Rechtsprechung
| BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde eines Sprengmeisters gegen die Nichtzulassung der Revision gegen die Ablehnung der Erteilung eines Waffenscheins
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 02.09.2015 - M 7 K 15.24
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
- BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18
Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg; …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - WissR 2001, 377 Rn. 2 = juris Rn. 3 und vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 7). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21
Rn. 5 Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00
Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an …
Auszug aus BVerwG, 15.04.2021 - 6 B 3.21
Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - WissR 2001, 377 Rn. 2 = juris Rn. 3 …und vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 7).
- BVerwG, 30.05.2023 - 5 B 13.22
Angemessene Dauer eines faktisch ausgesetzten Verfahrens
Ein solcher Mangel - läge er denn vor - beträfe die Auslegung und Anwendung materiellen Rechts und wäre nicht geeignet, einen Mangel im gerichtlichen Verfahren darzutun (…BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 2003 - 9 B 64.02 - juris Rn. 6 …und vom 16. Februar 2012 - 9 B 71.11 - NVwZ 2012, 1490 Rn. 8 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7). - BVerwG, 04.05.2022 - 1 B 17.22
Zumutbarkeit der Passbeantragung eines subsidiär Schutzberechtigten (hier: …
Denn einen Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kennt § 132 Abs. 2 VwGO, der die Revisionszulassungsgründe abschließend aufführt, nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2021 - 2 B 19.21 - juris Rn. 27…, vom 21. Juni 2021 - 4 BN 1.21 - juris Rn. 3, vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7 …und vom 28. Juni 2006 - 8 B 48.06 - juris Rn. 3). - BVerwG, 02.03.2026 - 1 B 6.26 Denn einen Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kennt § 132 Abs. 2 VwGO, der die Revisionszulassungsgründe abschließend aufzählt, nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 8 B 48.06 - juris Rn. 3, vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7…, vom 21. Juni 2021 - 4 BN 1.21 - juris Rn. 3 …und vom 5. November 2021 - 2 B 19.21 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 04.12.2025 - 1 B 17.25
- BVerwG, 23.09.2025 - 1 B 13.25 Denn einen Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kennt § 132 Abs. 2 VwGO, der die Revisionszulassungsgründe abschließend aufzählt, nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 8 B 48.06 - juris Rn. 3, vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7…, vom 21. Juni 2021 - 4 BN 1.21 - juris Rn. 3 …und vom 5. November 2021 - 2 B 19.21 - juris Rn. 27).
- BVerwG, 26.09.2024 - 1 B 25.24
Verwerfung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Denn einen Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kennt § 132 Abs. 2 VwGO, der die Revisionszulassungsgründe abschließend aufzählt, nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 8 B 48.06 - juris Rn. 3, vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7…, vom 21. Juni 2021 - 4 BN 1.21 - juris Rn. 3 …und vom 5. November 2021 - 2 B 19.21 - juris Rn. 27). - BVerwG, 20.04.2023 - 9 B 10.23
Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts
Diese messen im Rahmen der Gründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO den allgemeinen Zwecken der Wahrung der Rechtseinheit und der Rechtsfortbildung ein gegenüber der Einzelfallgerechtigkeit vorrangiges Gewicht bei (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7). - BVerwG, 16.01.2024 - 1 B 51.23
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Drohen von Obdachlosigkeit …
Denn einen Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung kennt § 132 Abs. 2 VwGO, der die Revisionszulassungsgründe abschließend aufzählt, nicht (…BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juni 2006 - 8 B 48.06 - juris Rn. 3, vom 15. April 2021 - 6 B 3.21 - juris Rn. 7…, vom 21. Juni 2021 - 4 BN 1.21 - juris Rn. 3 …und vom 5. November 2021 - 2 B 19.21 - juris Rn. 27).
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Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1, FeV § 46 Abs. 1 Satz 1, FeV § 11 Abs. 8
Fahrerlaubnis; Entziehung; psychische Erkrankung; ärztliches Gutachten; Nichtvorlage; mangelnde Fahreignung; Kostentragung; ärztliche Schweigepflicht; höherwertiges Rechtsgut; Verwertungsverbot - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 18.12.2020 - 6 L 907/20
- OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen, 13.10.2009 - 3 B 314/09
Fahrerlaubnis; Entziehung nach Wiedererteilung; Verwertungsverbot; Sofortvollzug; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Rn. 12 Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung oder des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen (…SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st Rspr).Solange der Antragsteller nicht den Nachweis seiner hinreichenden Fahreignung geführt hat, hat sein persönliches Mobilitätsinteresse gegenüber dem öffentlichen Interesse am wirksamen Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer sowie seiner selbst regelmäßig zurückzutreten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2009 a. a. O. Rn. 6).
- OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Rn. 12 Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung oder des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen (SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Beschl. v. 13. Oktober 2009 - 3 B 314/09 -, juris Rn. 5 m. w. N.; st Rspr).Diese Erwägungen gelten unabhängig davon, ob der Eignungsmangel neu aufgetreten ist oder schon längere Zeit oder immer vorlag (SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04
Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Der Schluss auf die Nichteignung ist zwar nur zulässig, wenn die Anordnung der ärztlichen bzw. medizinisch-psychologischen Untersuchung rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 9. Juni 2005 - 3 C 25.04 -, juris Rn. 19).
- VGH Bayern, 06.05.2008 - 11 CS 08.551
Berücksichtigungsfähigkeit lange zurückliegender Tatsachen bei der Überprüfung …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Bei nicht zu einer Eintragung ins Fahreignungsregister führenden Ereignissen ist einzelfallbezogen zu werten, ob das Verhalten des Antragstellers auch zum Zeitpunkt der Untersuchungsanordnung noch Zweifel an seiner Fahreignung begründet (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 12; BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39). - BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83
Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Das Gesetz mutet ihm diese Kosten ebenso zu, wie es ihm zumutet, die Kosten aufzubringen, die zum verkehrssicheren Führen des Fahrzeugs notwendig sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 31. Januar 2011 - 3 B 226/10 -, juris Rn. 6 sowie zum früheren inhaltsgleichen § 15b Abs. 2 StVZO: BVerwG, Urt. v. 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, NJW 1985, 2490, 2491). - BVerwG, 18.03.1982 - 7 C 69.81
Entziehung der Fahrerlaubnis - Verkehrsvorschriften - Befähigung - …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Ist der Eignungsmangel, also das Fehlen der persönlichen Voraussetzungen des Fahrerlaubnisinhabers "erwiesen", verlangt der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern, dass der Kraftfahrer, der die in körperlicher, geistiger oder charakterlicher Hinsicht zu stellenden Anforderungen nicht (mehr) erfüllt und deshalb für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine Gefahr begründet, keine Kraftfahrzeuge mehr führen darf (vgl. BVerwG, Urt. v. 18. März 1982 - 7 C 69.81 -, juris Rn. 15, 16 für die Befähigung). - VGH Bayern, 24.08.2010 - 11 CS 10.1139
Alkoholabhängigkeit
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Angesichts der Größe der Gefahr, die von einer weiteren motorisierten Verkehrsteilnahme einer Person, an deren Fahreignung erhebliche und begründete Zweifel bestehen, für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl unbeteiligter Personen ausgehen kann, ist der Arzt auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen des Staates - wie die Polizei - von einschlägigen Tatsachen in Kenntnis zu setzen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24. August 2010 - 11 CS 10.1139 -, juris Rn. 72). - OVG Niedersachsen, 27.10.2000 - 12 M 3738/00
Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des regelmäßigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. - bewerbers aus (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. August 2010 - 16 B 842/10 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 12 M 3738/00 -, juris Rn. 3;… sowie für das Gesundheitsamt: BVerwG, Beschl. v. 4. September 1970 - 1 B 50.69 -, Jurion Rn. 5). - OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19
Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Bei nicht zu einer Eintragung ins Fahreignungsregister führenden Ereignissen ist einzelfallbezogen zu werten, ob das Verhalten des Antragstellers auch zum Zeitpunkt der Untersuchungsanordnung noch Zweifel an seiner Fahreignung begründet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. März 2020 - 6 B 314/19 -, juris Rn. 12;… BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2008 - 11 CS 08.551 -, juris Rn. 39). - BVerwG, 04.09.1970 - I B 50.69
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen, 18.03.2021 - 6 B 3/21
Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. - bewerbers aus (…vgl. OVG NRW, Beschl. v. 24. August 2010 - 16 B 842/10 -, juris Rn. 2;… NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2000 - 12 M 3738/00 -, juris Rn. 3; sowie für das Gesundheitsamt: BVerwG, Beschl. v. 4. September 1970 - 1 B 50.69 -, Jurion Rn. 5). - OVG Sachsen, 31.01.2011 - 3 B 226/10
Zur Frage, ob die Grundsätze der § § 11, 13 FeV auch bei Führen von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2010 - 16 B 842/10
Zulässigkeit eines Verstoßes gegen die ärztliche Schweigepflicht im …
- OVG Sachsen, 03.12.2021 - 6 B 314/21
Entziehung der Fahrerlaubnis; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt; psychische …
Die Frage der Rechtmäßigkeit der Beibringungsanordnung stellt sich nur dann, wenn nach § 11 Abs. 8 FeV aus der Tatsache, dass sich der Betroffene weigert, das Fahreignungsgutachten beizubringen oder er dieses nicht fristgerecht beibringt, auf die Nichteignung geschlossen wird (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. April 2010 a. a. O. Rn. 10; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8 m. w. N.).Angesichts der Größe der Gefahr, die von einer weiteren motorisierten Verkehrsteilnahme einer Person, an deren Fahreignung erhebliche und begründete Zweifel bestehen, für das Leben und die Gesundheit einer Vielzahl unbeteiligter Personen ausgehen kann, ist der Arzt auch ohne Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, die zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit zuständigen Stellen des Staates von einschlägigen Tatsachen in Kenntnis zu setzen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 17 m. w. N.).
