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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1971 - VI B 26.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2854
BVerwG, 01.09.1971 - VI B 26.71 (https://dejure.org/1971,2854)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1971 - VI B 26.71 (https://dejure.org/1971,2854)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1971 - VI B 26.71 (https://dejure.org/1971,2854)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 30.06.1978 - 6 C 27.75

    Beanspruchung von Trennungsgeld - Genehmigung zur Weiterführung eines Hausstandes …

    Davon ist das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgegangen (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]; BVerwGE 41, 84 [85];… Urteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.], vom 4. Februar 1976 - BVerwG 6 C 132.73 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 63] und vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - [BVerwGE 54, 248]).

    Der Ausgleichungspflicht des Dienstherrn und damit auch seiner Verpflichtung, die äußeren Umstände, aus denen diese Pflicht erwächst - etwa durch die Genehmigung zum Weiterführen des Hausstandes im Ausland -, zu dulden, werden aber - wie das Bundesverwaltungsgericht mehrfach ausgesprochen hat (Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG 6 B 26.71 - [a.a.O.]; BVerwGE 41, 84 [85] …und Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 6 C 6.72 - [a.a.O.]) - durch die Kriterien der Fürsorgepflicht und der Billigkeit sachliche und zeitliche Grenzen gezogen (vgl. dazu auch Urteil vom 22. März 1976 - BVerwG 6 C 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 65]).

  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 132.73

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Trennungsgeld - Begriff der "zwingenden …

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 11. März 1970 - 4 AZR 237/69 - [Leitsatz in RdA 1970, 255]) eingehend dargelegt, daß die gesetzliche Ermächtigung des § 15 Abs. 1 BUKG den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügt.
  • BVerwG, 24.10.1972 - VI C 8.72

    Gewährung von Trennungsgeld nach Ablehnung von verfügbarer familiengerechter …

    In dem Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 - ist zunächst unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Leitsatz in RdA 1970, 255) klargestellt und als eindeutig bezeichnet worden, daß § 15 Abs. 1 BUKG nicht gegen Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt.
  • BVerwG, 30.05.1974 - II C 54.72

    Antrag auf Umzugskostenvergütung wegen eines Umzugs auf Grund einer Versetzung - …

    Zwar ist "Sinn und Zweck des Bundesumzugskostengesetzes als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn in einem Teilbereich konkretisierenden Normenkomplexes ... die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen dienstlich oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlaßten Wohnungswechsel entstandenen notwendigen Mehraufwendungen" (vgl. BVerwGE 41, 84 [85] unter Hinweis auf den Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 -); für einen Berufssoldaten kann nichts anderes gelten, weil § 30 Abs. 2 SG die Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes für entsprechend anwendbar erklärt und weil ferner die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für Berufssoldaten der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht entspricht (Urteil des Senats vom 30. August 1973 - BVerwG II C 5.72 - [Buchholz 238.4 § 31 SG Nr. 4]).
  • BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72

    Zusage einer Umzugskostenvergütung für einen durch unzureichende Wohnverhältnisse …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt in bezug auf das Bundesumzugskostengesetz ausgeführt, der Sinn und Zweck dieses Gesetzes insgesamt als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn konkretisierenden Normenkomplexes sei die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen aus dienstlichen oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlagten Wohnungswechsel entstehenden notwendigen Mehraufwendungen (u.a. Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]).
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