Rechtsprechung
| BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Zulassung einer Revision mit Angriffen auf die Rechtsfindung des Berufungsgerichts - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage bei Bestehen von Interessen in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus - Frist bei der Entlassung aus einem ...
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 13.01.1978 - 5 A 38/77
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.10.1979 - 5 A 44/78
- BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn die Rechtssache eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte konkrete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren stellen wird und deren Entscheidung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder im Interesse einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (BVerwGE 13, 90 [91 f.]).Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]; Beschlüsse vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - und vom 16. Juli 1979 - BVerwG 6 B 82.78 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 03.10.1972 - VI B 57.71
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).Schließlich läßt die Beschwerde unberücksichtigt, daß die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer als klärungsbedürftig bezeichneten Frage der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 115.80 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 06.10.1972 - VI B 7.72
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Umfang der Fürsorgepflicht …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Schließlich läßt die Beschwerde unberücksichtigt, daß die von den Umständen des Einzelfalles abhängige Beantwortung einer als klärungsbedürftig bezeichneten Frage der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 6. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 7.72 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 40] und vom 14. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 115.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschriften ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen sollen, angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Beweiserhebung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung; vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]). - BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95], vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 122.79 - und vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 104.80 -). - BVerwG, 05.06.1978 - 6 B 53.78
Rückforderung überzahlter Dienstbezüge - Vertrauen auf die Richtigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]; Beschlüsse vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - und vom 16. Juli 1979 - BVerwG 6 B 82.78 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 16.07.1979 - 6 B 82.78
Fristgemäße Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - Voraussetzungen der …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht schon dann gegeben, wenn eine Sache in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinaus von Interesse ist (vgl. BVerwGE 13, 90 [91 f.]; Beschlüsse vom 5. Juni 1978 - BVerwG 6 B 53.78 - und vom 16. Juli 1979 - BVerwG 6 B 82.78 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 15.12.1980 - 6 B 136.80
Bestimmung der Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht eine Rechtsfrage fehlerhaft entschieden hat oder eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht erkannt hat (…vgl. u.a. Beschlüsse vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 6 B 57.71 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 92], vom 19. November 1974 - BVerwG 5 B 90.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 125] und vom 15. Dezember 1980 - BVerwG 6 B 136.80 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 08.10.1980 - 6 B 104.80
Bestimmung der Anforderungen an eine Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 10.02.1981 - 6 B 3.81
Im übrigen kann das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung als Verfahrensmangel nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es auf die fraglichen Tatumstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Tatsachengerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95], vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 6 B 122.79 - und vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 104.80 -). - BVerwG, 14.10.1980 - 6 B 115.80
Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes durch den Prozessbevollmächtigten - …
- BVerwG, 11.12.1979 - 6 B 122.79
Anforderungen an eine revisionrechtliche Divergenzrüge - Beihilfefähigkeit von …
- BVerwG, 10.02.1982 - 6 B 7.82
Beanstandung einer rechtlichen Würdigung des Sachverhalts durch das …
- BVerwG, 11.06.1981 - 6 B 33.81
Rüge bei offensichtlichen Fehlern des Berufungsgerichtes - Pflicht des Gerichts …
Das gilt auch dann, wenn die Auffassung des Berufungsgerichts rechtlich bedenklich ist (Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 95], vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 B 104.80 - und vom 10. Februar 1981 - BVerwG 6 B 3.81 -).
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