Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4 Satz 1, SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4 Satz 2
Spielhalle; Mindestabstand; Abweichung; Lage des Einzelfalls; Auskunft; besonderer Härtefall - vdai.de
Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der sächsische Landesgesetzgeber nach Ablauf der Übergangsfrist und Aufhebung der Härtefallregelung des § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2021 die Möglichkeit, besonderen Härtefällen wegen des Abstandsgebots im Einzelfall Rechnung zu tragen, ...
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Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis vorläufig zum Weiterbetrieb der Spielhalle; Mindestabstandsgebot zu allgemeinbildenden Schulen und zwischen Spielhallen
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Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis vorläufig zum Weiterbetrieb der Spielhalle; Mindestabstandsgebot zu allgemeinbildenden Schulen und zwischen Spielhallen
Verfahrensgang
- VG Dresden, 13.08.2021 - 2 L 490/21
- OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18
Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Ein solcher Fall ist etwa bei zwischen Spielhallen und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke) gegeben, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierende Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 9;… v. 18. Dezember 2017 - 3 B 312/17 -, juris Rn. 13 m. w. N.).Danach eintretende wirtschaftliche Schwierigkeiten und auch die Tatsache, dass Betreiber zur Aufgabe von Spielhallen gezwungen sind, gehören somit zu den regelmäßig eintretenden Nachteilen, die allein einen Härtefall und eine Abweichung nicht rechtfertigen können (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 10 ff.;… Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 16).
Rn. 15 Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber darüber hinaus in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2012 eine Härtefallregelung für atypische Fälle vorgesehen hatte, die es ermöglichte, persönliche oder wirtschaftliche Umstände, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, auch nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums zu berücksichtigen (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 11 f.;… Beschl. v. Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).
Auch nach dieser Härtefallregelung konnten Konstellationen, die eine zwangsläufige oder jedenfalls eine regelmäßige Folge der gesetzgeberischen Zielsetzung sind, keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge regelmäßig nicht eintreten würde (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 12;… Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).
Eine weitere befristete Zurückstellung des öffentlichen Interesses an der Spielsuchtbekämpfung im Rahmen der Härtefallentscheidung kam aber nur in Betracht, wenn die nachteiligen Folgen der Betriebsaufgabe für den Betroffenen ein unzumutbares Maß übersteigen (SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 13), mithin ein besonderer Härtefall vorlag.
Auch die Erwägung, dass durch die Abweichungsmöglichkeit im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit der Abstandsregelung in Fällen, in denen ein striktes Festhalten an der Abstandsvorgabe unverhältnismäßig in das Recht des Betroffenen auf Ausübung seines Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) oder sein Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) eingreifen würde, sichergestellt wird (vgl. zum Gebot, mit Hilfe gesetzlicher Härteklauseln oder Billigkeitsregelungen Vorsorge zur Vermeidung von Extremfällen zu treffen: BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 -, BVerfGE 68, 155; v. 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137; v. 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102, 116; sowie SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 9 ff.), dürfte zu keiner anderen Beurteilung mehr führen.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Die fünfjährige Übergangsfrist trägt dem Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 Rn. 193).Die Räumlichkeiten und die weiteren Betriebsmittel sind auch anderweitig nutzbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 194).
Für Mietverträge kann sich zudem ein Recht auf ordentliche oder außerordentliche Kündigung ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. unter Verweis auf BGH, Urt. v. 20. November 2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165, 166).
Ähnliches gilt für die Möglichkeit eines Weiterverkaufs oder einer Weitervermietung der Spielgeräte und anderer Einrichtungsgegenstände, zumal deren Abschreibungszeit die fünfjährige Übergangszeit in der Regel nicht überschreiten dürfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O.).
- OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17
Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Rn. 14 Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber mit der fünfjährigen Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 Satz 2 Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (SächsGVBl. 2012 S. 275 - GlüStV 2012) die regelmäßig eintretenden wirtschaftlichen Nachteile bei den Betreibern von Spielhallen erfassen und diesen innerhalb der großzügig bemessenen Übergangsfrist einen schonenden Übergang zu den strengeren Reglungen des Staatsvertrags und die Entwicklung alternativer Geschäftsmodelle ermöglichen wollte (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 15).Danach eintretende wirtschaftliche Schwierigkeiten und auch die Tatsache, dass Betreiber zur Aufgabe von Spielhallen gezwungen sind, gehören somit zu den regelmäßig eintretenden Nachteilen, die allein einen Härtefall und eine Abweichung nicht rechtfertigen können (…SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 10 ff.; Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 16).
