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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11497
BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97 (https://dejure.org/1997,11497)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1997 - 6 B 25.97 (https://dejure.org/1997,11497)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1997 - 6 B 25.97 (https://dejure.org/1997,11497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nichtbestehen einer Ersten Juristischen Staatsprüfung - Rüge des Fehlens einer erforderlichen Fachkompetenz eines Prüfers - Feststellung von Prüfungsmängeln und der Erforderlichkeit einer Neubewertung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97
    Sein Vorbringen läßt nicht erkennen, daß und inwiefern das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen und konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97
    In diesem Fall beruht das Berufungsurteil weder auf der hinwegdenkbaren Begründung, noch ist die Klärung mit ihr twa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97
    Sein Vorbringen läßt nicht erkennen, daß und inwiefern das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen und konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61].
  • BVerwG, 20.11.1995 - 6 B 66.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verbesserung der in der …

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97
    Hierbei ist es nicht zwingend geboten, daß der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, beruflich tätig oder gar besonders spezialisiert sein muß (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. November 1995 - BVerwG 6 B 66.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 360 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.1979 - 7 B 61.79
    Auszug aus BVerwG, 20.08.1997 - 6 B 25.97
    Die vom Kläger behauptete Divergenz des Berufungsurteils zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1979 (BVerwG 7 B 61.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 107) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nicht gegeben.
  • VG Hamburg, 18.02.2025 - 2 K 3576/21

    Endgültiges Nichtbestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung; Neubewertung …

    Aus dem Wesen der Prüfung, dem Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) und dem Grundrecht auf Berufs- und Betätigungsfreiheit (Art. 12 GG) folgt der allgemeine prüfungsrechtliche Grundsatz, dass die Beurteilung von Prüfungsleistungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer persönlichen und fachlichen Qualifikation in der Lage sind, eigenverantwortlich zu ermitteln und zu beurteilen, ob der Prüfling die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 24.2.2003, 6 C 22.02, juris Rn. 12, Beschl. v. 20.8.1997, 6 B 25.97, juris Rn. 7 …und Beschl. v. 20.11.1995, 6 B 66.95, juris Rn. 4, jeweils m. w. N.).

    Eine fachgebietsbezogene Qualifikation ist aufgrund verfassungsrechtlicher oder bundesrechtlicher Anforderungen (DRiG) bei der Bewertung von Prüfungsleistungen in juristischen Staatsprüfungen nicht zu fordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1997, 6 B 25/97, juris Rn. 7;… Beschl. v. 20.11.1995, 6 B 66/95, juris Rn. 4 in st. Rspr. m.w.N.), auch nach dem Recht einzelner anderer Bundesländer nicht (…vgl. VG Kassel, Urt. v. 7.9.2021, 3 K 1682/19.KS, juris Rn. 19 zum HessJAG;… OVG Lüneburg, Urt. v. 7.10.1999, 10 L 6651/96, juris Rn. 17 ohne Normbezug).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2018 - 5 N 23.16

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Wirtschaftsprüferexamen; verkürzte Prü-fung; …

    Es trifft zwar zu, dass die Beurteilung von Prüfungen nur Personen übertragen werden darf, die nach ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage sind, den Wert der erbrachten Leistung eigenverantwortlich zu beurteilen und zu ermitteln, ob der Prüfling die geforderten Fähigkeiten besitzt, deren Feststellung die Prüfung dient (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. August 1997 - BVerwG 6 B 25.97 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

    Was das von der Beschwerde besonders in den Blick genommene Prüfungsgebiet Berufsrecht betrifft, gilt darüber hinaus, dass es nicht zwingend geboten ist, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, beruflich tätig oder gar besonders spezialisiert sein muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1997, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 05.07.2017 - W 6 K 16.570

    Klage gegen die Bewertung einzelner Prüfungsteile der IHK-Prüfung - …

    Ohne eine spezielle engere gesetzliche Regelung ist es nicht zwingend geboten, dass der Prüfer gerade in dem Fach, dem die Prüfungsaufgabe entstammt, beruflich tätig oder auf sonstige Weise spezialisiert sein muss (BVerwG, Bv. 20.8.1997 - 6 B 25/97 - juris).
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