beitragspflicht des …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18;… U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22).

    Entscheidendes Kriterium ist dabei das Maß der zu erwartenden Inanspruchnahme der ausgebauten Straße durch die Anlieger einerseits und die Allgemeinheit andererseits (BayVGH, U.v. 29.10.1984 - 6 B 82 A.2893 - BayVBl 1985, 117 ff.; U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 366 ff.).

    Die satzungsmäßige Festlegung von Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist nur dann rechtswidrig, wenn der jeweils gewählte Anteil unter Vorteilsgesichtspunkten schlechterdings nicht mehr vertretbar ist, d.h. die Überschreitung des höchstzulässigen oder die Unterschreitung des mindestens Gebotenen völlig eindeutig ist und außer Frage steht (BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19;… U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 23).

    Für die (Haupt-)Kategorien Anlieger straße, Haupterschließungsstraße und Hauptverkehrsstraße liegt der Eigenanteil der Beklagten jeweils für die Teileinrichtung Fahrbahn bei 40 v.H., 60 v.H. und 80 v.H. Mit dieser Staffelung und mit den Anteilssätzen für die übrigen Teileinrichtungen dieser Straßenkategorien hält sich der Satzungsgeber - unstrittig - in den Grenzen des ihm gesetzlich eröffneten Gestaltungs- und Bewertungsspielraums (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 22).

    Welche Motive den Satzungsgeber zu der Erhöhung der gemeindlichen Eigenanteile bewogen haben und wie er die Einnahmeausfälle kompensieren will, ist unerheblich; denn für die Gültigkeit untergesetzlicher Normen ist, soweit - wie hier - keine anderweitigen Rechtsvorschriften bestehen, allein das Ergebnis des Rechtsetzungsaktes maßgeblich (…BayVGH, U.v. 15.10.2009 - 6 B 08.1431 - juris Rn. 25; U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 27.06.2019 - 6 BV 19.81

    Erforderlichkeit einer Sondersatzung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Innerhalb dieser Grenzen ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde typische Fallgruppen in einer vereinheitlichenden Weise erfasst, die das Heranziehungsverfahren praktikabel, überschaubar und effizient gestaltet (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 18; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 22).

    Die satzungsmäßige Festlegung von Gemeindeanteil und Anliegeranteil ist nur dann rechtswidrig, wenn der jeweils gewählte Anteil unter Vorteilsgesichtspunkten schlechterdings nicht mehr vertretbar ist, d.h. die Überschreitung des höchstzulässigen oder die Unterschreitung des mindestens Gebotenen völlig eindeutig ist und außer Frage steht (…BayVGH, U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 19; U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 23).

    Diese Verbindungsfunktion ist umso gewichtiger, als der Innenstadtbereich aufgrund seiner Größe - anders als in dem mit Senatsurteil vom 27. Juni 2019 (6 BV 19.81 - juris Rn. 27, 31) entschiedenen Fall - nicht mehr als ein einziges Bauquartier angesehen werden kann, innerhalb dessen insgesamt lediglich Anliegerverkehr stattfindet.

  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 6 B 10.865

    Straßenausbaubeitrag; Verteilung des beitragsfähigen Aufwands; Gemeindeanteil; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Dem Anliegerverkehr ist darüber hinaus auch der kleinräumige Ziel- und Quellverkehr aus dem betreffenden Bauquartier zuzuordnen; denn bei diesem handelt es sich nicht um "durchgehenden innerörtlichen Verkehr", wie er zur Einstufung als Haupterschließungsstraße erforderlich wäre (BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 20;… B.v. 27.7.2012 - 6 ZB 12.796 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 29.11.2018 - 6 B 18.248

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einer Vorauszahlung auf den …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Rn. 38 Der besondere Vorteil, der die Auferlegung eines Straßenausbaubeitrags rechtfertigt, liegt in der qualifizierten Möglichkeit, die erneuerte und verbesserte Straße in Anspruch zu nehmen (zum Maßstab etwa BayVGH, U.v. 29.11.2018 - 6 B 18.248 - juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.10.2009 - 6 B 08.1431

