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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,12036
BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87 (https://dejure.org/1987,12036)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1987 - 6 B 29.87 (https://dejure.org/1987,12036)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1987 - 6 B 29.87 (https://dejure.org/1987,12036)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung eines wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnten Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87
    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnter Wehrpflichtiger als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG anzuerkennen ist, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und BVerwG 6 C 2.86 - ; vgl. neuestens auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst - …

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87
    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnter Wehrpflichtiger als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG anzuerkennen ist, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und BVerwG 6 C 2.86 - ; vgl. neuestens auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 2.86

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Entscheidungsgrundlage

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87
    Die Entscheidung über die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das angefochtene Urteil hinsichtlich der verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen, unter denen ein vom Bundesamt für den Zivildienst gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 KDVG wegen unvollständiger Antragsunterlagen abgelehnter Wehrpflichtiger als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG anzuerkennen ist, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Urteile vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1> und BVerwG 6 C 2.86 - ; vgl. neuestens auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 -) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - HPV TL 2246/91

    Voraussetzungen und Wirkungen einer auf Feststellung gerichteten einstweiligen …

    Rn. 35 Demgegenüber erscheint es immerhin möglich, daß die Einführung der ICD-Schlüsselerhebung eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung (§ 74 Abs. 1 Nr. 2 HPVG) darstellt, falls sie darauf abzielt, die Effektivität der Arbeit einer Gruppe von Beschäftigten zu fördern und so das Arbeitsergebnis zu erhöhen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 02.10.1990 - 6 B 29/87 - ZBR 1991, 53 m.w.N.), und zwar in der Zeit, in der bereits andere Aufgaben wahrzunehmen sind (Hess. VGH, Beschluß vom 13.06.1984 - HPV TL 21/82 - PersV 1989, 14 (nur Leitsatz)).
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