Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
"Besonderes berufliches Betroffensein" bei Unmöglichkeit der Ausübung des alten oder eines sozial gleichwertigen Berufes durch die Schädigung - Anforderung an die Annahme einer schädigungsbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit
Verfahrensgang
- VG Hannover, 23.10.1975 - II A 269/74
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.06.1977 - V A 133/75
- BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen genannt und die in ihr Wissen gestellten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69
Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Bei dieser Sachlage hätte der Prozeßbevollmächtigte des Klägers eine Vertagung der Verhandlung oder eine Nachfrist für eine schriftliche Äußerung beantragen müssen, wenn er in der mündlichen Verhandlung zu der erörterten Frage nicht Stellung nehmen konnte, aber eine Äußerung noch abgeben wollte (vgl. auch Beschluß vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 10]).
- BVerwG, 25.10.1972 - VI C 40.70
Rücknahme eines Versorgungsbescheides wegen mangelnder Dienstunfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Dementsprechend hat der beschließende Senat im Urteil vom 25. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 40.70 - in Anknüpfung an die Entwicklung der in § 30 BVG getroffenen Regelung ausgeführt:. - BVerwG, 28.08.1969 - VI B 38.69
Minderung der Erwerbsfähigkeit eines Berufsoffiziers - Auswirkungen einer …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Es hat mit bindender Wirkung für das Revisionsgericht (§ 137 Abs. 2 VwGO) festgestellt, daß bei der Bundeswehr die Übung bestanden habe, auch versehrte ehemalige Berufsunteroffiziere wieder einzustellen, sich der Kläger nach dem Aufbau der Bundeswehr jedoch nicht um eine Einstellung als Berufsunteroffizier beworben habe (vgl. hierzu auch die Beschlüsse vom 28. August 1969 - BVerwG 6 B 38.69 und BVerwG 6 B 41.69 -) und daß der Kläger auch den sozial gleichwertigen Beruf eines Beamten im mittleren Dienst hätte ergreifen können. - BVerwG, 09.09.1971 - II C 8.70
Zum Vorliegen eines Verfahrensmangels, wenn das Tatsachengericht von dem …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1978 - 6 B 20.78
Eine unangemessene Ausdehnung dieser großzügigen Regelung wird dadurch ausgeschlossen, daß ein die MdE erhöhendes besonderes berufliches Betroffensein erst dann anzuerkennen ist, wenn der Beschädigte auch einen sozial gleichwertigen Beruf nicht ausüben kann (vgl. auch Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 8.70 -).".
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