Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - 6 B 34.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 124 Abs 1 VwGO, § 124a Abs 4 VwGO, § 125 Abs 2 S 1 VwGO
Einlegung der Berufung durch einen Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigten und Umdeutung derselben - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 125 Abs 2 S 1 VwGO, § 124 Abs 1 VwGO, § 124a Abs 4 VwGO
Berufung; nicht statthaftes Rechtsmittel; Einlegung durch Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter; keine Umdeutung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 05.11.2014 - 37 K 260.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - 6 B 34.15
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.03.1998 - 2 B 20.98
Verwaltungsprozeßrecht - Umdeutung einer unzulässigen Berufung in einen Antrag …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - 6 B 34.15
Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtsbehelfe wie hier unterschiedlichen Zwecken dienen und in einem Stufenverhältnis selbständig nebeneinander stehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20.98 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2009 - 9 B 38.09 -, juris Rn 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2009 - 9 B 38.09
Verwerfung einer unstatthaften Berufung durch Beschluss; versehentliche …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2015 - 6 B 34.15
Das gilt insbesondere dann, wenn die Rechtsbehelfe wie hier unterschiedlichen Zwecken dienen und in einem Stufenverhältnis selbständig nebeneinander stehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 12. März 1998 - 2 B 20.98 -, juris Rn. 4 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2009 - 9 B 38.09 -, juris Rn 4).
- VGH Bayern, 09.08.2016 - 22 B 16.1293
Verhältnis der Berufung zum Antrag auf Zulassung der Berufung
Eine Rechtsmittelerklärung, die ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter abgegeben hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG einer gerichtlichen Umdeutung grundsätzlich unzugänglich (…BVerwG, B. v. 22.9.2010 - 8 B 34/10 - juris, Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.4.2015 - OVG 6 B 34.15 - juris, Rn. 3).
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