    Straßenausbaubeitragsrecht - ungültige Beitragssatzung - Nachschieben von …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Welche Motive den Satzungsgeber zu der Erhöhung der gemeindlichen Eigenanteile bewogen haben und wie er die Einnahmeausfälle kompensieren will, ist unerheblich; denn für die Gültigkeit untergesetzlicher Normen ist, soweit - wie hier - keine anderweitigen Rechtsvorschriften bestehen, allein das Ergebnis des Rechtsetzungsaktes maßgeblich (BayVGH, U.v. 15.10.2009 - 6 B 08.1431 - juris Rn. 25;… U.v. 27.9.2018 - 6 BV 17.1320 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 27.07.2012 - 6 ZB 12.796

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; Natürliche Betrachtungsweise; Abgrenzung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Dem Anliegerverkehr ist darüber hinaus auch der kleinräumige Ziel- und Quellverkehr aus dem betreffenden Bauquartier zuzuordnen; denn bei diesem handelt es sich nicht um "durchgehenden innerörtlichen Verkehr", wie er zur Einstufung als Haupterschließungsstraße erforderlich wäre (…BayVGH, U.v. 9.2.2012 - 6 B 10.865 - juris Rn. 20; B.v. 27.7.2012 - 6 ZB 12.796 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.11.2016 - 6 B 15.2732

    Hohenbrunn muss Straßenausbaubeiträge erheben

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Für dessen Erneuerung und Verbesserung durfte (und musste) die Beklagte auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und 3 KAG a.F. in Verbindung mit ihrer Ausbaubeitragssatzung Beiträge von denjenigen Grundstückseigentümern erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieses Fußgängerbereichs besondere Vorteile bietet (zur Beitragserhebungspflicht nach früherer Rechtslage BayVGH, U.v. 9.11.2016 - 6 B 15.2732 - BayVBl 2017, 200).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Rn. 24 b) Die Ausbaubeitragsatzung der Beklagten vom 10. Juli 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 5. August 2016, bildet eine wirksame Rechtsgrundlage für die Beitragserhebung und das Vorauszahlungsverlangen (zum Erfordernis einer wirksamen Beitragssatzung für die Erhebung von Vorauszahlungen etwa BayVGH, U.v. 1.6.2011 - 6 BV 10.2467 - BayVBl 2012, 206 Rn. 31); insbesondere enthält sie in § 7 Abs. 2 Nr. 5 eine Eigenbeteiligungsregelung für Fußgängerbereiche, die den gesetzlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 KAG a.F. genügt.
  • VGH Bayern, 05.02.2007 - 6 BV 05.2153

    Straßenausbaubeitragsrecht, Fußgängerzone/Fußgängerbereich, Verbesserung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Das hat der Senat bereits für die sich anschließende, ebenfalls als Fußgängerbereich gewidmete J...promenade entschieden (BayVGH, U.v. 5.2.2007 - 6 BV 05.2153 - BayVBl 2007, 597); für die K. H1.straße gilt nichts anderes.
  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1258
    Dabei ist auch nach den einzelnen Teileinrichtungen der Ortsstraßen zu differenzieren (BayVGH, U.v. 16.8.2001 - 6 B 97.111 - juris).
  • VGH Bayern, 18.05.2017 - 6 BV 16.2345

    Abgrenzung zwischen beitragsfreier Instandsetzung und beitragsfähiger Erneuerung …

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 6 ZB 12.1119

    Straßenausbaubeitrag; Vorauszahlung; Ortsstraße (Einrichtung); natürliche …

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1260

    Straßenausbaubeitrag für Grundstück im Fußgängerbereich

  • BVerwG, 03.09.2014 - 9 B 47.14

    Einordnung der Ratsfreischulstraße in Leipzig als Haupterschließungsstraße …

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1261

    Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Verbesserung, Fußgängerbereich, …

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 5680/17

    Unzulässiger Gemeindeanteil iHv 50 % bei Anliegerverkehr

    Dementsprechend ist es gefestigte Rechtsprechung, dass ein Gemeindeanteil bei Anliegerverkehr von 50 % und mehr unzulässig ist (zum Ganzen: Thüringer OVG…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 -, juris, Rn. 8 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH…, Urteil vom 27. September 2018 - 6 BV 17.1320 -, juris, Rn. 19 ff.;… Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 6 ZB 18.1466 -, juris, Rn. 8 f.; Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 B 19.1258 -, juris, Rn. 26 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 3. Juli 2020 - 2 K 1185/15 -, juris, Rn. 26 ff.).
  • VGH Hessen, 29.01.2025 - 5 A 1017/21

    Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei der Festlegung eines gemeindlichen …

    Rn. 14 Bei der Festlegung der Beitragssätze für die einzelnen Straßenkategorien und der Eigenbeteiligung der Gemeinde am entstehenden beitragsfähigen Aufwand ist der Gemeinde aufgrund des ihr gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Rechts, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des Hessischen Kommunalabgabengesetzes - ein weiter Ermessenspielraum zuzubilligen (BVerwG…, Beschluss vom 3. September 2014 - 9 B 47/14 -, juris Rdnr. 4 m.w.N.; Hess. VGH…, Urteil vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, juris Rdnr. 26; Bay. VGH, Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 B 19.1258 -, juris Rdnr. 26).
  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen …

    Die Ermächtigung des Satzungsgebers, diesen Spielraum auszuschöpfen, findet ihre rechtliche Grenze erst in den allgemeinen abgaberechtlichen Grundsätzen, nämlich dem Prinzip, dass der Beitrag einen Ausgleich für einen Vorteil darstellen muss, der Verhältnismäßigkeit und dem Willkürverbot (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 B 19.1258 -, juris, Rn. 26 m. w. N.; OVG NRW…, Beschluss vom 1. März 2011 - 15 A 1643/10 -, juris, Rn. 46; OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 19. Mai 2010 - 2 KN 2/09 -, juris, Rn. 66).

    Dementsprechend ist es gefestigte Rechtsprechung, dass ein Gemeindeanteil bei Anliegerverkehr von 50 % und mehr unzulässig ist (zum Ganzen: Thüringer OVG…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 -, juris, Rn. 8 f.; Nds. OVG…, Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 271/05 -, juris, Rn. 15; Bay. VGH…, Urteil vom 27. September 2018 - 6 BV 17.1320 -, juris, Rn. 19 ff.;… Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 6 ZB 18.1466 -, juris, Rn. 8 f.; Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 B 19.1258 -, juris, Rn. 26 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 3. Juli 2020 - 2 K 1185/15 -, juris, Rn. 26 ff.).

  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1260

    Straßenausbaubeitrag für Grundstück im Fußgängerbereich

    Die entsprechenden Vorauszahlungsbescheide für die anderen Grundstücke der Klägerin sind Gegenstand der Parallelverfahren 6 B 19.1258 und 6 B 19.1261.
  • VGH Bayern, 06.02.2020 - 6 B 19.1261

    Straßenausbaubeitrag, Vorauszahlung, Verbesserung, Fußgängerbereich, …

    Die entsprechenden Vorauszahlungsbescheide für die anderen Grundstücke der Klägerin sind Gegenstand der Parallelverfahren 6 B 19.1258 und 6 B 19.1260.
  • VG Bayreuth, 09.03.2022 - B 4 K 21.620

    Verschlissenheit der Anlage, aufgestauter Reparaturbedarf bei Ablauf der üblichen …

    Nach ständiger Rechtsprechung beträgt die übliche Nutzungsdauer von Gehwegen wie auch bei Straßen 20-25 Jahre (…BayVGH, U.v. 24.06.2020 - 6 ZB 20.166 - juris Rn. 13 m.w.N.; BayVGH, U.v. 06.02.2020 - 6 B 19.1258 - juris Rn. 22).
  • VG München, 30.06.2023 - M 28 K 20.4803

    Straßenausbaubeitragsrecht, teilweise erfolgreiche Klage, Anlagenabgrenzung …

    Rn. 27 Der Einzelrichter folgt hinsichtlich der zutreffenden Einordnung von Straßen in die zur Festlegung der Eigenbeteiligung der Gemeinden satzungsmäßig erforderlichen Straßenkategorien der insoweit gefestigten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (…BayVGH, B.v. 15.6.2020 - 6 ZB 20.980 - juris Rn. 12; U.v. 6.2.2020 - 6 B 19.1258 - juris Rn. 27;… B.v. 15.7.2019 - 6 ZB 19.157 - juris Rn. 7;… U.v. 27.6.2019 - 6 BV 19.81 - juris Rn. 28 jeweils m.w.N.) sowie den hiermit in Einklang stehenden Literaturmeinungen (…Driehaus/Raden, a.a.O., § 34 Rn. 49 ff.;… Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 2123), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.
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