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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43844
BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12 (https://dejure.org/2012,43844)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.2012 - 6 B 21.12 (https://dejure.org/2012,43844)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 (https://dejure.org/2012,43844)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    TKG § 71 Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 3
    Telekommunikation; Wegerecht; Kostenerstattung; Verkehrswegeunterhaltungsberechtigter; Nutzungsberechtigter, Telekommunikationslinie; Freilegung; vorübergehende Verlegung; Unterhaltungsmaßnahme; Änderung des Verkehrsweges.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    TKG § 71 Abs. 2, § 72 Abs. 1 und 3
    Freilegung; Kostenerstattung; Nutzungsberechtigter, Telekommunikationslinie; Telekommunikation; Unterhaltungsmaßnahme; Verkehrswegeunterhaltungsberechtigter; Wegerecht; vorübergehende Verlegung; Änderung des Verkehrsweges

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verlegung einer Telekommunikationslinie; Anspruch auf Kostenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 71 Abs 2 TKG 2004, § 72 Abs 1 TKG 2004, § 72 Abs 3 TKG 2004
    Verlegung einer Telekommunikationslinie; Anspruch auf Kostenerstattung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Verkehrswegeunterhaltungsberechtigten gegen das nutzungsberechtigte Telekommunikationsunternehmen auf Erstattung der bei der Verlegung einer Telekommunikationslinie entstandenen Kosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TKG § 72 Abs. 3
    Anspruch eines Verkehrswegeunterhaltungsberechtigten gegen das nutzungsberechtigte Telekommunikationsunternehmen auf Erstattung der bei der Verlegung einer Telekommunikationslinie entstandenen Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 439
  • MMR 2013, 338
  • DÖV 2013, 570
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.2003 - 6 B 22.03

    Änderung an einer Telekommunikationslinie; Rechte des …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
    Rn. 5 In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass die mit § 72 Abs. 3 TKG wörtlich übereinstimmende Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 3 TKG a.F., nach der der Nutzungsberechtigte in den Fällen der Absätze 1 und 2 die gebotenen Maßnahmen an der Telekommunikationslinie auf seine Kosten zu bewirken hat, es ausschließt, dass die Behörde, die hinsichtlich des Verkehrsweges unterhaltungspflichtig ist, die gebotenen Arbeiten an der Telekommunikationslinie selbst vornimmt (Beschluss vom 28. März 2003 - BVerwG 6 B 22.03 - Buchholz 442.066 § 53 TKG Nr. 2, Rn. 5 ff.).

    Bestehen Unsicherheiten darüber, ob eine Telekommunikationslinie im Rahmen der beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen zu verlegen sein wird, ist es nach der gesetzlichen Ausgestaltung der rechtlichen Beziehungen Sache des Wegeunterhaltungspflichtigen, von dem Nutzungsberechtigten die Freilegung und gegebenenfalls vorübergehende Verlegung der Telekommunikationslinie auf dessen Kosten zu verlangen und gegebenenfalls durch Verwaltungsakt oder im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes durchzusetzen (vgl. Beschluss vom 28. März 2003, a.a.O., Rn. 9).

  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 72 Abs. 1 TKG wörtlich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 53 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl I S. 1120), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Juni 2002 (BGBl I S. 2010) - TKG a.F. - liegt eine "Änderung des Verkehrsweges", die eine Folgepflicht zu Lasten einer in der Straße verlegten Telekommunikationslinie auslöst, immer dann vor, wenn in den Bestand des Verkehrsweges baulich eingegriffen wird; darauf, ob der Verkehrsweg auf Dauer verlegt wird oder sonst einen anderen Zustand erhält, kommt es nicht an (Urteil vom 1. Juli 1999 - BVerwG 4 A 27.98 - BVerwGE 109, 192 ).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 6 B 7.11

    Bewertung einer schriftlichen juristischen Examensprüfung; rechtliches Gehör; …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
    Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. Beschluss vom 29. Juni 2011 - BVerwG 6 B 7.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 410).
  • BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11

    Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
    Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Frage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 25. August 2011 - BVerwG 6 B 16.11 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 20.05.1987 - 7 C 78.85

    Kostentragungspflicht - Post - Schutz von Fernmeldekabeln - Behelfsfahrbahn - …

    Auszug aus BVerwG, 19.12.2012 - 6 B 21.12
    Den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes über die Benutzung der Verkehrswege ist - ebenso wie den Vorgängerbestimmungen des Telegraphenwegegesetzes - der Grundsatz zu entnehmen, dass im Fall eines Konflikts zwischen den Interessen an der Nutzung des Verkehrsweges durch eine Telekommunikationslinie und den von dem Wegeunterhaltungspflichtigen repräsentierten Interessen an einer der Widmung entsprechenden Nutzung des Verkehrsweges den zuletzt genannten Belangen der Vorrang einzuräumen ist (vgl. Urteil vom 20. Mai 1987 - BVerwG 7 C 78.85 - BVerwGE 77, 276 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 S 1245/15

    Kosten für die Verlegung einer Telekommunikationslinie

    Sie verdeutlicht, dass das kostenfreie Nutzungsrecht den Notwendigkeiten des Verkehrsweges folgt, über den grundsätzlich der Wegeunterhaltspflichtige nach seinen Vorstellungen und Absichten verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2012 - 6 B 21.12 - NVwZ 2013, 439;… Urt. v. 20.05.1987 - 7 C 78.85 - BVerwGE 77, 276 zum früher sog. "Grundsatz der Abhängigkeit der Telegraphenanlagen vom Verkehrsweg").
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2018 - 6 A 10009/18

    Kostenersatzanspruch der Trägerin einer Abwasserbeseitigungseinrichtung für die …

    Dabei ist die nur vorübergehende Leitungsverlegung als Änderung dieser Telekommunikationslinie zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 -, NVwZ 2013, 439).

    - 6 B 21.12 -, NVwZ 2013, 439; anders OVG RP, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 6 A 11416/02.OVG -, DVBl 2003, 411) lässt es § 53 Abs. 3 TKG a. F. nicht zu, dass der Verkehrswegeunterhaltungspflichtige in entsprechender Anwendung der bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag anstelle des Nutzungsberechtigten die gebotenen Arbeiten an der Telekommunikationslinie bewirkt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2014 - 20 A 525/12

    Zugehörigkeit einer Leitung zu denjenigen für den Fernverkehr im Sinne von § 56 …

    Rn. 171 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 -, NVwZ 2013, 439 (zu § 72 Abs. 3 TKG 2004), und vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 -, a. a. O.

    Rn. 177 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 -, a. a. O.; OVG Rh.- Pf., Urteil vom 2. Juli 2013 - 6 A 10310/13 -, juris.

  • BVerwG, 01.12.2016 - 6 B 32.16

    Reisepass; Wiedergabe des Namens; Groß- und Kleinbuchstaben; einheitliches …

    Rn. 5 Dieser Frage kommt keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, da sie sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne Weiteres im Sinne der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs beantworten lässt (vgl. zu diesem Maßstab etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 - Buchholz 442.066 § 71 TKG Nr. 1 Rn. 2).
  • BVerwG, 23.10.2013 - 6 B 16.13

    Telekommunikation; belastende Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur; …

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn sich die aufgeworfene Frage auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss vom 19. Dezember 2012 - BVerwG 6 B 21.12 - NVwZ 2013, 439 Rn. 2).
  • VG Köln, 29.03.2019 - 9 K 15283/17
    Rn. 79 vgl. zu § 53 TKG a.F.: BVerwG, Beschluss vom 28. März 2003 - 6 B 22.03 - Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 6 B 21.12 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 2018 - 6 A 10009/18 -,Rn. 26 ff.; jeweils zitiert nach juris.
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