Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Klagefrist und der Wiedereinsetzungsfrist - Erfordernis der Verlautbarung der Entscheidung über die Wiedereinsetzung im Interesse der Prozessbeteiligten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 13.01.1994 - 8 E 1091/87
- BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1995, 232
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1994 - 6 B 29.94
Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (Bestätigung von BVerwGE 59, 302).Dabei verkennt der Kläger nicht, daß das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 grundsätzlich entschieden hat, daß im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend gewährt werden kann, sondern im Interesse der Prozeßbeteiligten eine klare und eindeutig verlautbarte Entscheidung des Gerichts erfordert; das Bundesverwaltungsgericht hat dies damit begründet, daß insbesondere im Hinblick auf die vom Gesetz der - positiven - Entscheidung über die Wiedereinsetzung beigemessene Tragweite, daß sie nämlich gem. § 60 Abs. 5 VwGO unanfechtbar ist, eine eindeutig verlautbarte Entscheidung des Gerichts erforderlich sei, um im Interesse der Prozeßbeteiligten jeden Zweifel darüber auszuschließen, daß es die Frage der Notwendigkeit der Wiedereinsetzung erkannt und den Willen gehabt habe, Wiedereinsetzung zu gewähren.
- LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …
Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232). - VGH Baden-Württemberg, 18.08.2023 - A 12 S 567/22
Erlass einer asylverfahrensrechtlichen Betreibensaufforderung; Belehrung in der …
Denn im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Klagefrist nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.1994 - 6 B 29.94 -, juris Ls. 1). - BSG, 02.07.2007 - B 2 U 41/07 B
Gewährung der Wiedereinsetzung
Eine solche Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann jedoch nicht stillschweigend, sondern nur durch eine eindeutig verlautbarte Entscheidung gewährt werden (vgl für das verwaltungsgerichtliche Verfahren BVerwGE 59, 302; BVerwG vom 22. November 1994 - 6 B 29/94 - NVwZ-RR 1995, 232). - VGH Bayern, 27.09.2021 - 15 ZB 20.32485
Erfolgloses Rechtsmittel eines Asylbewerbers aus Jordanien
Aus dem Umstand, dass das Verwaltungsgericht ohne Weiteres von der Zulässigkeit der Klage ausging, kann nicht auf eine konkludente Wiedereinsetzung geschlossen werden (…BVerwG, U.v. 17.1.1980 - 5 C 32.79 - BVerwGE 59, 302 = juris Rn. 12 ff.;… U.v. 22.2.1985 - 8 C 123.83 - NVwZ 1985, 484 = juris Rn. 8;… U.v. 15.1.1991 - 9 C 96.89 - NVwZ-RR 1991, 443 = juris Rn. 18; B.v. 22.11.1994 -6 B 29.94 - NVwZ-RR 1995, 232 = juris Rn. 2 ff.;… BSG, B.v. 2.7.2007 - B 2 U 41/07 B - juris Rn. 3;… NdsOVG, U.v. 21.1.1991 - 21 L 324/89 - juris Rn. 32;… ThürOVG, B.v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 - juris Rn. 6).
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