Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Chancengleichheit im juristischen Prüfungsverfahren; Kombinationsstudiengang
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 35b JAPV BW 2002
Chancengleichheit im juristischen Prüfungsverfahren; Kombinationsstudiengang - Wolters Kluwer
Prüfungsrechtliche Gleichbehandlung im Rahmen eines Wiederholungsprüfungsverfahrens im ersten juristischen Staatsexamen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungsrechtliche Gleichbehandlung im Rahmen eines Wiederholungsprüfungsverfahrens im ersten juristischen Staatsexamen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 18.09.2013 - 12 K 4134/12
- VGH Baden-Württemberg, 27.02.2014 - 9 S 2275/13
- BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90
Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14
Denn jedenfalls könnte der Anspruch der Klägerin auf prüfungsrechtliche Gleichbehandlung im Rahmen ihres - hier alleine streitgegenständlichen - Wiederholungsprüfungsverfahrens nur verletzt sein, wenn sich eine etwaige Gleichheitswidrigkeit der Regelung des § 35b JAPrO BW auf das Ergebnis ihrer Prüfung hätte auswirken können (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1990 - BVerwG 7 C 17.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 281 S. 158). - BVerwG, 25.08.2011 - 6 B 16.11
Förderung des Ersatzschulwesens; Ob und Wie der Finanzhilfe
Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14
Rn. 5 Der von der Klägerin aufgeworfenen Frage kommt keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, da sie sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne Weiteres im Sinne des Verwaltungsgerichtshofs beantworten lässt (vgl. zu diesem Maßstab etwa Beschluss vom 25. August 2011 - BVerwG 6 B 16.11 - juris Rn. 5):. - BVerwG, 23.03.1994 - 6 B 72.93
Verletzung der Chancengleichheit in einer schriftlichen Prüfung, wenn ein …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2014 - 6 B 25.14
Bevorzugungen oder Benachteiligungen von Prüfungsteilnehmern sind geeignet, den Zweck der Prüfung zu vereiteln und das Prüfungsergebnis zu verfälschen (stRspr; vgl. Beschluss vom 23. März 1994 - BVerwG 6 B 72.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 330 S. 16 m.w.N.).
- BVerwG, 30.06.2015 - 6 B 11.15
Prüfungsrechtliches Gebot der Chancengleichheit; gestufter …
Darüber hinaus darf die Ungleichbehandlung der Prüflinge keine ungleichen Erfolgschancen nach sich ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 419).Unter dieser Voraussetzung ist der Anspruch des einzelnen Prüflings auf chancengleiche Bewertung seiner Prüfungsleistungen verletzt, wenn sich die vorbereitungsbedingte Verzerrung der Bewertungsrelationen zu seinem Nachteil ausgewirkt hat (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 419).
- BVerwG, 22.06.2016 - 6 B 21.16
Anerkennung anderweitiger Prüfungsleistungen als Ersatz einer vorgeschriebenen …
Rn. 14 Unterschiedliche Prüfungsbedingungen sind mit dem prüfungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit nur vereinbar, wenn hierfür ein gewichtiger sachlicher Grund besteht und die Ungleichbehandlung keine ungleichen Erfolgschancen nach sich zieht (BVerfG, Beschluss vom 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212 ; BVerwG, Beschlüsse vom 14. Oktober 1992 - 6 B 2.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 303 S. 217, vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 419 …und vom 30. Juni 2015 - 6 B 11.15 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 422 Rn. 10). - VGH Baden-Württemberg, 10.03.2015 - 9 S 2309/13
Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung
Beide Arten der Ungleichbehandlung sind geeignet, den Zweck der Prüfung zu vereiteln und das Prüfungsergebnis zu verfälschen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.05.2014 - 6 B 25.14 -, juris; Urteil vom 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, juris, Beschlüsse vom 23.03.1994 - 6 B 72.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 330 S. 16 m.w.N., und vom 16.01.1984 - 7 B 169/83 -, NVwZ 1984, 307).
- BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 1.14
Nichtzulassungsbeschwerde; beklagte Behörde; Aufhebung des Verwaltungsakts; …
Rn. 19 Diese Frage lässt sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne Weiteres im Sinne des Verwaltungsgerichtshofs beantworten und bedarf daher nicht eigens der Klärung im Rahmen eines Revisionsverfahrens (vgl. zu diesem Maßstab etwa Beschluss vom 15. Mai 2014 - BVerwG 6 B 25.14 - juris Rn. 5). - BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung
Hinsichtlich inhaltlicher Bewertungsfehler ist indes der rechtliche Grundsatz anerkannt, dass sie ohne Sanktion bleiben, wenn sie sich auf das Prüfungsergebnis nicht ausgewirkt haben (BVerwG-Beschluss vom 15.05.2014 - 6 B 25.14, Rz 9). - BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 3.14
Rundfunkaufsicht; Verstoß durch Erotikangebote im Teletext; Erledigung; …
Rn. 19 Diese Frage lässt sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne Weiteres im Sinne des Verwaltungsgerichtshofs beantworten und bedarf daher nicht eigens der Klärung im Rahmen eines Revisionsverfahrens (vgl. zu diesem Maßstab etwa Beschluss vom 15. Mai 2014 - BVerwG 6 B 25.14 - juris Rn. 5). - BVerwG, 22.01.2015 - 6 B 2.15
Berufliche Fortbildungsprüfung zum Geprüften Immobilienfachwirt; …
Dieser Frage kommt keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, da sie sich mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung ohne weiteres mit dem Oberverwaltungsgericht verneinen lässt (vgl. zu diesem prozessualen Maßstab etwa: BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25.14 - juris Rn. 5). - VG Gelsenkirchen, 07.06.2023 - 4 K 5158/19 Rn. 30 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2014 - 6 B 25/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Februar 2014 - 9 S 2275/13 -, jeweils juris.
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