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| VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung des Streitwertes in Fällen der Ausübung der Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 37 KWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festsetzung des Streitwertes in Fällen der Ausübung der Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 37 KWG
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11
- VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10
Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft; …
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
Im Fall einer Abwicklungsanordnung - etwa bei Entgegennahme von Geldern des Publikums - kann vereinfachend von einer wirtschaftlichen Bedeutung von 10 % des zurückzuzahlenden Betrages ausgegangen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.11.2011 - 8 C 18.10 -).Des Weiteren sind die Verwaltungs- und Widerspruchsgebühren regelmäßig streitwerterhöhend in Ansatz zu bringen (BVerwG, Beschluss vom 13.11.2011 - 8 C 18.10 -).
- VGH Hessen, 13.09.2011 - 6 A 226/11
Abwicklung von unerlaubten Einlagengeschäften
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
§ 37 Abs. 1 KWG ermächtigt die Aufsichtsbehörde, die Abwicklung der ohne Erlaubnis getätigten Geschäfte zu veranlassen - also insbesondere die Rückzahlung der vereinnahmten Gelder vorzunehmen - und dazu Weisungen zu erteilen sowie die Dokumentation und den Nachweis der Abwicklungshandlungen zu verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2010 - 8 C 37.09 -, GWR 2011, 138; Hess. VGH, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 A 226/11 -).Wird jedoch in dem angefochtenen Bescheid neben einer Grundverfügung zugleich ein Zwangsgeld angedroht, das höher ist als der für die Grundverfügung selbst zu bemessende Streitwert, so ist dieser höhere Streitwert festzusetzen (st. Rspr. des Senats, vgl. Beschluss vom 13.09.2011 - 6 A 226/11 -).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
Diesem Ansatz, dass der Gesetzgeber durch § 49 KWG durch die besonderen Regelungen zur sofortigen Vollziehbarkeit von Entscheidungen im Rahmen der finanzaufsichtsrechtlichen Anordnungen in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO eine Präposition vorgenommen habe (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, NVwZ 2004, 93;… Finkelnburg/Dombert/Külpman, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 705;… Redeker / von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 80 Rdnr. 48), folgt auch der erkennende Senat und sieht daher den Antrag nur dann als begründet, d.h. die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen die mit dem Antrag auf Eilrechtsschutz angegriffene Verfügung als gerechtfertigt an, wenn die Untersagung erkennbar rechtswidrig wäre oder im Fall der Rechtmäßigkeit gleichwohl außergewöhnliche, das vom Gesetzgeber indizierte öffentliche Interesse deutlich überwiegende private Interessen der Antragstellerin festzustellen wären. - BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09
Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz; …
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
§ 37 Abs. 1 KWG ermächtigt die Aufsichtsbehörde, die Abwicklung der ohne Erlaubnis getätigten Geschäfte zu veranlassen - also insbesondere die Rückzahlung der vereinnahmten Gelder vorzunehmen - und dazu Weisungen zu erteilen sowie die Dokumentation und den Nachweis der Abwicklungshandlungen zu verlangen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.2010 - 8 C 37.09 -, GWR 2011, 138; Hess. VGH, Beschluss vom 13.09.2011 - 6 A 226/11 -). - VG Frankfurt/Main, 27.09.2011 - 9 L 1814/11
Untersagung eines unerlaubten Einlagengeschäfts
Auszug aus VGH Hessen, 30.01.2012 - 6 B 2183/11
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. September 2011 - 9 L 1814/11.F - wird zurückgewiesen.
- VG Frankfurt/Main, 26.11.2013 - 9 L 2958/13
Zum Begriff des Einlagegeschäfts gem. § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG); (Zum Begriff …
Ausgangspunkt ist mangels näherer Anhaltspunkte betreffend die wirtschaftliche Bedeutung der Sache für die Antragstellerin die Summe der angedrohten Zwangsgelder und Gebühren, also 110.000,- Euro (Vgl. dazu VGH Kassel, B. v. 30.01,2012 - 6 B 2183/11 - juris). - VG Frankfurt/Main, 30.05.2014 - 7 L 1326/14
Finanzdienstleistungsaufsicht
Im Falle einer Abwicklungsanordnung wird indes vereinfachend regelmäßig von einer wirtschaftlichen Bedeutung in Höhe von 10 % des zurückzuzahlenden Betrages auszugehen sein, so dass insoweit ein Betrag von 631.947,02 Euro anzusetzen ist (…BVerwG, Beschluss v. 23.11.2011, a.a.O.; HessVGH, Beschluss v. 30.01.2012 - 6 B 2183/11). - OVG Hamburg, 17.02.2026 - 4 Bs 139/25.2 Die sonstige auf "bezifferte Geldleistungen" gerichtete Verwaltungsakte betreffende 3. Alternative wendet der Senat - anders als das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Beschluss unter Hinweis auf VGH Mannheim, Beschl. v. 21.6.2005, 11 S 806/05, juris Rn. 6 ff. - in Verfahren der vorliegenden Art nicht an (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.3.2012, 4 Bs 63/11, n.v.; so auch VGH Kassel, Beschl. v. 30.1.2012, 6 B 2183/11, juris Rn. 19).
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