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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2830
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95 (https://dejure.org/1995,2830)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.12.1995 - 6 B 2688/95 (https://dejure.org/1995,2830)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 (https://dejure.org/1995,2830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Im wesentlichen gleiche Qualifikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Frauenförderquote im öffentlichen Dienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ; Konkurrent; Verhinderung der Besetzung einer Beförderungsstelle ; Dienstliche Beurteilung; Gleiche Qualifikation; Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes; Vorläufiger Rechtsschutz; Vorlage an das ...

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst; Bevorzugung von Frauen bei der Stellenbesetzung in NRW

Besprechungen u.ä.

  • schweizer.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Quotenregelungen als Problem (Ulf Berger-Delhey; ZTR 1996, 258-261)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1914 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 494
  • EuZW 1996, 158
  • DVBl 1996, 525 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke ./. Freie Hansestadt Bremen - Frauenquote im öffentlichen Dienst

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95
    Die im Vergleich mit dem erfolgreichen Konkurrenten im wesentlichen gleich qualifizierte Antragstellerin kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf § 25 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW kein Eingreifen des Gerichts mehr beanspruchen, nachdem wegen der Entscheidung des EuGH vom 17.10.1995 - C-450/93 - davon auszugehen ist, daß § 25 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 LBG NW mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar und damit nichtig ist und deshalb weder im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes noch im Hauptsacheverfahren eine Vorlage an das BVerfG nach Art. 100 Abs. 1 GG in Betracht kommt.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17.10.1995 - C-450/93 -, NJW 1995, 3109 = DVBl. 1995, 1231, eine Entscheidung zur Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 09.02.1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (ABl. 76 L 30/40) getroffen.

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95
    Dieser Anwendungsvorrang gegenüber späterem wie früherem nationalen Gesetzesrecht beruht auf einer ungeschriebenen Norm des primären Gemeinschaftsrechts, der durch die Zustimmungsgesetze zu den Gemeinschaftsverträgen in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 GG der innerstaatliche Rechtsanwendungsbefehl erteilt worden ist (BVerfGH, Urteil vom 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82 und andere -, NJW 1992, 964).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95
    Dem Urteil des EuGH liegt der Beschluß des BAG vom 22.06.1993 - 1 AZR 590/92 - (BAGE 73, 269) zugrunde, in dem das BAG davon ausgegangen ist, § 4 des bremischen Landesgleichstellungsgesetzes sei verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß in bestimmten Härtefällen von der grundsätzlichen Bevorzugung der Frau bei der Beförderung eine Ausnahme zu machen sei (…a.a.O. S. 287).
  • BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen - …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95
    Dies ändere aber nichts daran, daß die Antragstellerin und der Beigeladene im Sinne der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluß vom 10.11.1993 - 2 ER 301.93 -, DVBl. 1994, 118) im wesentlichen gleich beurteilt seien und die auf Hilfskriterien gestützte Auswahlentscheidung voraussichtlich ermessensfehlerfrei sei.
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Inwieweit andere nationale gesetzliche Gleichstellungsvorschriften mit einer weitergehenden Ausnahmeregelung als sie hier durch Auslegung festzustellen ist, mit Gemeinschaftsrecht vereinbar sind, hat der Senat nicht zu entscheiden (vgl. dazu etwa Colneric, BB 1996, 265, 268; Dieball/Schiek, EuroAS 1995, 185, 186; Heilmann/Hoffmann, AuA 1995, 406; s. auch VerwG Gelsenkirchen Beschluß vom 21. Dezember 1995 - 1 K 6303/94 - (n.v.) einerseits und OVG NRW Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 - (EuZW 1996, 158) andererseits, jeweils zur Frauenförderregelung in § 25 Abs. 5 Satz 2 LBG NRW).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.1999 - 19 A 5358/98

    Vorschlagsrecht des Schulträgers bei Schulleiterstellen

    Ob die Bewerber im Wesentlichen gleich qualifiziert sind und damit ein Auswahlermessen besteht, richtet sich maßgeblich nach den Bedarfsbeurteilungen (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 19.12.1995 - 6 B 2688/95 -, und Urteil vom 10.11.1995 - 19 A 2775/94).

    Dass das Prinzip der Bestenauslese im vorliegenden Fall nicht oder nicht hinreichend beachtet worden wäre, weil etwa der von der Beklagten angeführte Amtsvorsprung der Beigeladenen zu 1. aufgrund ihrer bereits seit September 1996 ausgeübten Tätigkeit als Schulleiterin ausschlaggebend dafür sein könnte, dass ihr überhaupt das Gesamturteil die Leistungen entsprechen den Anforderungen im besonderen Maße (sehr gut) erteilt werden konnte, oder weil der angeführte Amtsvorsprung - auch unter Berücksichtigung des gleichen Gesamturteils - nur eine unwesentlich bessere Qualifikation darstellen könnte, (vgl. zur Frage, wann Konkurrenten im Wesentlichen gleich dienstlich beurteilt sind: OVG NRW, Beschlüsse vom 19.12.1995 - 6 B 2688/95 -, und vom 26.6. 1995 - 6 B 1491/95 -), oder weil der von der Beklagten angeführte besoldungsrechtliche Vorsprung der Beigeladenen zu 1. mit Blick darauf nur unwesentliches Gewicht haben könnte, dass die am 22.9.1997 erfolgte Ernennung der Beigeladenen zu 1. zur Rektorin einer Grundschule mit 181 bis 360 Schülern allein auf den Anstieg der Schülerzahl an der von ihr geleiteten Grundschule zurückzuführen ist, ist im Zulassungsverfahren nicht entsprechend den Anforderungen des § 124 a Abs. 1 S. 4 VwGO dargelegt worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Frauenförderungsgesetzes bei …

    An der in der bisherigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts NW vertretenen, auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 - C- 450/93 - (Kalanke) gestützten Auffassung, Art. 2 Abs. 1 und 4 der Gleichbehandlungsrichtlinie stehe einer nationalen Regelung generell entgegen, nach der bei gleicher Qualifikation in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert seien, einer Bewerberin der Vorrang eingeräumt werde, (z.B. Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 -), kann nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. November 1997 nicht mehr festgehalten werden.
  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 2 M 7760/95

    Beamter; Besetzung von Posten; Auswahlkriterien; Leistungsorientierte Kriterien; …

    Es läßt sich aber folgendes sagen: Entweder § 5 NGG ist unanwendbar (ähnlich OVG NW, Beschl. v. 19.12.1995 - 6 B 2688/95 -), dann kann die bisherige von dieser Norm getragene Auswahlentscheidung auf dieser Grundlage keinen Bestand haben.
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 5 M 2835/95

    Frauenförderung; Quote; Vereinbarkeit mit Europarecht

    Damit ist die Vorrangregel der §§ 5, 6 NGG wegen Unvereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht nicht anwendbar (ebenso OVG Münster, Beschl. v. 19.12.1995 - 6 B 2688/95 - zu § 25 Abs. 5 LBG NW und BAG, Urt. v. 5.3.1996 - I AZR 590/92 - zu § 4 des Bremischen Landesgleichstellungsgesetzes; vgl. auch Starck in JZ 1996, 197).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 6 B 2008/96

    Beurteilung und Beförderung eines Beamten

    Der Senat vermag nicht nachzuvollziehen, daß sein Beschluß vom 19. Dezember 1995 - 6 B 2688/95 - (ZBR 1996, 95) durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 - (NJW 1996, 2529) - wie der Antragsgegner meint - "überholt" sei.
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