Rechtsprechung
| BVerwG, 30.01.1996 - 6 B 20.95 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache - Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des Niedersächsischen Schulgesetzes - Fortsetzung des Beschwerdeverfahrens als Revisionsverfahren - Einhaltung des Fristerfordernisses zur Begründung ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 10.06.1993 - 6 A 61232/92
- OVG Niedersachsen, 17.08.1994 - 13 L 4856/93
- BVerwG, 30.01.1996 - 6 B 20.95
- BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.05.1997 - 6 C 1.96
Berufsfachschule - Besondere Art der Berufsausbildungsstätte - Private …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1996 - 6 B 20.95
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren (BVerwG 6 C 1.96) fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 28.05.1998 - 6 B 20.95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (14)
- BVerwG, 11.12.2003 - 5 C 84.02
Schonvermögen, bereite Mittel aus Grabpflegevertrag als -; bereite Mittel aus …
Die Verschonung der für die Grabpflege zurückgelegten Mittel ergibt sich vielmehr unmittelbar aus § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG, wobei zum einen auf die Leitvorstellungen des Gesetzes für die Verschonung zurückzugreifen ist, die in § 88 Abs. 2 BSHG zum Ausdruck gekommen sind (BVerwGE 23, 149 ), und zum anderen auch (Schutz-)Wertungen aus anderen Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 1998 - OVG 6 B 20.95 - FEVS 49, 218 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07
Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern
zu § 88 Abs. 3 BSHG, der § 90 Abs. 3 SGB XII vorausgehenden inhaltsgleichen Norm: BVerwG, Urteile vom 11.9.1968 - V C 144.67 -, juris Rdnr. 14 f. = FEVS 16, 81, zum Verlust der selbstverständlichen Hilfe und Unterstützung durch die eigenen Kinder, und vom 4.9.1997 - 5 C 8.97 -, juris Rdnr. 13, 17 = BVerwGE 105, 199, zur Vereitelung des familienpolitischen Zwecks des Erziehungsgelds; Nds.OVG, Urteil vom 23.7.2003 - 4 LB 178/03 -, juris Rdnr. 28 f. = FEVS 55, 351, zum Wunsch, neben dem verstorbenen Ehegatten begraben zu werden; OVG Berlin, Urteil vom 28.5.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218, 222 f., zum Wunsch einer Ordensfrau, neben ihren verstorbenen Mitschwestern begraben zu werden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2003 - 16 B 2078/03
Ersparnisse für die Bestattung können Schonvermögen sein
So auch OVG Berlin, Urteil vom 28.5.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218 (223); Kunz, in Oestreicher/Schelter/Kunz, BSHG, Loseblatt-Kommentar (Stand: Juni 2003), § 88 Rn. 24 a.E.; Müller-Hannemann, ZFSH/SGB 2000, 715 (717).In diesem Sinne auch OVG Berlin, Urteil vom 28.5.1998 - 6 B 20.95 -, a.a.O. (224).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.02.2006 - L 8 SO 135/05
Sterbegeldversicherung als Schonvermögen; Schonvermögen zur Aufrechterhaltung …
Rn. 7 Gerade wegen der vorzunehmenden Einzelfallbetrachtung kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die von ihr zitierten Gerichtsentscheidungen (OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 1998, 6 B 20.95, FEVS 49, 218, 223; Nds. OVG, Urteil vom 23. Juli 2003 - 4 LB 178/03 - FEVS 55, 351; BVerwG, Urteil vom 11. November 2003 - 5 C 84.02 -) berufen. - OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LC 523/02
Übernahme ungedeckter Heimkosten; Bestattungsvorsorgevertrag; Einsatz des durch …
Zu berücksichtigen ist auch, dass die genannte Vorschrift sich nicht auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen beschränkt, sondern auch immaterielle Werte wie den Besitz von Familien- und Erbstücken im Sinne des Abs. 2 Nr. 5 und von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher und künstlerischer Bedürfnisse im Sinne des Abs. 2 Nr. 6 der genannten Vorschrift schützt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - FEVS 49, 218, 223).Das Bedürfnis der Klägerin, entsprechend ihren persönlichen Wünschen ebenso bestattet zu werden wie ihr vorverstorbener Ehemann, ist keineswegs geringer einzuschätzen als das Interesse von Hilfesuchenden, denen § 88 Abs. 2 BSHG Schutz vor der Verwertung von Gegenständen wegen deren immateriellen Wertes bietet (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O.).
