Rechtsprechung
| BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensbegriff im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG (Grundgesetz) - Rationale Überzeugung von der Sinnlosigkeit und Zwecklosigkeit des Tötens als Soldat - Abscheu vor Kriegen und ihren Auswirkungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 21.06.1972 - III A 192/71
- BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Zu Unrecht macht der Kläger demgegenüber mit der Beschwerde geltend, die Argumente des Verwaltungsgerichts seien in sich widersprüchlich: In dem Urteil werde er als Idealist anerkannt, der einen Beitrag zur Vermeidung von Kriegen leisten wolle; gleichwohl sei ein Gewissenszwang verneint und seine Einstellung als rationale Überzeugung gekennzeichnet worden - ungeachtet dessen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 98) eine zunächst rationale Motivierung in ihrem Fortwirken schließlich zu einem Gewissenszwang führen könne und bei ihm geführt habe. - BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 61.70
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Auszug aus BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Zwar wird man gerade bei Idealisten und überzeugten Pazifisten die Möglichkeit im Auge behalten müssen, daß sie - seelisch bedingt - unfähig sein könnten, bei einem kriegerischen Einsatz Menschen zu töten, und daß ein Zwang hierzu ihre eigene sittliche Persönlichkeit zerbrechen oder schädigen würde (vgl. zu diesen Kriterien des Gewissenszwangs das Urteil vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 61.70 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 04.03.1975 - VI CB 85.74 Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist vielmehr das Bewußtsein, der Zwang zur Tötung von Menschen bei einem kriegerischen Einsatz werde die eigene sittliche Persönlichkeit zerbrechen oder schädigen (Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG VI B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 VPflG Nr. 44] und Beschluß vom 13. September 1974 - BVerwG VI CB 70.74 -).
Dem allerdings sehr knappen Urteil ist ferner nicht zu entnehmen, das Verwaltungsgericht habe abweichend von den in der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 23, 98; Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 25]; Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG VI B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44]) verkannt daß auch rationale Motive zu einer derartigen Bindung im Gewissen führen können.
- BVerwG, 14.03.1978 - 6 CB 32.77
"Güterabwägung" als Voraussetzung einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Diese Schlußfolgerung stimmt in ihren rechtlichen Grundlagen - wenn auch nicht wortgetreu, so doch dem Sinne nach - mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats überein (vgl. u.a. Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 06.05.1976 - 6 CB 20.76
Qualifizierung einer Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung als …
In den von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 18. Oktober 1972 - BVerwG VIII C 46.72 - und vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 105.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nrn. 43 und 47) sowie in dem Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG VI B 3.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44) hat sich das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, ob jene "natürliche Einstellung jedes normalen Menschen zum Leben des Mitmenschen" eine Gewissensentscheidung sei, nicht geäußert.
- BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73
Rechtsmittel
Gleiches trifft für die Entscheidungen zu, nach denen auch verstandesmäßige Überlegungen zu einer Gewissensbindung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe führen können(Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 -, ständige Rechtsprechung, vgl. dazu im übrigen zuletztBeschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG VI B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44] undUrteil vom 23. März 1973 - BVerwG VI C 81.73 - [Buchholz a.a.O. Nr. 49]). - BVerwG, 08.01.1976 - 6 B 88.75
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Zwar liegt es bei Idealisten und überzeugten Pazifisten je nach den Umständen des Einzelfalles mehr oder weniger nahe, daß sie - seelisch bedingt - unfähig sind, bei einem kriegerischen Einsatz Menschen zu töten (vgl. Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG VI B 3.73 - [Buchholz 448.0 S 25 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen - Erfordernis …
Es handelt sich dabei im übrigen um eine einzelfallbezogene tatsächliche Feststellung, der rechtsgrundsätzliche Bedeutung nicht zukommt (vgl. hierzu auch Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 28.02.1980 - 6 B 129.79
Gleichsetzung einer pazifistischen Einstellung mit einer Gewissensentscheidung …
Das Verwaltungsgericht ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß eine pazifistische Einstellung nicht zwangsläufig mit einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG gleichgesetzt werden kann (vgl. u.a. Beschlüsse vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44] und vom 8. Januar 1976 - BVerwG 6 B 88.75 -). - BVerwG, 03.06.1986 - 6 B 65.85
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Das angegriffene Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1960 - BVerwG 7 C 171.59 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 5), 17. Dezember 1965 - BVerwG 7 C 84.63 - (BVerwGE 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 84/63] = Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 17) und vom 4. Dezember 1974 - BVerwG 6 C 50.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 83) sowie von dem Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73, also nicht 6 B 73.72 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44).
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