Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - 6 B 408/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer Bewerbung auf eine Stelle als Schulleiter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schulleiterstellen - Ausschluss hausinterner Bewerber
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Ausschluss hausinterner Bewerber bei Schulleiterstellen
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 15.02.2008 - 2 L 2145/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2008 - 6 B 408/08
Wird zitiert von ... (2)
- VG Düsseldorf, 16.10.2014 - 2 L 1869/14
Schulleiter Verwendungsbreite Hausbewerber Außenbewerber
Rn. 40 Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im Beschluss vom 07.05.2008 - 6 B 408/08, Rn. 3 f. (zitiert nach juris) die Entscheidung der Kammer mit folgenden Ausführungen bestätigt:.Rn. 44 Auch das Oberverwaltungsgericht NRW hatte sich in seinem Beschluss vom 07.05.2008 - 6 B 408/08, Rn. 5 (zitiert nach juris) mit der Konstellation zu befassen, dass der Beigeladene in der Vergangenheit an mehreren Schulen tätig war und somit den von hausinternen Bewerbern verlangten besonderen Erfahrungshorizont besaß.
- VG Schleswig, 02.08.2023 - 12 B 24/23 Hinsichtlich der von der Antragstellerin zitierten Entscheidungen des VG Düsseldorf (Beschluss vom 16. Oktober 2014 - 2 L 1869/14 -, juris) und des OVG Münster (Beschluss vom 7. Mai 2008 - 6 B 408/08 - juris), in welchen die Gerichte § 61 Abs. 1 Satz 3 SchulG NRW a. F. für nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar hielten, weist die Kammer daraufhin, dass die dort streitgegenständliche Vorschrift anders ausgestaltet war und eine andere Zielsetzung hatte als § 39 Abs. 1 Satz 1 SchulG SH.
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