Dies gilt vor allem auch für psychische Erkrankungen, die die Fahreignung in Frage stellen und zu schwerwiegenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer führen können, wie z. B. organische, affektive oder schizophrene Psychosen (vgl. Nummer 7.1, 7.5 und 7.6 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 FeV sowie SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O.).
Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht aus den eben bei der Offenbarungsbefugnis genannten Gründen bei begründeten Zweifeln an der Fahreignung in aller Regel zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers bzw. -bewerbers aus (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 18 m. w. N.).
Diese Erwägungen gelten unabhängig davon, ob der Eignungsmangel neu aufgetreten ist oder schon längere Zeit oder immer vorlag (st. Rspr; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 a. a. O. Rn. 23 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 03.02.2025 - 6 B 160/24
Vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnis; Entziehung; "harte" Droge; MDMA; MDA; …
Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht in aller Regel - und so auch im Streitfall - zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers aus (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Juni 2023 - 6 A 83/21 -, juris Rn. 7;… v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 7; v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 18;… v. 12. Dezember 2017 - 3 B 282/17 -, juris Rn. 9). - OVG Sachsen, 10.03.2026 - 6 B 212/25
Entziehung der Fahrerlaubnis; THC; Zusatztatsachen für die Annahme von …
Da § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV der Fahrerlaubnisbehörde kein Ermessen einräumt, sondern einen Grundsatz der Beweiswürdigung enthält, der auf der Überlegung beruht, dass bei grundloser Gutachtensverweigerung die Vermutung berechtigt ist, der Fahrerlaubnisinhaber wolle einen ihm bekannten Eignungsmangel verbergen, gilt ein solcher Eignungsmangel für den Zeitpunkt der Gutachtensverweigerung oder des Ablaufs der Vorlagefrist als nachgewiesen (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 - , juris Rn. 21 m. w. N.). - OVG Sachsen, 06.06.2023 - 6 A 83/21
Verwertbarkeit von Beweismitteln; Antrag auf Zulassung der Berufung; Entziehung …
Diese Abwägung fällt im Fahrerlaubnisrecht in aller Regel - und so auch im Streitfall - zu Lasten des jeweiligen Fahrerlaubnisinhabers aus (…zur Verwertbarkeit von Informationen unter Bruch des Berufsgeheimnisses: SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2021 - 6 B 314/21 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 18. März 2021 - 6 B 3/21 -, juris Rn. 18;… zur Verwertbarkeit des Ergebnisses einer Blutprobe ohne richterliche Anordnung nach § 81a Abs. 2 Satz 1 StPO: Beschl. v. 12. Dezember 2017 - 3 B 282/17 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 3.21 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 17.02.2017 - 2 K 350/14
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 6 B 3.21
- BVerwG, 01.03.2022 - 2 B 22.21
- BVerwG, 13.07.2023 - 2 C 3.22
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Rechtsprechung
| VG Schleswig, 12.02.2021 - 6 B 3/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Wasserrecht
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2012 - 9 B 818/12
Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrag bei der Behörde …
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2021 - 6 B 3/21
Bei diesem Erfordernis handelt es sich um eine nicht nachholbare Zugangsvoraussetzung, die im Zeitpunkt des Antragseingangs bei Gericht gegeben sein muss (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13.7.2012 - 9 B 818/12 -, NVwZ-RR 2012, 748 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2022 - 6 A 8.21
Leistungsklage - Außenwohnbereichsentschädigung nach dem PFB BER
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2021 - 6 B 3/21
Sein Antrag, die aufschiebende Wirkung seiner Klage "gegen den zum Aktenzeichen 05-04004000 -001 erlassenen Gebührenbescheid vom 27.10.2020" wiederherzustellen, ist gemäß § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (6 A 8/21) gegen den angefochtenen Bescheid (in Gestalt des Widerspruchsbescheids) auszulegen. - VG Gelsenkirchen, 25.02.2013 - 5 L 169/13
Haftungsbescheid
Auszug aus VG Schleswig, 12.02.2021 - 6 B 3/21
Vielmehr muss die Vollstreckung aus dem Bescheid schon begonnen haben, der Beginn der Vollstreckung für einen unmittelbar bevorstehenden Termin angekündigt worden sein oder es müssen konkrete Vorbereitungen der Behörde für eine alsbaldige Vollstreckung vorliegen (vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 25.2.2013 - 5 L 169/13 -, Juris m.w.N.).
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