Rn. 15 Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber darüber hinaus in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2012 eine Härtefallregelung für atypische Fälle vorgesehen hatte, die es ermöglichte, persönliche oder wirtschaftliche Umstände, aus denen eine zu kurzfristige Betriebsaufgabe aus von der Berufsfreiheit oder der Eigentumsfreiheit geschützten Gründen im Einzelfall unverhältnismäßig wäre, auch nach Ablauf des Fünfjahreszeitraums zu berücksichtigen (…vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 11 f.; Beschl. v. Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).
Auch nach dieser Härtefallregelung konnten Konstellationen, die eine zwangsläufige oder jedenfalls eine regelmäßige Folge der gesetzgeberischen Zielsetzung sind, keinen Härtefall begründen, da sonst die vom Gesetzgeber beabsichtigte Folge regelmäßig nicht eintreten würde (…SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 a. a. O. Rn. 12; Beschl. v. 22. August 2017 a. a. O. Rn. 15).
- OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21
Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot führen deshalb nach der den Glücksspielstaatsvertrag konkretisierenden landesrechtlichen Regelung unmittelbar dazu, dass die Errichtung und der Betrieb einer Spielhalle den Zielen des § 1 zuwiderlaufen und rechtfertigen deshalb die Versagung der Erlaubnis, wenn kein Grund für eine Abweichung vorliegt (SächsOVG, Besch. v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 20).v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 21).
Er müsste vortragen, welche konkreten Schritte er seit Beginn der Übergangsfrist und während der erteilten Härtefallerlaubnis zur Schließung seines Gewerbes unternommen hat, um den Eintritt eines Härtefalles abzuwenden (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O.;… Thür- OVG, Beschl. v. 23. März 2018 - 3 EO 579/17 -, juris Rn. 34).
- OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17
Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Beim Mindestabstand zu allgemeinbildenden Schulen und zwischen Spielhallen nach § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG handelt es sich um eine Konkretisierung des von den Vertragsparteien des Glücksspielstaatsvertrags gemäß § 1 Nr. 3 GlüStV verfolgten Ziels, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten (…SächsOVG, Beschl. v. 20. August 2019 - 6 B 295/18 -, juris Rn. 8; Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 10).Nach der Rechtsprechung des früher für das Recht der Spielhallen zuständigen 3. Senats beschränkte sich der Anwendungsbereich der Abweichungsregelung auf örtliche Besonderheiten (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 22); Fälle der unbilligen Härte der Abstandsregelung aus anderen - persönlichen oder wirtschaftlichen - Gründen wurden von § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2012 erfasst.
- OVG Sachsen, 06.05.1993 - 1 S 104/93
Zustellungsurkunde; Zustellungsempfänger; Rechtsmittelfrist; Einstweilige …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Dies gilt insbesondere dann, wenn eine vorläufige Erlaubnis oder Genehmigung begehrt wird; eine solche kommt nur in Betracht, wenn sie zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 1993 - 1 S 104/93 -, …1993, 207 = NVwZ 1994, 81;… vgl. zum vorbeugenden Rechtsschutz auch Beschl. v. 16. Juli 2020 - 6 B 318/19 -, juris Rn. 11 f.).
- BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Für Mietverträge kann sich zudem ein Recht auf ordentliche oder außerordentliche Kündigung ergeben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. unter Verweis auf BGH, Urt. v. 20. November 2013 - XII ZR 77/12 -, NZM 2014, 165, 166). - BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78
Pflichtexemplar
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Auch die Erwägung, dass durch die Abweichungsmöglichkeit im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit der Abstandsregelung in Fällen, in denen ein striktes Festhalten an der Abstandsvorgabe unverhältnismäßig in das Recht des Betroffenen auf Ausübung seines Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) oder sein Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) eingreifen würde, sichergestellt wird (vgl. zum Gebot, mit Hilfe gesetzlicher Härteklauseln oder Billigkeitsregelungen Vorsorge zur Vermeidung von Extremfällen zu treffen: BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 -, BVerfGE 68, 155; v. 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137; v. 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102, 116;… sowie SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 9 ff.), dürfte zu keiner anderen Beurteilung mehr führen. - BVerfG, 05.04.1978 - 1 BvR 117/73
