Rechtsprechung
| BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsgrundsätze des Bundesverwaltungsgerichts über die Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Genügen eines hohen Grades an Wahrscheinlichkeit bezüglich der behaupteten Gewissensentscheidung - Zulässigkeit der Erörterung gedachter Konfliktsituationen ...
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 05.10.1978 - V 258/78
- BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 14.03.1979 - 6 B 19.79
Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Antragstellers und seine …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Diese Auffassung stimmt mit der in der Beschwerdeschrift angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).Es hat vielmehr - wenn auch mit zum Teil anderen Formulierungen - in Übereinstimmung mit der rechtlichen Konzeption des beschließenden Senats zum Ausdruck bringen wollen, daß für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens einer Gewissensentscheidung maßgebend ist, ob die sittliche Bindung des Wehrpflichtigen an das Gebot absoluter Achtung menschlichen Lebens so stark erscheint, daß ein Zuwiderhandeln durch Töten von Menschen im Kriege zu einer schweren seelischen Belastung des Wehrpflichtigen führen würde (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).
Im übrigen handelt es sich bei dem Vorbringen der Beschwerde zu diesem Fragenkomplex um einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils, die zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet sind (vgl. u.a. Beschluß vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 - mit Nachweisen).
- BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77
Wehrpflichtnovelle
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Das Verfahren ist vielmehr nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) vom Verwaltungsgericht fortzuführen (vgl. das Urteil des beschließenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - [NJW 1979, 1469 = DÖV 1979, 449]). - BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Das Ausmaß dieser regelmäßig vorauszusetzenden Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit der Problematik der Kriegsdienstverweigerung hängt von seinen individuellen Fähigkeiten ab (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]).
- BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 88.78
Begriff der "nicht mehr anfechtbaren Entscheidung" im Sinne des …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Das Verfahren ist vielmehr nach der Nichtigerklärung dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 48, 127) vom Verwaltungsgericht fortzuführen (vgl. das Urteil des beschließenden Senats vom 9. März 1979 - BVerwG 6 C 88.78 - [NJW 1979, 1469 = DÖV 1979, 449]). - BVerwG, 19.06.1979 - 6 C 39.77
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Dem ist entgegenzuhalten: Die Erörterung gedachter Konfliktsituationen mit dem Kriegsdienstverweigerer kann - wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat - durchaus geeignet sein, dem Verwaltungsgericht ein Bild von dem Wehrpflichtigen und seiner Fähigkeit zu verschaffen, sittlich motivierte Entscheidungen zu treffen, sowie den erforderlichen Aufschluß darüber zu geben, ob eine seelische Belastung durch den Zwang zum Kriegsdienst mit der Waffe für ihn in Erwägung zu ziehen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - mit Nachweisen). - BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 47.79
Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Abweichung …
Auszug aus BVerwG, 06.08.1979 - 6 B 2.79
Damit kann aber eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung auch in Kriegsdienstverweigerungssachen nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 47.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 26.11.1979 - 6 B 83.79
Erörterung und Würdigung von Konfliktsituationen für die Feststellung einer …
Wenn das Verwaltungsgericht die Darlegungen des Klägers zu seinem etwaigen Verhalten in Verteidigungsfällen und Notsituationen in seine Würdigung mit einbezogen hat, so ist dies zur Erforschung der Motivation der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung statthaft und sogar sachdienlich (vgl. BVerwGE 44, 313; Beschluß vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 -).Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 - und vom 30. August 1979 - BVerwG 6 B 29.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 44.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine …
Es ist auch in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats zu Recht davon ausgegangen, daß die Prüfungsgremien und die Verwaltungsgerichte im Hinblick auf die von der Natur der Sache her gegebenen Schwierigkeiten, im seelischen Bereich liegende Vorgänge festzustellen, das Vorbringen des Wehrpflichtigen "wohlwollend" zu prüfen und sich "mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit" in bezug auf die behauptete Gewissensentscheidung zu begnügen haben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 14. März 1979 - BVerwG 6 B 19.79 -, vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 - und vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 9.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 12.09.1995 - 2 B 81.95
Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Derartige Angriffe gegen die Beweiswürdigung und die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht sind aber im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision unbeachtlich (vgl. u.a. Beschluß vom 20. Januar 1978 - BVerwG 6 B 2.79 - ). - BVerwG, 06.07.1981 - 6 B 52.81
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festlegung für …
Soweit die Beschwerde meint, das Verwaltungsgericht habe die Darlegungen des Klägers nicht hinreichend gewürdigt, handelt es sich um einen einzelfallbezogenen Angriff gegen die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts, der zur Begründung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht geeignet ist (vgl. Beschluß vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 -). - BVerwG, 08.07.1980 - 6 B 60.80
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Statthaftigkeit einer …
Denn die Erörterung von Konfliktsituationen mit dem Wehrpflichtigen ermöglicht es dem Verwaltungsgericht, aus den Reaktionen des Wehrpflichtigen und aus seiner Auseinandersetzung mit den vorgehaltenen Fragen Schlüsse zu ziehen auf den Ernst und die Tiefe der von ihm behaupteten Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 CB 107.75 -, vom 30. März 1976 - BVerwG 6 B 6.76 -, vom 19. Juni 1979 - BVerwG 6 C 39.77 - [Buchholz 443.0 § 25 WPflG Nr. 111], vom 6. August 1979 - BVerwG 6 B 2.79 - und vom 3. April 1980 - BVerwG 6 B 32.80 -).
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