Rechtsprechung
| OVG Berlin, 26.05.1994 - 6 B 33.93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Studiumswechsel; Wichtiger Grund; Ausbildungsförderung; Neigungswandel; Fehlende Eignung; Förderungsanspruch
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Ausbildungsförderung; Förderung eines weiteren Studiums nach Studienabbruch
Verfahrensgang
- VG Berlin, 30.03.1993 - 6 A 135.92
- OVG Berlin, 26.05.1994 - 6 B 33.93
Papierfundstellen
- NZS 1994, 480 (Ls.)
- FamRZ 1994, 1495
Wird zitiert von ... (2)
- VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241
Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel; …
Rn. 22 2. Allerdings muss der Auszubildende bei Erkennen des Eignungsmangels unverzüglich die notwendigen Konsequenzen ziehen (BVerwG FamRZ 86, 932; 90, 327; VGH Kassel FamRZ 88, 218; OVG Berlin FamRZ 94, 1495; OVG Bremen FamRZ 94, 1070). - VG Lüneburg, 11.01.2001 - 4 B 145/00
Hilfe zum Lebensunterhalt; unzumutbare Härte
Grundsätzlich kann nämlich bereits allein die fehlende Eignung für eine Ausbildung einen wichtigen Grund darstellen, der nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 BAföG die weitere Förderung auch nach Abbruch einer Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung ermöglicht (Rothe - Blanke, Berufsausbildungsförderungsgesetz, § 7 Ziff. 42.3.1, vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 26.5.1994 - 6 B 33.93 - FamRZ 1994, 1495).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.07.1993 - 6 B 33.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung einer Abiturprüfung - Leistungsvermögen eines Prüflings
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 08.09.1988 - 9 CB 38.88
Verfahren - Grundsatz der Öffentlichkeit - Mündliche Verhandlung - Beweisaufnahme …
Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 6 B 33.93
Diese vorbereitende Verhandlung ist nicht öffentlich (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 9 CB 38.88 - NVwZ-RR 1989, 167).
- BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99
Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …
Ein Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO sowie eine Beweisaufnahme in einer vorbereitenden Verhandlung sind lediglich parteiöffentlich (…wie Beschlüsse vom 8. September 1988, a.a.O. und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 6 B 33.93 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 8 S. 1).Ein Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO sowie eine Beweisaufnahme in einer vorbereitenden Verhandlung sind nicht öffentlich, sondern lediglich parteiöffentlich (…vgl. Beschlüsse vom 8. September 1988, a.a.O. S. 21 und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 6 B 33.93 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 8 S. 1).
- OVG Thüringen, 13.11.1997 - 2 KO 60/96
Versetzungen und Abordnungen; Versetzungen und Abordnungen; …
Die Versetzung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats sowohl der abgebenden als auch der aufnehmenden Dienststelle; fehlt es an einer dieser Zustimmungen, ist eine dennoch durchgeführte Versetzung rechtswidrig und auf einen Rechtsbehelf des Beamten hin aufzuheben (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 16. September 1994 - 6 B 33.93 - Personalrat 1995, 20).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 16. September 1994 - 6 B 33.93 -, Personalrat 1995, 20) hat bei der Versetzung eines Beamten grundsätzlich sowohl der Personalrat der abgebenden Dienststelle als auch der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle mitzubestimmen.
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 - 1 L 52/14
Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess
Der Sache nach handelte es sich dabei um einen Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO, der nicht öffentlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 6 B 33.93 -, juris).
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