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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5289
BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87 (https://dejure.org/1987,5289)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1987 - 6 B 19.87 (https://dejure.org/1987,5289)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1987 - 6 B 19.87 (https://dejure.org/1987,5289)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vollständige Zugrundelegung eines ermittelten Sachverhalts im Rahmen der Entscheidung eines Gerichts - Begründung eines Gerichts hinsichtlich der Ablehnung einer Kriegsdienstverweigerung - Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung als ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87
    Es hat das Anerkennungsbegehren des Klägers im wesentlichen auf der Grundlage des von ihm zitierten Urteils vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) abgelehnt.

    Das angegriffene Urteil weicht auch nicht von dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ab.

  • BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 5.84

    Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht bei Anträgen auf …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87
    Danach und nach der weiteren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -) ist ein starkes Anzeichen gegen das Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darin zu sehen, daß ein Kriegsdienstverweigerer erst längere Zeit nach Ableistung seines Wehrdienstes einen Anerkennungsantrag stellt.

    Wenn dort ein schwerwiegendes "Schlüsselerlebnis" zum Nachweis einer nunmehr von einem Reservisten getroffenen Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe verlangt wird, so ergibt sich daraus ohne weiteres, daß auch die dort anstelle eines solchen Schlüsselerlebnisses als möglicher Nachweis einer solchen Gewissensentscheidung angesprochenen Umstände, die der Wehrpflichtige geltend zu machen und nachzuweisen hätte, ebenso schwerwiegend oder "gravierend" sein müssen (vgl. dazu auch Urteil vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -).

  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87
    Die Rüge einer Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach das Gericht seiner Entscheidung den ermittelten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen hat (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - <BVerwGE 68, 338 = Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 145>), greift nicht durch.
  • BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
    Auszug aus BVerwG, 21.08.1987 - 6 B 19.87
    Danach und nach der weiteren Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 -) ist ein starkes Anzeichen gegen das Vorliegen einer ernsthaften Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe darin zu sehen, daß ein Kriegsdienstverweigerer erst längere Zeit nach Ableistung seines Wehrdienstes einen Anerkennungsantrag stellt.
  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 27.86

    Angehörige des Sanitätsdienstes - Allgemeine Wehrpflicht - Weiterer Wehrdienst - …

    Um zu der ihm obliegenden Entscheidung in der Sache selbst zu kommen, hätte es erörtern müssen, ob der Kläger eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG geltend gemacht und ob er als Leutnant der Reserve nach dem weitgehend freiwillig geleisteten Wehrdienst auf Zeit und den von ihm im Rahmen der Wehrpflicht geleisteten Wehrübungen ein Schlüsselerlebnis gehabt hat oder ob ebenso schwerwiegende Umstände eingetreten und von ihm geltend gemacht worden sind, daß daraus, worauf bislang nichts hindeutet, im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu vergleichbaren Fällen auf die von ihm schließlich erst im Juli 1983 geltend gemachte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe geschlossen werden könnte (vgl. insbesondere Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 22.09.1987 - 6 B 22.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als …

    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der früheren Ableistung des Wehrdienstes ein Indiz zu sehen, das grundsätzlich gegen die Annahme spricht, der noch immer wehrpflichtige Kläger habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen; eine derartige Entscheidung mag zwar im Einzelfall denkbar sein, sie wird aber in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden "Schlüsselerlebnis" oder mit sonstigen vom Wehrpflichtigen geltend zu machenden und nachzuweisenden besonders schwerwiegenden Umständen darzutun sein (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 02.02.1989 - 6 C 64.86

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Bei seiner Überzeugungsbildung hat das Verwaltungsgericht auch die Tatsache gewürdigt, daß der Kläger seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst sechs Jahre nach Ableistung seines freiwilligen Wehrdienstes gestellt hat, und beachtet, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats in einem solchen Fall - in "Altverfahren" - die geltend gemachte Gewissensentscheidung in aller Regel nur mit einem schwerwiegenden "Schlüsselerlebnis" oder mit sonstigen, vom Wehrpflichtigen vorzutragenden und nachzuweisenden ähnlich schwerwiegenden Umständen darzutun ist (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - und vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -).
  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 B 15.89

    Besonders schwer wiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im …

    Es hat auch nicht verkannt, daß danach sowie nach der weiteren einschlägigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 25. März 1987 - BVerwG 6 C 5.84 - und Beschluß vom 21. August 1987 - BVerwG 6 B 19.87 -) nicht nur ein Schlüsselerlebnis, sondern auch sonstige vom Wehrpflichtigen geltend zu machende und nachzuweisende besonders schwerwiegende Umstände zum Nachweis einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG dienen können, die der Wehrpflichtige geltend macht, obwohl er seinen Grundwehrdienst schon vor längerer Zeit abgeleistet hat, ohne einen Widerspruch zu seinem Gewissen zu empfinden.
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