Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung des persönlichen Erscheinens des um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer streitenden Wehrpflichtigen zu Beweiszwecken - Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gewissensentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.12.1996 - 27 A 399.96
- BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97
In einem derartigen Gerichtsverfahren darf sich das Gericht aber über die von ihm zunächst angenommene Notwendigkeit, sich einen persönlichen Eindruck von dem Wehrpflichtigen zu verschaffen, dann (und nur dann) hinwegsetzen, wenn es die Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gewissensentscheidung auf andere Weise gewinnnen kann (Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11).Als Umstände, die gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung sprechen und dementsprechend gewertet werden dürfen, kommen das nachlässige Betreiben des Anerkennungsverfahrens sowie die Absicht der Prozeßverschleppung in Betracht (Beschluß vom 9. Dezember 1986 a.a.O.): Ohne ernstliches Betreiben zu ihrer Durchsetzung ist eine Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen begrifflich nicht denkbar.
- BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75
Verlegung eines Termins zur Wahrung des rechtlichen Gehörs - Pflicht der …
Auszug aus BVerwG, 04.04.1997 - 6 B 23.97
Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des um seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer streitenden Wehrpflichtigen zu Beweiszwecken angeordnet, so kann es zwar eine Versagung des rechtlichen Gehörs darstellen, wenn das Gericht ohne den Wehrpflichtigen verhandelt und nach Aktenlage entscheidet (BVerwGE 50, 275).
- OVG Saarland, 29.05.2013 - 1 A 306/12
Widerruf der ärztlichen Approbation
Die mit der Anordnung des persönlichen Erscheinens bezweckte Sachaufklärung hat mithin in anderer Weise stattgefunden, so dass das persönliche Erscheinen des Klägers entbehrlich geworden ist.1(…BVerwG, Urteile vom 11.11.1980 - I C 23/75 -, juris Rdnr. 16, …und vom 28.11.2007 - 2 WD 28/06 -, juris Rdnr. 15; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 4.4.1997 - 6 B 23/97 - und vom 2.10.2000 - 6 B 46/00 -, jew. juris) Der Senat hat dies in der mündlichen Verhandlung zum Anlass genommen, die Anordnung des persönlichen Erscheinens des Klägers nach entsprechender Anhörung seines Prozessbevollmächtigten aufzuheben. - BVerwG, 14.02.2002 - 6 B 75.01
Kriegsdienstverweigerer; Musterungsverfahren; Tauglichkeitsüberprüfung; …
Einem Anerkennungsbegehren kann daher in aller Regel nicht stattgegeben werden, wenn das Gericht aufgrund des Verhaltens des Klägers im Verwaltungsverfahren und/oder im Verwaltungsrechtsstreit ohne Rechtsfehler zu der Feststellung gelangt, dass er sein Anerkennungsbegehren nicht ernstlich, sondern uninteressiert und ohne Nachdruck verfolgt (Beschluss vom 4. April 1997 - BVerwG 6 B 23.97 -). - BVerwG, 02.10.2000 - 6 B 46.00
Divergenz als Revisionszulassungsgrund - Vorliegen einer Divergenz - Verletzung …
Das Gericht darf sich aber über die von ihm zunächst angenommene Notwendigkeit, sich einen persönlichen Eindruck von dem Wehrpflichtigen zu verschaffen, dann hinwegsetzen, wenn es die Überzeugung vom Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Gewissensentscheidung auf andere Weise gewinnen kann (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 und vom 4. April 1997 - BVerwG 6 B 23.97 - nur in juris veröffentlicht).
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