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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.07.1993

Rechtsprechung
   OVG Berlin, 26.05.1994 - 6 B 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9248
OVG Berlin, 26.05.1994 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1994,9248)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26.05.1994 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1994,9248)
OVG Berlin, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1994,9248)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Studiumswechsel; Wichtiger Grund; Ausbildungsförderung; Neigungswandel; Fehlende Eignung; Förderungsanspruch

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ausbildungsförderung; Förderung eines weiteren Studiums nach Studienabbruch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 480 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 1495
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 09.06.2011 - M 15 K 10.4241

    Ausbildungsförderung; andere Ausbildung nach Fachrichtungswechsel; …

    Rn. 22 2. Allerdings muss der Auszubildende bei Erkennen des Eignungsmangels unverzüglich die notwendigen Konsequenzen ziehen (BVerwG FamRZ 86, 932; 90, 327; VGH Kassel FamRZ 88, 218; OVG Berlin FamRZ 94, 1495; OVG Bremen FamRZ 94, 1070).
  • VG Lüneburg, 11.01.2001 - 4 B 145/00

    Hilfe zum Lebensunterhalt; unzumutbare Härte

    Grundsätzlich kann nämlich bereits allein die fehlende Eignung für eine Ausbildung einen wichtigen Grund darstellen, der nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 BAföG die weitere Förderung auch nach Abbruch einer Ausbildung oder Wechsel der Fachrichtung ermöglicht (Rothe - Blanke, Berufsausbildungsförderungsgesetz, § 7 Ziff. 42.3.1, vgl. auch OVG Berlin, Urt. v. 26.5.1994 - 6 B 33.93 - FamRZ 1994, 1495).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.07.1993 - 6 B 33.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11971
BVerwG, 27.07.1993 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1993,11971)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1993,11971)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 6 B 33.93 (https://dejure.org/1993,11971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Beurteilung einer Abiturprüfung - Leistungsvermögen eines Prüflings

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.1988 - 9 CB 38.88

    Verfahren - Grundsatz der Öffentlichkeit - Mündliche Verhandlung - Beweisaufnahme …

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1993 - 6 B 33.93
    Diese vorbereitende Verhandlung ist nicht öffentlich (BVerwG, Beschluß vom 8. September 1988 - BVerwG 9 CB 38.88 - NVwZ-RR 1989, 167).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung …

    Ein Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO sowie eine Beweisaufnahme in einer vorbereitenden Verhandlung sind lediglich parteiöffentlich (…wie Beschlüsse vom 8. September 1988, a.a.O. und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 6 B 33.93 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 8 S. 1).

    Ein Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO sowie eine Beweisaufnahme in einer vorbereitenden Verhandlung sind nicht öffentlich, sondern lediglich parteiöffentlich (…vgl. Beschlüsse vom 8. September 1988, a.a.O. S. 21 und vom 27. Juli 1993 - BVerwG 6 B 33.93 - Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 8 S. 1).

  • OVG Thüringen, 13.11.1997 - 2 KO 60/96

    Versetzungen und Abordnungen; Versetzungen und Abordnungen; …

    Die Versetzung eines Beamten bedarf der Zustimmung des Personalrats sowohl der abgebenden als auch der aufnehmenden Dienststelle; fehlt es an einer dieser Zustimmungen, ist eine dennoch durchgeführte Versetzung rechtswidrig und auf einen Rechtsbehelf des Beamten hin aufzuheben (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 16. September 1994 - 6 B 33.93 - Personalrat 1995, 20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 16. September 1994 - 6 B 33.93 -, Personalrat 1995, 20) hat bei der Versetzung eines Beamten grundsätzlich sowohl der Personalrat der abgebenden Dienststelle als auch der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle mitzubestimmen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 - 1 L 52/14

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess

    Der Sache nach handelte es sich dabei um einen Erörterungstermin gemäß § 87 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO, der nicht öffentlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1993 - 6 B 33.93 -, juris).
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