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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 21.10.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3966
BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1981,3966)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1981 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1981,3966)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1981,3966)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als Kriegsdienstverweigerer - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Denn die Beschwerdeschrift macht weder kenntlich, worin das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von den bezeichneten Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 59.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Denn die Beschwerdeschrift macht weder kenntlich, worin das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von den bezeichneten Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 59.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VIII B 7.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    In Wehrpflichtsachen, zu denen auch die Kriegsdienstverweigerungssachen gehören, kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - nicht auf Verfahrensmängel gestützt werden, und zwar selbst dann nicht, wenn in einer Verfahrensfrage die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Abweichung gegeben wären (BVerwGE 29, 226 [229]).
  • BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (vgl. Beschluß vom 7. März 1980 - BVerwG 6 B 3.80 - mit Nachweisen).
  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 71.73

    Die letzte mündliche Verhandlung als maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75) und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95) ab, genügt schon nicht den gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen.
  • BVerwG, 10.10.1979 - 6 B 59.79

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Denn die Beschwerdeschrift macht weder kenntlich, worin das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von den bezeichneten Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 10. Oktober 1979 - BVerwG 6 B 59.79 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 52.74
    Auszug aus BVerwG, 07.05.1981 - 6 B 35.81
    Die Rüge, das Urteil des Verwaltungsgerichts weiche von den in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 71.73 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 75) und vom 5. November 1975 - BVerwG 6 C 52.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 95) ab, genügt schon nicht den gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen.
  • BVerwG, 12.02.1982 - 6 CB 86.81

    Kriegsdienstverweigerung - Teilnahme - Straßenverkehr - Konfliktsituation

    Denn die Beschwerdeschrift macht weder kenntlich, worin das angefochtene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von den bezeichneten Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil darauf beruht (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 - m.Nachw.).

    Damit kann aber auch in Kriegsdienstverweigerungssachen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Abweichung nicht begründet werden (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 - m. Nachw.).

  • BVerwG, 25.08.1981 - 6 B 69.81

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Kriegsdienstverweigerungssachen

    Falls mit der Beschwerde auch der Revisionszulassungsgrund der Divergenz geltend gemacht werden sollte, genügt sie nicht den an eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung zu stellenden Anforderungen, weil sie weder eine nach Datum und Aktenzeichen oder Fundstelle konkret bezeichnete Divergenzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anführt noch darlegt, worin das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen von der Divergenzentscheidung abweicht und inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Juni 1974 - BVerwG 6 B 42.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 122 und Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 33], vom 7. März 1975 - BVerwG 6 CB 47.74 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130] und vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 -).
  • BVerwG, 12.01.1982 - 6 B 74.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …

    Die Beschwerdeschrift macht weder hinreichend deutlich, in welchem Punkte das Urteil des Verwaltungsgerichts in seinen rechtlichen Darlegungen von den angegebenen Divergenzentscheidungen abweicht, noch führt sie aus, inwiefern die Abweichung entscheidungserheblich ist, d.h. aus welchen Gründen das Urteil auf der Abweichung beruht (vgl. dazu Beschluß vom 7. Mai 1981 - BVerwG 6 B 35.81 - mit Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.10.1982 - 6 B 35.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,17659
OVG Berlin, 21.10.1982 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1982,17659)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.10.1982 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1982,17659)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 1982 - 6 B 35.81 (https://dejure.org/1982,17659)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 2/06

    Vertragsparteien eines Pflegevertrages unter Geltung des Bayerischen Kinder- und …

    Dementsprechend ist darin, dass die hier an der Jugendhilfe Beteiligten, d.h. die personensorgeberechtigte Mutter von Kathrin, die Vertreter der Beklagten und die Ehefrau des Klägers, den Hilfeplan ("Teil C: Kontrakt") unterzeichnet haben, zunächst nur eine Billigung des in ihm niedergelegten erzieherischen Konzepts zu sehen, in dessen Vollzug Hilfe zur Erziehung bewilligt und - sofern noch nicht geschehen - ein zivilrechtlicher Pflegevertrag abgeschlossen werden konnte (…vgl. Stähr aaO Rn. 22;… s. auch Schellhorn, SGB VIII § 33 Rn. 16; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 1986 - 8 A 1600/84 - Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 1986, 410, 411 und OVG Berlin, Urteil vom 21. Oktober 1982 - 6 B 35.81 - Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge 1983, 91, 92 zum Pflegevertrag zwischen Jugendbehörde und Pflegeeltern).
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