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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10200
BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91 (https://dejure.org/1992,10200)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1992 - 6 B 27.91 (https://dejure.org/1992,10200)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1992 - 6 B 27.91 (https://dejure.org/1992,10200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge und der Divergenzrüge - Erfordernis einer konkreten rechtserheblichen Frage - Voraussetzungen einer Abweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91
    Dies ist aber Voraussetzung für die Feststellung, ob eine Erklärung durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt ist (BVerwGE 34, 69, 77) [BVerwG 26.09.1969 - VII C 65/68].

    Soweit künftige Äußerungen und Aktionen der Klägerin in der Rechtsaufsichtsverfügung vom 23. Mai 1986 der Klägerin untersagt werden, ist von ihr gleichfalls nicht dargetan, daß und in welcher Weise von ihr in der Zukunft möglicherweise eigene wissenschaftsbezogene Stellungnahmen abgegeben werden sollen und können, die die Kriterien erfüllen, die im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 34, 69 an die Wissenschaftsbezogenheit stellen.

    Auch die von der Klägerin behauptete Divergenz zu dem Urteil vom 26. September 1969 (BVerwGE 34, 69) liegt nicht vor.

    Denn - wie oben dargelegt - sind die streitigen Erklärungen und Aktionen nicht durch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt, weil es sich hierbei nicht um Wissenschaftsbezogene Stellungnahmen im Sinne dieses Grundrechtsartikels handelt, sondern um Äußerungen allgemein-politischer Art. Aus diesem Grund sind auch in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1969 (a.a.O.) die dort streitigen Erklärungen trotz des Vorbehalts hinsichtlich eines möglichen Schutzes der Studentenschaft durch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit als nicht von Art. 5 Abs. 3 GG geschützt angesehen worden, weil sie die Anforderungen an wissenschaftsbezogene Stellungnahmen nicht erfüllten.

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 7 C 58.78 - (BVerwGE 59, 231) ausgeführt, daß die Grundrechte der Meinungs- und der Wissenschaftsfreiheit ein allgemein-politisches Mandat der Studentenschaft nicht rechtfertigen können.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, daß das Gericht bei einer anderen Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, das heißt, wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Abweichung und Ergebnis nicht ausschließen läßt (statt vieler: vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 1953 - BVerwG 1 B 10.53 - BVerwGE 1, 1 und vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 13.07.1953 - I B 10.53

    Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1992 - 6 B 27.91
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Fall, wenn mindestens die Möglichkeit besteht, daß das Gericht bei einer anderen Rechtsauffassung zu einem anderen Ergebnis gekommen wäre, das heißt, wenn sich ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Abweichung und Ergebnis nicht ausschließen läßt (statt vieler: vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 1953 - BVerwG 1 B 10.53 - BVerwGE 1, 1 und vom 8. März 1961 - BVerwG 8 B 183.60 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 12).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 8 B 175.95

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung des …

    Das ist nur dann der Fall, wenn zumindest die Möglichkeit besteht, daß das Tatsachengericht unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre (vgl. etwa Beschluß vom 4. Februar 1992 - BVerwG 6 B 27.91 - Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 108 S. 23 m.w.N.).
  • VG Arnsberg, 08.11.2000 - 1 K 2473/99

    Baurechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer …

    Rn. 29 Vgl. zum Begriff der allgemeinpolitischen Äußerung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 28. Juli 1998 - 8 TM 2553/98 -, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1999, S. 212; BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1979 - 7 C 58.78 -, in: BVerwGE 59, 231; BVerwG, Beschluß vom 04. Februar 1992 - 6 B 27.91 -, in: Buchholz 11 Art. 5 GG Nr. 108 (jew. betr. AStA-Äußerungen).
  • VG Berlin, 19.03.2008 - 12 A 22.08

    Verbot der Anbringung von Transparenten an Hochschulgebäuden

    Gegenstand einer Rechtsaufsichtsverfügung können insbesondere Stellungnahmen der Studierendenschaft allgemeinpolitischer Art sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Februar 1992 - BVerwG 6 B 27.91 -, juris).
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