Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegungserfordernis bei der Wehrpflichtverweigerung
Verfahrensgang
- VG Bremen, 06.12.1979 - III A 264/78
- BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 10.08.1973 - VI C 166.73
Gewissensentscheidung als Voraussetzung für eine Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung von dem Urteil des beschließenden Senats vom 10. August 1973 - BVerwG 6 C 166.73 - geltend (§ 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).In dieser Entscheidung wird im wesentlichen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. u.a. das oben angeführte Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG 6 C 166.73 -) ausgeführt, daß rationale Erwägungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer Gewissensbelastung bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot führen können (vgl. auch BVerwGE 23, 98).
- BVerwG, 15.10.1979 - 6 B 93.79
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einzelfallbezogene …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 15. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 93.79 - mit Nachweisen).Derartige einzelfallbezogene Angriffe gegen die Überzeugungskraft des angefochtenen Urteils sind auch in Kriegsdienstverweigerungssachen zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ungeeignet (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 15. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 93.79 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
In dieser Entscheidung wird im wesentlichen in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. u.a. das oben angeführte Urteil vom 10. August 1973 - BVerwG 6 C 166.73 -) ausgeführt, daß rationale Erwägungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer Gewissensbelastung bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot führen können (vgl. auch BVerwGE 23, 98).
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Auch eine Abweichung von dem Urteil des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 68.68 - liegt nicht vor. - BVerwG, 13.06.1979 - 6 C 82.78
Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Konkrete …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Wenn die Beschwerde schließlich anzunehmen scheint, das angefochtene Urteil stehe im Widerspruch zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 13. Juni 1979 - BVerwG 6 C 82.78 -, so könnte auch dies nicht zu einer Revisionszulassung führen, und zwar schon deswegen nicht, weil dieses Urteil sich in dem von der Beschwerde, angesprochenen Punkt mit verfahrensrechtlichen Fragen (u.a. Verletzung des § 108 Abs. 1 VwGO) befaßt. - BVerwG, 31.08.1979 - 6 B 58.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Geltendmachung eines Verfahrensmangels …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Aber auch wenn dieses Beschwerdevorbringen als Aufklärungsrüge (Verletzung des § 86 Abs. 1 VwGO) zu verstehen wäre, müßte es schon deswegen unbeachtet bleiben, weil in Kriegsdienstverweigerungssachen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - wegen Verfahrensmängel nicht zur Zulassung der Revision führen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 31. August 1979 - BVerwG 6 B 58.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 28.02.1980 - 6 B 129.79
Gleichsetzung einer pazifistischen Einstellung mit einer Gewissensentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 28. Februar 1980 - BVerwG 6 B 129.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 10.12.1976 - 6 C 34.76
Unterlassene Befragung des Wehrpflichtigen zu mehrdeutigen, im Urteil gegen ihn …
Auszug aus BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Abgesehen davon ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung maßgeblich ist (vgl. u.a. Urteil vom 10. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 34.76 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 11.08.1980 - 6 B 65.80
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91], Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - mit Nachweisen).Es muß vielmehr hinzukommen, daß die rationalen Erwägungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer Gewissensbelastung bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot geführt haben (vgl. u.a. Beschlüsse vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 12.80 -).
- BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 12.80
Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
Aber auch nach dieser Entscheidung muß - was die Beschwerde offensichtlich verkennt - die verstandesmäßige Erkenntnis zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer ernsthaften Gewissensbelastung (Gewissensnot) bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot führen (vgl. auch Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 -). - BVerwG, 19.01.1981 - 6 C 86.80
Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Es muß vielmehr hinzukommen, daß die rationalen Erwägungen gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer Gewissensbelastung bei Zuwiderhandeln gegen das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot geführt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 12. August 1980 - BVerwG 6 C 42.77 -, Beschlüsse vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - und vom 11. August 1980 - BVerwG 6 B 65.80 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 12.08.1980 - 6 C 42.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis konkreter Anhaltspunkte für …
Die Rüge der Verletzung von Verfahrensrecht ist unzulässig, da sie in Verwaltungsstreitsachen nach dem Wehrpflichtgesetz nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend gemacht werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 -). - BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 32.80
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung - Anstoß zu …
Auch in derartigen Fällen muß das von der Vernunft bestimmte absolute Tötungsverbot zu einem "inneren Widerhall" mit dem Ergebnis einer ernsthaften Gewissensbelastung (Gewissensnot) führen (vgl. Beschlüsse vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 12.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 11.11.1980 - 6 B 91.80
Anerkennung einer rational motivierten Gewissensentscheidung innerhalb der …
Dies vermag aber nichts daran zu ändern, daß solche Überlegungen und deren Ergebnis nicht einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG gleichzusetzen sind oder ihnen eine Gewissensentscheidung notwendig immanent ist (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 11.08.1980 - 6 B 71.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift muß dargelegt werden, welche konkrete Rechtsfrage der Streitfall aufwirft und inwiefern deren Beantwortung in einem künftigen Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [91]; Beschluß vom 13. März 1980 - BVerwG 6 B 20.80 - mit nachweisen).
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