Rechtsprechung
| BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 20.02.1996 - 1 UE 2356/95
- BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83
Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Stellt ein Verfahrensbeteiligter nach der Mitteilung des Gerichts, es beabsichtige gemäß § 130 a VwGO zu verfahren, einen Beweisantrag, so kann aus dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs eine erneute Anhörung geboten sein (BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - DVBl 1983, 1014).In Fällen dieser Art ist eine erneute Anhörung nicht geboten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1983, a.a.O.).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86
Arbeitsförderungsgesetz 1981
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 81, 156, 205). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Eine willkürliche Ungleichbehandlung mit der Folge der Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG ist nur dann gegeben, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfGE 71, 39, 58 [BVerfG 15.10.1985 - 2 BvL 4/83]; 81, 156, 205).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Nur darin aber kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache liegen (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.). - BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91
Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Er konnte Beweisanträge stellen und ihm wurde auch Gelegenheit gegeben, sich zu der Absicht des Berufungsgerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5). - BVerwG, 10.05.1991 - 2 B 50.91
Grundsätzliche Rechtsbedeutung von auslaufendem oder ausgelaufenem Recht …
Auszug aus BVerwG, 11.10.1996 - 6 B 32.96
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtsfragen bei auslaufendem Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung, da die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur eine für die Zukunft geltende Klärung herbeiführen soll (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 297).
- BVerwG, 26.11.2003 - 4 B 89.03
Voraussetzungen der Entscheidung über eine Berufung ohne mündliche Verhandlung - …
Bei dieser Gelegenheit wiederholte sie nicht lediglich ihr früheres Vorbringen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 6 B 32.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 374).Eine weitere Anhörung erübrigt sich nur dann, wenn der Beweisantrag unsubstantiiert oder aus sonstigen Gründen rechtlich unerheblich ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - und vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 6 B 32.96 - a.a.O.).
- BVerwG, 17.07.1998 - 1 B 73.98
Staatsangehörigkeitsrecht - Anforderungen an eine Erwebserklärung
Im übrigen ist eine erneute Anhörung u.a. auch dann entbehrlich, wenn der Verfahrensbeteiligte auf die Anhörungsmitteilung hin lediglich sein früheres Vorbringen wiederholt und einen unsubstantiierten Antrag stellt (…Urteil vom 28. Juni 1983, a.a.O.; Beschluß vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 6 B 32.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 374). - LG Wiesbaden, 18.12.2009 - 13 O 59/09
Unterlassungsverfügung gegen Franchisenehmer: Ausschluss des Eilverfahrens durch …
Soweit der Verfügungsbeklagte aus der Entscheidung des OLG Hamburg vom 6.5.1996 (Az. 6 B 32/96, Bl. 488 d.A.) anderes herleiten will, kann ihm nicht gefolgt werden. - BVerwG, 29.01.1998 - 4 B 222.97
Anforderungen an das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis zur …
Im Hinblick auf diese Beweisanträge war eine erneute Anhörung des Klägers entbehrlich (BVerwG, Beschluß vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16; Beschluß vom 11. Oktober 1996 - BVerwG 6 B 32.96 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 374).
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