Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 39.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anspruch eines Studenten auf freie Gestaltung des Studiums - Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 39.00
Soweit der Kläger im Allgemeinen Teil seine Beschwerdebegründung das Urteil des Oberverwaltungsgerichts angreift, zeigt er einen Zusammenhang mit Revisionszulassungsgründen nicht auf und wendet sich allenfalls in der Art einer Revisionsbegründung gegen das Berufungsurteil; dies genügt den Darlegungsanforderungen nicht (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).Zudem hat der Kläger nicht dargelegt, was er vorgetragen hätte, wäre er nicht durch die Vorgehensweise des Oberverwaltungsgerichts davon abgehalten worden (vgl. zur diesbezüglichen Darlegungslast Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 39.00
Der Kläger legt keinen abstrakten Rechtssatz dar, mit dem das Oberverwaltungsgericht von den in der Beschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1993 (BVerwGE 94, 294, 299) und des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1958 (BVerfGE 7, 198, 202 - Lüth-Urteil) abgewichen sein könnte. - BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92
Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 39.00
Der Kläger legt keinen abstrakten Rechtssatz dar, mit dem das Oberverwaltungsgericht von den in der Beschwerde erwähnten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1993 (BVerwGE 94, 294, 299) und des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1958 (BVerfGE 7, 198, 202 - Lüth-Urteil) abgewichen sein könnte.
- LSG Thüringen, 03.07.2001 - L 6 B 14/01 Grundsätzlich ist - entsprechend der Regelung bei Sachverständigen (vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 1999 - Az.: L 6 B 2/98 SF, 24. November 1999 - Az.: L 6 SF 549/99, 15. August 2000 - Az.: L 6 B 28/00 SF, 9. Februar 2000 - Az.: L 6 SF 38/99, 22. Januar 2001 - Az.: L 6 B 39/00 SF, 27. März 2001 - Az.: L 6 B 13/01;… Hartmann, Kostengesetze, 30. Auflage 2001, § 3 ZSEG Rdnr. 8) - derjenige Zeitaufwand erforderlich, denn ein Dolmetscher mit durchschnittlicher Befähigung und Erfahrung bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität benötigt.
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