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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9188
BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05 (https://dejure.org/2005,9188)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2005 - 6 B 39.05 (https://dejure.org/2005,9188)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2005 - 6 B 39.05 (https://dejure.org/2005,9188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Tauglichkeitsfeststellungsverfahren; Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05
    Dieses Senatsurteil widerspricht nicht dem in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsurteil vom 10. April 1978 - BVerwG 6 C 27.77 - (BVerwGE 55, 299, 306 f.) zur Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im isolierten Vorverfahren über Kriegsdienstverweigerung, weil auch hier die Notwendigkeit der Hinzuziehung konkret, wenn auch in verallgemeinender Weise, begründet wird.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05
    Die Nichtzulassungsbeschwerde setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 17.12.2001 - 6 C 19.01

    Heranziehung zum Wehrdienst; Einberufungsbescheid; Abhilfebescheid; Kosten des …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2005 - 6 B 39.05
    Für die Auslegung und Anwendung von § 80 Abs. 2 VwVfG, § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist weniger das Begriffspaar "Regel/Ausnahme" als vielmehr die Feststellung aussagekräftig, wonach die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren - anders als diejenige im gerichtlichen Verfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO) - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen ist (Urteil vom 17. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 19.01 - Buchholz 448.0 § 20 b WPflG Nr. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 1 S 1843/16

    Anspruch auf Pass ohne Geburtsname

    Denn ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand hätte sich bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient (…vgl. zu diesem Maßstab: BVerwG, Urt. v. 06.11.1985 - 8 C 115.83 - VBlBW 1986, 257;… Urt. v. 14.01.1983 - 8 C 23.80 - BayVBl. 1983, 605;… Urt. v. 17.12.2001 - 6 C 19.01 - NVwZ-RR 2002, 446; Beschl. v. 15.09.2005 - 6 B 39.05 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 1 S 2595/16

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

    Maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Beteiligter - im Falle einer natürlichen Person ein Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand - bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.2005 - 6 B 39.05 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 12; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.08.2007 - 3 S 1680/07 - VBlBW 2007, 474;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 162 Rn. 18 m.w.N.).
  • VG Weimar, 12.02.2014 - 7 K 608/11

    Beseitigung von Abfall - Solarschrott - Freigabe von Abfallgegenständen aus der …

    Rn. 122 Die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren hängt von der Prüfung im Einzelfall ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.2005 - 6 B 39/05 - juris).

    Die Notwendigkeit ist daher anzuerkennen, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.09.2005, a.a.O.; Beschluss vom 21.08.2003 - 6 B 26/03 - NVwZ-RR 2004, 6; Beschluss vom 17.12.2001 - 6 C 19/01 - NVwZ-RR 2002, 446; Beschluss vom 14.01.1999 - 6 B 118/98 - NVwZ-RR 1999, 611 ff., 612).

  • BVerwG, 21.12.2011 - 1 WB 51.11

    Wehrbeschwerdeverfahren; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Insoweit ist nicht das Begriffspaar "Regel/Ausnahme" maßgeblich, sondern vielmehr die gesetzgeberische Differenzierung, dass die Erstattungsfähigkeit nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. September 2005 - BVerwG 6 B 39.05 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 12 …und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2007 - 3 S 1680/07

    Hinzuziehung eines Bevollmächtigten bereits im Vorverfahren; Fehlende …

    Maßgebend ist, ob sich ein vernünftiger Bürger mit gleichem Bildungs- und Erfahrungsstand bei der gegebenen Sachlage eines Rechtsanwalts oder sonstigen Bevollmächtigten bedient hätte (vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1985 - 8 C 115.83 -, VBlBW 1986, 257, vom 14.01.1983 - 8 C 73.80 -, BayVBl. 1983, 605, vom 17.12.2001 - 6 C 19.01 -, NVwZ-RR 2002, 446, und Beschluss vom 15.09.2005 - 6 B 39.05 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 162 RdNr. 18 m.w.N.;… Olbertz, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 RdNr. 77; Busch, in: Knack, VwVfG, § 80 RdNr. 76).
  • BVerwG, 01.02.2007 - 6 B 85.06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren; Bedeutung der …

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nur dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten war, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2001 - BVerwG 6 C 19.01 - Buchholz 448.0 § 20b WPflG Nr. 3 S. 8 und Beschluss vom 15. September 2005 - BVerwG 6 B 39.05 - m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 07.12.2009 - 1 K 2786/09

    Kosten der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeiten der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (BVerwGE 55, Seite 299; BVerwG, Beschluss v. 15.09.2005, Az.: 6 B 39/05; BVerwG, Urteil v. 28.04.2009, Az.: 2 A 8/08).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 1 WB 34.10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen …

    Insoweit ist nicht das Begriffspaar "Regel/Ausnahme" maßgeblich, sondern vielmehr die gesetzgeberische Differenzierung, dass die Erstattungsfähigkeit nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen ist (vgl. Beschlüsse vom 15. September 2005 - BVerwG 6 B 39.05 - Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 12 …und vom 1. Juni 2010 - BVerwG 6 B 77.09 - juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - 11 L 26.09

    Kosten des Vorverfahrens: Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten bei …

    Für die Auslegung und Anwendung von § 80 Abs. 2 VwVfG, § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist weniger das Begriffspaar "Regel/Ausnahme" als vielmehr die Feststellung aussagekräftig, wonach die Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren - anders als diejenige im gerichtlichen Verfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 1 VwGO) - nicht automatisch, sondern je nach Lage des Einzelfalls nur unter der Voraussetzung der konkreten Notwendigkeit anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 6 B 39/05 -, Buchholz 448.0 § 17 WPflG Nr. 12, zit. nach Juris, dort Rn. 3, m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 29.11.2005 - 3 B 782/04

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten, Erkennungsdienstliches …

    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 80 Abs. 2 VwVfG dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (std. Rspr.; vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.9.2005 - 6 B 39/05 - abgedruckt in JURIS; BVerwG, Beschl. v. 21.9.2003, NVwZ-RR 2004, 5; vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 24.2.2004, SächsVBl.2004, 162 m.w.N. zu § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 E 292/10

    Erstattungsfähigkeit der Gebühren und Auslagen bzgl. eines Rechtsanwalts in einem …

  • VGH Bayern, 14.11.2024 - 14 ZB 24.1441

    Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts für Hinzuziehung des Bevollmächtigten nach …

  • VG Cottbus, 26.05.2009 - 7 K 744/07

    Notwendige Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts durch den Insolvenzverwalter

  • VG Wiesbaden, 15.09.2016 - 6 K 857/16

    Notwendigkeit eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VGH Bayern, 04.08.2010 - 5 ZB 10.969

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus gerichtlich …

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 1 K 20.01565

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 4 K 19.978

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Ansbach, 19.01.2021 - AN 1 K 20.01566

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren über …

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