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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03   

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https://dejure.org/2003,9991
BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 6 B 2.03 (https://dejure.org/2003,9991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung einer Berufspflicht i. S. d. § 11 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (SchfG); Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister; Sachaufklärungspflicht des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 B 2.03
    Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 6 S 1280/13

    Zum Widerruf einer Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

    Bei ihnen handelt es sich mithin um Pflichtverletzungen erheblichen Ausmaßes (…vgl. zur fehlerhaften oder unvollständigen Führung des Kehrbuchs: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 19.08.2003, a.a.O.; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 18.12.2002 - 8 ME 162/02 -, GewArch 2003, 255).

    Denn grundsätzlich wird die Vorschrift des § 11 Abs. 2 SchfG über den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister durch die Regelung über die Versetzung in den Ruhestand weder verdrängt noch in der Weise modifiziert, dass der Widerruf nunmehr im Ermessen der Behörde stünde und so die Möglichkeit der Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen würde (vgl. dazu ausführlich: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002 - 14 S 1429/02 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; vgl. auch: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

    Rn. 36 Allerdings ist die Frage, ob diese Grundsätze auch dann gelten, wenn die Verletzung der Berufspflichten, die einen Widerruf zu rechtfertigen geeignet sind, gerade auf gesundheitliche Probleme und die so begründete Berufsuntauglichkeit zurückzuführen sind, in der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ausdrücklich offengelassen (…VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.09.2002, a.a.O.) und auch sonst - soweit erkennbar - in der obergerichtlichen und höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht entschieden worden (vgl. etwa: BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003 - 6 B 2.03 -, GewArch 2003, 255; Bay. VGH, Beschluss vom 02.10.2008 - 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 01.03.2011 - 1 M 13/11 -, juris).

    Auch der erkennende Senat ist der Ansicht, dass für den Fall, dass die zur Unzuverlässigkeit im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG führenden Pflichtverletzungen auf (krankheitsbedingten) Ursachen beruhen, die zugleich die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 10 Abs. 1 SchfG rechtfertigen, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kein Widerruf nach § 11 SchfG, sondern nur die den Betroffenen weniger belastende Versetzung in den Ruhestand (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003, a.a.O.) verfügt werden kann.

    Zwar kann derjenige, der nicht mehr Bezirksschornsteinfegermeister ist, weil seine Bestellung sofort vollziehbar widerrufen ist, nicht (mehr) in den Ruhestand versetzt werden (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2003, a.a.O.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 01.03.2011, a.a.O.; Bay. VGH, Beschluss vom 16.05.2013 - 22 ZB 12.2261 -, juris).

  • VG Ansbach, 27.02.2008 - AN 4 K 06.03342

    Schornsteinfegerrecht

    Liegen somit zur Überzeugungsgewissheit des Verwaltungsgerichts die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 Nr. 1 SchfG vor, jedenfalls in der ersten Tatbestandsvariante dieser Vorschrift, so ist der Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister die zwingende Rechtsfolge (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 28; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 6.3.2003, Az. 6 B 2/03, GewArch 2003, 255, Juris RdNr. 7).

    Dies schließ das erkennende Verwaltungsgericht im Anschluss an die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretene Rechtsauffassung (vgl. Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 32; offen gelassen von BVerwG, Beschluss vom 6.3.2003, Az. 6 B 2/03, Juris RdNr. 7) daraus, dass sich der Zweck des Widerrufs nach § 11 Abs. 2 SchfG nicht darin erschöpft, im Interesse einer kurzfristigen Gefahrenabwehr die Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit des betreffenden Bezirksschornsteinfegermeisters sofort zu unterbinden; dieses Ziel ließe sich auch durch die vorzeitige Versetzung des Bezirksschornsteinfegermeisters in den Ruhestand erreichen.

