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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,518
BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70 (https://dejure.org/1970,518)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1970 - VI B 30.70 (https://dejure.org/1970,518)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1970 - VI B 30.70 (https://dejure.org/1970,518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von Gutachten einer Universitätsklinik - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (142)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.02.1970 - VI C 119.65

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Dies ist der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters geben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

    R. M. nicht ungeprüft übernommen, sondern die darin enthaltenen Feststellungen und Schlußfolgerungen im Rahmen seiner tatrichterlichen Würdigung selbstverantwortlich überprüft und nachvollzogen (vgl. hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 - mit Nachweisen).

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof aus im einzelnen näher dargelegten Gründen nicht der vom Kläger vorgelegten fachärztlichen Stellungnahme des Medizinaldirektors Dr. L. sondern dem Gutachten der Universitätsklinik gefolgt und in Verbindung mit den sonstigen von ihm gewürdigten Beweistatsachen zu der Überzeugung gelangt ist, daß beim Kläger am 8. Mai 1945 eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens zwei Drittel nicht vorgelegen hat, so hält sich diese Beurteilung im Rahmen der dem Gericht gemäß § 108 Abs. 1 VwGO obliegenden freien Beweiswürdigung (vgl. auch hierzu Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).

  • BVerwG, 09.06.1970 - VI B 22.69

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache dann, wenn sie grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfragen aufwirft, deren im künftigen Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung der Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts zu dienen geeignet ist (vgl. Beschluß vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - mit Nachweisen).

    Durch bloße Gegenbehauptungen und Angriffe auf die tatsächliche und rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichtshofs wird die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht dargetan (vgl. Beschlüsse vom 9. Juni 1970 - BVerwG VI B 22.69 - und vom 24. Juni 1970 - BVerwG VI CB 10.68 -).

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Das erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage, die für die Entscheidung erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (vgl. BVerwGE 13, 90, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Dies ist der Fall, wenn die vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters geben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 31, 149 [156]; Urteil vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 119.65 -).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Die Rüge der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof hätte zur mündlichen Verhandlung auch den Sachverständigen des Klägers, Dr. L., zur Erläuterung seiner Auffassung hinzuziehen müssen, ist schon deswegen unbeachtlich, weil ausweislich der Verhandlungsniederschrift ein dahingehender Antrag vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwGE 18, 216; Beschluß vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -).
  • BVerwG, 06.12.1968 - V B 52.68

    Erfordernis der genauen Bezeichnung der Person des Sachverständigen - Einholung …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Derartigen unsubstantiierten Angriffen gegen die Mitwirkung von wissenschaftlichen Hilfskräften bei der Erstattung von Gutachten ist bereits der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluß vom 6. Dezember 1968 - BVerwG V B 52.68 - (NJW 1969, 1591) mit Recht entgegengetreten.
  • BVerwG, 01.12.1969 - VI B 60.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Es ist schon zweifelhaft, ob das Beschwerdevorbringen den formellen Anforderungen einer Abweichungsrüge genügt (vgl. hierzu Beschluß vom 1. Dezember 1969 - BVerwG VI B 60.68 -).
  • BVerwG, 13.08.1970 - VI B 7.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Die Rüge der Beschwerde, der Verwaltungsgerichtshof hätte zur mündlichen Verhandlung auch den Sachverständigen des Klägers, Dr. L., zur Erläuterung seiner Auffassung hinzuziehen müssen, ist schon deswegen unbeachtlich, weil ausweislich der Verhandlungsniederschrift ein dahingehender Antrag vom Prozeßbevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nicht gestellt worden ist (vgl. BVerwGE 18, 216; Beschluß vom 13. August 1970 - BVerwG VI B 7.70 -).
  • BVerwG, 23.02.1966 - VI C 18.63
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Die Beschwerde scheint bei ihrer Rüge die Urteile des beschließenden Senats vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 18.63 - (BVerwGE 23, 263) und vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 54 = ZBR 1967, 263 = RiA 1967, 177) im Auge zu haben (vgl. S. 11 der Beschwerdeschrift).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 30.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70
    Die Beschwerde scheint bei ihrer Rüge die Urteile des beschließenden Senats vom 23. Februar 1966 - BVerwG VI C 18.63 - (BVerwGE 23, 263) und vom 18. Januar 1967 - BVerwG VI C 30.63 - (Buchholz 234 § 53 G 131 Nr. 54 = ZBR 1967, 263 = RiA 1967, 177) im Auge zu haben (vgl. S. 11 der Beschwerdeschrift).
  • BVerwG, 24.06.1970 - VI CB 10.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Eine solche Beweisanordnung ist insoweit zulässig, als der gerichtliche Sachverständige nicht verpflichtet ist, sämtliche für die Begutachtung notwendigen Tätigkeiten persönlich vorzunehmen, sondern bei der Vorbereitung und Abfassung des schriftlichen Gutachtens auch geschulte und zuverlässige Hilfskräfte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter - namentlich zu einzelnen Untersuchungen - heranziehen darf (…vgl. Beschlüsse von 6. Dezember 1968 - BVerwG V B 52.68 - a.a.O. und vom 7. September 1970 - BVerwG VI B 30.70 - Buchholz 310 g 98 VwGO Nr. 9 S. 6 [7]; BGH, Urteile vom 28. Juni 1972 - IV ZR 51/71 - VersR 1972, 927 [929] und vom 20. September 1978 - IV ZR 57/77 - LM § 360 ZPO [V] Nr. 1 Bl. 1 [2] = MDR 1979, 126).

    Freilich hat der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG VI B 30.70 - (Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 S. 6) keinen Verfahrensmangel darin erblickt, "daß der Verwaltungsgerichtshof das vom Kläger beantragte Obergutachten nicht eingeholt und sich dem Gutachten der Medizinischen Klinik der Universität und den erläuternden Darlegungen des wissenschaftlichen Assistenten der Klinik angeschlossen habe".

    In den Gründen des Beschlusses vom 7. September 1970 (a.a.O., S. 6 f.), hat der Sechste Senat lediglich die Notwendigkeit, ein "Obergutachten" einzuholen, verneint, weil "das eingehend und sorgfältig begründete Gutachten weder Widersprüche" enthalte noch "Zweifel an der Sachkunde und Unparteilichkeit des Sachverständigen aufkommen" lasse.

  • BVerwG, 12.09.1986 - 9 B 180.86

    Rechtsmittel

    Dieses ist u.a. dann der Fall, wenn bisher vorliegende Gutachten grobe Mängel oder in sich unlösbare Widersprüche aufweisen oder Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der Sachverständigen bieten (vgl. u.a.Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.08.1987 - 7 B 53.87

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Aufklärungspflicht - Fahreignung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu §§ 86 Abs. 1, 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO (vgl. z.B. Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149/156; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - …
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