Gerade diese besondere Notlage, der die überwiegende Mehrheit der Menschen unkalkulierbar ausgesetzt werden kann, gibt Anlass, den Grundgedanken der Vermögensschutzvorschriften heranzuziehen, dass die Sozialhilfe nicht zu einer nachhaltigen sozialen Herbstufung führen soll (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 23.07.2003 - 4 LB 178/03
Aufwendungszuschuss; Bedarfszeitraum; Begräbnis; Einsetzbarkeit; fiktiver …
Zu berücksichtigen ist auch, dass die genannte Vorschrift sich nicht auf den Schutz wirtschaftlicher Interessen beschränkt, sondern auch immaterielle Werte wie den Besitz von Familien- und Erbstücken im Sinne des Abs. 2 Nr. 5 und von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, besonders wissenschaftlicher und künstlerischer Bedürfnisse im Sinne des Abs. 2 Nr. 6 der genannten Vorschrift schützt (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - FEVS 49, 218, 223).Denn das Bedürfnis der Klägerin, neben ihrem vorverstorbenen Ehemann ihre letzte Ruhe in einer Wahlgrabstätte zu finden, die entsprechend ihrer Bestimmung gestaltet und für einen längeren Zeitraum nach ihrem Tode angemessen gepflegt wird, ist keineswegs geringer einzuschätzen als die Interessen von Hilfesuchenden, denen § 88 Abs. 2 BSHG Schutz vor der Verwertung von Gegenständen wegen deren immateriellen Wertes bietet (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O.).
Gerade diese besondere Notlage, der die überwiegende Mehrheit der Menschen unkalkulierbar ausgesetzt werden kann, gibt Anlass, den Grundgedanken der Vermögensschutzvorschriften heranzuziehen, dass die Sozialhilfe nicht zu einer nachhaltigen sozialen Herabstufung führen soll (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 28. Mai 1998, a.a.O).
- SG Düsseldorf, 23.03.2011 - S 17 SO 103/09
Sozialhilfe
Rn. 60 "Die Verschonung der für die Grabpflege zurückgelegten Mittel ergibt sich vielmehr unmittelbar aus § 88 Abs. 3 Satz 1 BSHG, wobei zum einen auf die Leitvorstellungen des Gesetzes für die Verschonung zurückzugreifen ist, die in § 88 Abs. 2 BSHG zum Ausdruck gekommen sind (BVerwGE 23, 149 (158 f.)), und zum anderen auch (Schutz-)Wertungen aus anderen Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 28. Mai 1998 - OVG 6 B 20.95 - FEVS 49, 218 (222 ff.)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 3819/99
Ausschluss der regulären Kündigungsmöglichkeiten bei Grabpflegeverträgen; …
Vor diesem Hintergrund sei der vorliegende Fall mit dem vom OVG Berlin mit Urteil vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - entschiedenen vergleichbar, in dem das Gericht gerade auf die Grabpflegekosten abgestellt und dem Sozialhilfeträger den Zugriff auf das in Gestalt des Grabpflegevertrages vorhandene Vermögen verwehrt habe. - OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 12 A 10302/03
Sozialhilfe, Hilfe, Alterssicherung, Schonvermögen, Bestattungsvorsorgevertrag, …
Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - (FEVS 49, 118, 223) berufen.Darüber hinaus liegt dem Urteil des OVG Berlin vom 28. Mai 1998 - 6 B 20.95 - (…a.a.O.) ein anderer Sachverhalt zugrunde.
- VG Köln, 05.07.2004 - 16 L 850/04
Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes; Gewährung von …
Rn. 31 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2003 - 16 B 2078/03 - NVwZ-RR 2004, 360; im Ergebnis ähnlich OVG Berlin Urteil vom 28.05.1998 - 6 B 20.95 -, FEVS 49, 218 ff; a.A. OVG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2003 - 12 A 10302/03 - FEVS 54, 534.Rn. 33 vgl. hierzu OVG Berlin, Urteil vom 28.05.1998, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus der Kommentarliteratur.
- VG Düsseldorf, 05.09.2003 - 22 L 2890/03
Anforderungen an die Durchsetzung des sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- VG Hannover, 24.09.2002 - 7 A 2966/01
Bestattungsvorsorgevertrag; Vermögen
- VG Gelsenkirchen, 01.06.2004 - 19 K 6073/02
Voraussetzungen der Verpflichtung eines Sozialträgers zur Übernahme angefallener …
- VG Gelsenkirchen, 13.11.2001 - 11 K 2784/99
Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz in Form der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".