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung eines Steuererlasses aus …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Auch die Erwägung, dass durch die Abweichungsmöglichkeit im Einzelfall die Verfassungsmäßigkeit der Abstandsregelung in Fällen, in denen ein striktes Festhalten an der Abstandsvorgabe unverhältnismäßig in das Recht des Betroffenen auf Ausübung seines Berufs (Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) oder sein Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG, Art. 31 Abs. 1 SächsVerf) eingreifen würde, sichergestellt wird (vgl. zum Gebot, mit Hilfe gesetzlicher Härteklauseln oder Billigkeitsregelungen Vorsorge zur Vermeidung von Extremfällen zu treffen: BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 1984 - 1 BvL 18/82 -, BVerfGE 68, 155; v. 14. Juli 1981 - 1 BvL 24/78 -, BVerfGE 58, 137; v. 5. April 1978 - 1 BvR 117/73 -, BVerfGE 48, 102, 116;… sowie SächsOVG, Beschl. v. 30. September 2019 - 6 B 370/18 -, juris Rn. 9 ff.), dürfte zu keiner anderen Beurteilung mehr führen. - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …
Auszug aus OVG Sachsen, 10.08.2022 - 6 B 339/21
Es ist auch nicht ausreichend dargelegt, dass er versucht hat, andere Standorte für seine Spielhalle zu finden, ihm dies aber z. B. wegen des Abstands- und des Verbundverbots unmöglich gewesen sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Besch. - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Beförderung Schwerbehinderter
- OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17
Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …
- OVG Sachsen, 14.12.2020 - 6 B 162/20
Fahrlehreranwärterbefugnis; Fahrlehrerbefugnis; einstweilige Anordnung; …
- OVG Sachsen, 18.12.2017 - 3 B 312/17
Mischlage; Bundesrecht; Landesrecht; Abstandsgebot; örtliche Besonderheit; …
- OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18
Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen
- OVG Sachsen, 16.07.2020 - 6 B 318/19
Vorbeugender Rechtsschutz; phasenweiser/konzentrierter Rechtsschutz; …
- OVG Sachsen, 02.10.2020 - 6 B 318/20
Konzert; Lärmimmissionen; Auflagen
- OVG Sachsen, 17.10.2022 - 6 B 62/22
Antrag eines Wettvermittlers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines …
Verstöße gegen das Mindestabstandsgebot des § 7 Abs. 5 Satz 1 SächsGlüStVAG stellen daher vorbehaltlich einer nach Satz 2 zulässigen Abweichung einen zwingenden Erlaubnisversagungsgrund dar (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 11 und v. 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 -, juris Rn. 19 f. m. w. N. jeweils zu § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG).Eine Abweichungsentscheidung wird dabei umso näher liegen, je weniger es wahrscheinlich ist, dass Minderjährige mit der Spielhalle konfrontiert werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 23; SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 12 m. w. N. zu § 18a Abs. 4 Satz 2 SächsGlüStVAG).
Allein die Vorlage eines Angebots für Geräte und Einbauarbeiten aus dem Jahr 2017 über 58.290,- EUR reicht nicht, um eine besondere Härte zu begründen (vgl. zu den Darlegungsanforderungen: SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 19).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.09.2023 - 6 B 10622/23
Glücksspielrechtliches Mindestabstandsgebot für Wettvermittlungsstellen …
Außerdem hat sie nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, dass sie versucht hat, einen anderen Standort für die Wettvermittlungsstelle zu finden, ihr dies aber etwa wegen des Mindestabstandsgebots unmöglich gewesen sei (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris Rn. 28; SächsOVG, Beschluss vom 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 19). - OVG Sachsen, 12.08.2024 - 6 A 498/21
Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand zu Schulen
Rn. 17 Auch soweit die Klägerin meint, es müsse bei der Prüfung der Voraussetzungen eines Härtefalles beachtet werden, dass ein Mietvertrag über eine feste Laufzeit bis 31. Dezember 2025 geschlossen worden sei, der (…unter Verweis auf VG Karlsruhe, Urt. v. 17. Januar 2018 - 3 K 11163/17 -, juris Rn. 43) nicht gekündigt werden könne, weil das Verwendungsrisiko der Mieter trage und ein Sonderkündigungsrecht nur bestehe, wenn ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverbot die Mietsache selbst betreffe, übersieht sie einerseits, dass die Härtefallregelung, die in § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV 2012 ihre gesetzliche Grundlage fand, seit 1. Juli 2021 außer Kraft ist und wirtschaftliche Schwierigkeiten und Härten (etwa im Hinblick auf langfristige Mietverträge oder die Amortisation von Investitionen) nach Ablauf der Übergangsfrist und Außerkrafttreten der Härtefallregelung hinter die Belange des Jugend- und Spielerschutzes zurücktreten müssen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. August 2022 - 6 B 339/21 -, juris Rn. 15 ff.).
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