    Selbst wenn jedoch - entgegen der vom erkennenden Gericht im Anschluss an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vertretenen Rechtsauffassung - unterstellt würde, § 11 Abs. 2 SchfG sei jedenfalls dann nicht als vorrangige Spezialvorschrift im Verhältnis zu § 10 SchfG anzusehen bzw. § 10 Abs. 2 Nr. 1 SchfG sei nur eingeschränkt anwendbar, wenn die Verletzungen der Berufspflichten, die einen Widerruf zu rechtfertigen geeignet wären, gerade auf gesundheitliche Probleme des Betroffenen zurückzuführen seien (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 18.4.1978, Az. 3 K 563/78, GewArch 1978, 297; offen gelassen von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.9.2002, Az. 14 S 1429/02, Juris RdNr. 29, ebenfalls offen gelassen von BVerwG, Beschuss vom 6.2.2003, Az. 6 B 2/03, GewArch 2003, 255, Juris RdNr. 7), wie von Klägerseite unter Beweis gestellt, so wäre im vorliegenden Fall auch dann keine anders lautende Entscheidung veranlasst, der Einholung der beantragten Beweise (ärztliche Sachverständigengutachten) bedürfte es nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in …

    Ist der Betreffende - wie hier - nicht mehr Bezirksschornsteinfegermeister, weil seine Bestellung sofort vollziehbar widerrufen ist, kann er nicht (mehr) in den Ruhestand versetzt werden (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003 - Az.: 6 B 2.03 -, Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 42).

    Rn. 9 Es besteht jedenfalls kein Wahlrecht zwischen dem Widerruf der Bestellung und der Versetzung in den Ruhestand (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003, a. a. O.; BayVGH, Beschluss vom 2. Oktober 2008 - Az.: 22 ZB 08.816 -, GewArch 2009, 122; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19. September 2002 - Az.: 14 S 1429/02 -, zitiert nach juris).

    Die Beschwerde legt insofern nicht substantiiert dar, dass zum Zeitpunkt des damit hier maßgeblichen 10. Dezember 2010 Anhaltspunkte für den Antragsgegner dafür bestanden haben, der Antragsteller erfülle die Voraussetzungen für die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 10 SchfG (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2003, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 22 ZB 12.2261

    Erlöschen des Status eines Bezirksschornsteinfegermeisters infolge des sofort …

    Das Verwaltungsgericht hat ergänzend hinzugefügt, dass nach der Rechtsprechung (BVerwG, B.v. 6.3.2003 - 6 B 2/03 - GewArch 2003, 255, juris Rn. 8; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 1.3.2011 - 1 M 13/11 - juris) diese die Ruhestandsversetzung hindernde Wirkung aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der Widerrufsentscheidung (vgl. § 11 Abs. 4 SchfG) sofort eintritt und der Betroffene nicht mehr in den Ruhestand versetzt werden kann.
  • VG München, 12.06.2012 - M 16 K 12.1744

    Schornsteinfegergesetz; Anspruch auf Versetzung in den Ruhestand (verneint)

    Ist der Widerruf - wie hier - sofort vollziehbar erfolgt, kann der Betroffene nicht mehr in den Ruhestand versetzt werden (vgl. BVerwG vom 6.3.2003 Az. 6 B 2/03 - juris; OVG LSA vom 1.3.2011 Az. 1 M 13/11 - juris).
  • VG München, 02.02.2012 - M 16 S 11.2912

    Schornsteinfegergesetz; Bezirkschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; …

    Sollte diese eine dauerhafte Dienstunfähigkeit zur Folge haben, wäre der Antragsteller unter Gewährung eines Ruhegelds (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SchfG) in den Ruhestand (§ 10 SchfG) zu versetzen (vgl. BVerwG vom 6.3.2003 GewArch 2003, 255).
  • VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3009

    Widerruf der Bestellung als Bezirkskaminkehrermeister wegen fachlicher …

    Rn. 61 Eine vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Laufe des Gerichtsverfahrens angeregte Versetzung in den Ruhestand wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit nach § 10 SchfG kam als mildere Maßnahme nicht in Betracht, da zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses die Berufsunfähigkeit des Klägers nicht gegeben bzw. dargelegt war und es nach Erlöschen der Bestellung des Klägers durch sofort vollziehbaren Widerruf an der Voraussetzung der wirksamen Bestellung als BKM fehlt (vgl. BVerwG v. 6.3.2003 Az. 6 B 2/03, zit. n. juris).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 6 B 2/03 U   

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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73a SGG; § 114 ZPO
    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Feststellung von Berufskrankheiten; Zahlung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Ablehnung des Antrags auf Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit unter Hinweis auf das Einkommen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Feststellung von Berufskrankheiten; Zahlung von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Ablehnung des Antrags auf Arbeitslosenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit unter Hinweis auf das Einkommen ...

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   LSG Thüringen, 31.03.2003 - L 6 B 2/03 RJ   

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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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