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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.02.1978 - VI B 36.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,23
BVerwG, 06.02.1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
BVerwG, Entscheidung vom 06.02.1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Februar 1978 - VI B 36.77 (https://dejure.org/1978,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Beweisanforderungen in Kriegsdienstverweigerungssachen - Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Glaubhaftmachung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3; WpflG §§ 25, 34

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 217
  • NJW 1978, 1277
  • MDR 1978, 603
  • DVBl 1978, 401
  • DÖV 1978, 513
 
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Wird zitiert von ... (522)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 48.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ausreichen der allgemeinen …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).

    Es bedarf vielmehr der konkreten Feststellung, ob die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen worden ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).

    Das Verwaltungsgericht ist vielmehr zutreffend in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen, daß einer Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangehen muß, deren Ausmaß von seinen individuellen Fähigkeiten abhängt (vgl. u.a. Beschluß vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 - mit Nachweisen).

  • BVerfG, 12.10.1971 - 2 BvR 65/71

    Strafbarkeit der Wehrdienstverweigerung vor fehlender Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Nur durch eine solche sich auf konkrete Anhaltspunkte stützende Prüfung der Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen kann im Einzelfall das Spannungsverhältnis zwischen dem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung und der gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang beanspruchenden Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik sowie der ihr dienenden verfassungsrechtlichen Institution der Wehrpflicht (vgl. BVerfGE 32, 40 [BVerfG 12.10.1971 - 2 BvR 65/71] [46]) in einer verfassungskonformen Weise gelöst werden.
  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1/77 u.a. - in dem das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und des Zivildienstgesetzes vom 13. Juli 1977 (BGBl. I S. 1229) betreffenden Normenkontrollverfahren wird dieses Gesetz ab 16. Dezember 1977 bis zur Verkündung einer Entscheidung in der Hauptsache außer Anwendung gesetzt.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67

    Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Diese Auffassung, die zwar der zunächst für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem - auch in der Beschwerdeschrift zitierten - Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (BVerwGE 14, 146 = NJW 1962, 1736) für Zweifelsfälle vertreten hatte, ist bereits von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 dahin modifiziert worden, daß eine Beweisregel dieser Art im Sinne einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes nicht besteht.
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Diese Auffassung, die zwar der zunächst für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständige 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem - auch in der Beschwerdeschrift zitierten - Urteil vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (BVerwGE 14, 146 = NJW 1962, 1736) für Zweifelsfälle vertreten hatte, ist bereits von dem 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in der Entscheidung BVerwGE 30, 358 dahin modifiziert worden, daß eine Beweisregel dieser Art im Sinne einer gesetzlichen Vermutung oder eines allgemeinen Erfahrungssatzes nicht besteht.
  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 61.68

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Entscheidung über …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Auch die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung von dem Urteil des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (NJW 1970, 1653) ist nicht gegeben.
  • BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Allgemeine Glaubwürdigkeit, Ehrlichkeit und verbales Bekenntnis eines Wehrpflichtigen allein reichen aber nach dieser auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - [DÖV 1975, 66]) nicht aus, um die behauptete Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe als erwiesen anzusehen.
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 76.73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist …

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Als Grundlage für diese Feststellung wird vor allem der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, dem bisherigen Verhalten des Wehrpflichtigen, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war (und noch ist), sowie der Motivation seiner Entscheidungsbildung ein wesentlicher Aussagewert zuzumessen sein (vgl. u.a. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 76.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 88]).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 241.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
    Er hat zwar wiederholt ausgesprochen, den Besonderheiten in Kriegsdienstverweigerungsverfahren werde dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß den eigenen Erklärungen des Wehrpflichtigen größere Bedeutung beigemessen wird, als dies meist sonst in der Prozeßpraxis bei Bekundungen einer Partei der Fall ist (vgl. u.a. Urteile vom 17. Juli 1974 - BVerwG 6 C 48.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 78] und vom 22. November 1974 - BVerwG 6 C 241.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 38]; Beschlüsse vom 26. April 1977 - BVerwG 6 CB 6.77 - und vom 11. Mai 1977 - BVerwG 6 CB 13.77 -).
  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen - …

  • BVerwG, 20.06.1988 - 6 C 24.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verspätet eingelegter Widerspruch - …

    Das Verwaltungsgericht hätte demnach die Klage nicht als unzulässig abweisen, sondern über das Anerkennungsbegehren des Klägers unter Berücksichtigung aller dafür maßgebenden Umstände (vgl. u.a. BVerwGE 55, 217) einschließlich des Verhaltens des Klägers im Verwaltungsverfahren befinden müssen.
  • BVerwG, 02.06.1983 - 6 CB 179.81

    Anforderungen an eine Urteilsbegründung nach § 108 I S.2 …

    Diesen Mindestanforderungen genügt das angefochtene Urteil, da es die für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 55, 217) auf den ermittelten Sachverhalt in nachvollziehbarer Weise angewendet hat.

    Das Verwaltungsgericht ist - in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. BVerwGE 55, 217 [220]) - davon ausgegangen, daß der Gewissensentscheidung i.S. des Art. 4 Abs. 3 GG in der Regel eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung vorangehen muß, deren Ausmaß von seinen geistigen Fähigkeiten abhängt.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG 8 C 20.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 22] …und vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 44.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 973; BVerwGE 55, 217 [220]) ist die Erörterung von Konfliktsituationen, in denen sich der Wehrpflichtige zwischen der Vernichtung des einen oder des anderen Menschenlebens entscheiden müßte, ein geeignetes Mittel, um aus der Art seiner Reaktion auf solche Fragen und seiner Auseinandersetzung mit den ihm vorgelegten Problemen Schlüsse auf den Ernst und die Tiefe seiner Gewissensentscheidung zu ziehen.

    Damit hat sich die Vorinstanz an die Maßstäbe gehalten, die der Senat für den Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe aufgestellt hat (vgl. BVerwGE 55, 217).

  • BVerwG, 20.02.1980 - 6 B 105.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 B 36.77 - (BVerwGE 55, 217 = NJW 1978, 1277 = DÖV 1978, 513) geltend.

    Das Verwaltungsgericht hat sich vielmehr in Übereinstimmung mit BVerwGE 55, 217 maßgeblich von der Erwägung leiten lassen; daß die allgemeine Glaubwürdigkeit eines Wehrpflichtigen allein nicht ausreicht, um die behauptete Gewissensentscheidung als erwiesen anzusehen, sondern daß es hierfür konkreter Anhaltspunkte bedarf.

    Als Grundlage für diese Feststellung wird nach BVerwGE 55, 217 (219) [BVerwG 06.02.1978 - 6 B 36/77] vor allem der persönlichen Entwicklung, der Lebensführung, dem bisherigen Verhalten des Wehrpflichtigen, den Einflüssen, denen er ausgesetzt war (und noch ist), sowie der Motivation seiner Entscheidungsbildung ein wesentlicher Aussagewert zuzumessen sein.

    Wie sich aus dem Zusammenhang der Urteilsbegründung ergibt, hat das Verwaltungsgericht vielmehr aufgrund der Parteivernehmung des Klägers gerade unter dem Blickwinkel der in BVerwGE 55, 217 beispielhaft aufgezeigten Kriterien keine konkreten Anhaltspunkte dafür feststellen können, daß er die behauptete Gewissensentscheidung tatsächlich getroffen hat.

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