Rechtsprechung
| BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung irrevisiblen Landesrechts bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung irrevisiblen Landesrechts bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 12.04.2010 - 3 Bf 370/09
- BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09
Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale …
Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Rn. 5 Im Übrigen sind die Maßstäbe, an denen sich die Erhebung allgemeiner Studiengebühren nach den von dem Kläger genannten Grundrechten auszurichten hat, in der Rechtsprechung des Senats (…Urteile vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 165 Rn. 18 ff., 39 ff. und vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 10.09 - UA Rn. 19 ff., 29 ff.) geklärt.Rn. 9 Unabhängig davon ist in der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 15. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 31 ff.) geklärt, dass die Anwendung der in den letzten Jahren in verschiedenen Ländern eingeführten allgemeinen Studienabgabenregelungen auf Studierende, die zum Stichtag bereits immatrikuliert waren, an den Anforderungen zu messen ist, denen eine sog. unechte Rückwirkung von Normen genügen muss.
Abgesehen davon hat der Senat (Urteil vom 15. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43) bereits geklärt, dass der verfassungsrechtliche Vertrauensschutzgrundsatz grundsätzlich keine besonderen Übergangsvorschriften für Studierende fordert, die unter der Geltung eines durch allgemeine Studiengebühren abgelösten Regelungssystems von Langzeitstudiengebühren, das Gebührenbefreiungen für die Mitarbeit in der universitären Selbstverwaltung vorsah, derartige Funktionen wahrgenommen haben.
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Denn das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Normenkontrollverfahren, das am Anfang des Jahres 2003 unter anderem von der Freien und Hansestadt Hamburg anhängig gemacht worden war, mit Urteil vom 26. Januar 2005 - 2 BvF 1/03 - (BVerfGE 112, 226) die durch Art. 1 Nr. 3 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes vom 8. August 2002 (BGBl I S. 3138) eingeführte Vorschrift des § 27 Abs. 4 HRG über die Gebührenfreiheit eines grundständigen Studiums für nichtig erklärt. - BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08
Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, …
Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Rn. 5 Im Übrigen sind die Maßstäbe, an denen sich die Erhebung allgemeiner Studiengebühren nach den von dem Kläger genannten Grundrechten auszurichten hat, in der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 16.08 - BVerwGE 134, 1 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 165 Rn. 18 ff., 39 ff. …und vom 15. Dezember 2010 - BVerwG 6 C 10.09 - UA Rn. 19 ff., 29 ff.) geklärt. - BVerwG, 17.08.2009 - 6 B 9.09
Berufungsvereinbarung; Bestandsschutz; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Vielmehr ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche Verfassungsnormen verstoßen wird und inwiefern sich bei deren Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich noch nicht auf der Grundlage bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (vgl. aus der Rechtsprechung des Senats zum Hochschulrecht etwa: Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 Rn. 4 …und vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 34.09 - juris Rn. 5). - BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 34.09
Vorliegen eines hochschulgebührenrechtlichen Erststudiums bei einem …
Auszug aus BVerwG, 02.02.2011 - 6 B 42.10
Vielmehr ist im Einzelnen darzulegen, gegen welche Verfassungsnormen verstoßen wird und inwiefern sich bei deren Auslegung Fragen grundsätzlicher Bedeutung stellen, die sich noch nicht auf der Grundlage bisheriger höchstrichterlicher Rechtsprechung beantworten lassen (…vgl. aus der Rechtsprechung des Senats zum Hochschulrecht etwa: Beschlüsse vom 17. August 2009 - BVerwG 6 B 9.09 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 166 Rn. 4 und vom 21. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 34.09 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
| VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 11 Abs 8 FeV; § 46 Abs 1 FeV; § 3 Abs 1 StVG
Arzt; Bestätigung; Dosierung; Dosis; Eignung; Eignungsüberprüfung; Entziehung; Erfolg; Erforderlichkeit; Fahreignung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnisinhaber; Führerschein; hochdosiert; Inhaber; Langjährigkeit; medizinisch-psychologische Untersuchung; Methadon; ... - verkehrslexikon.de
Notwendigkeit einer MPU nach jahrelanger Methadon-Behandlung
- blutalkohol
, S. 446
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Entzug der Fahrerlaubnis bei Methadonsubstitution
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01
Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Gemäß § 46 Abs. 3 i.Vm. § 11 Abs. 8 FeV darf die Fahrerlaubnisbehörde auf die fehlende Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen, wenn dieser sich weigert, sich einer nach den maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Eignungsuntersuchung zu unterziehen und die Anordnung einer solchen Untersuchung ihrerseits rechtmäßig war (vgl. dazu BVerwG, U. v. 5.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78 m.w.N.). - OVG Saarland, 27.03.2006 - 1 W 12/06
Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis bei Teilnahme an einem Methadonprogramm
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (…vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (…vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k). - OVG Hamburg, 19.11.2004 - 1 Bf 176/03
Eintragung einer Auskunftssperre in das Melderegister zur Verhinderung von …
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (…vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (…vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k).
- OVG Niedersachsen, 03.04.2000 - 12 M 1216/00
Entziehung; Fahrerlaubnis; Methadonprogramm
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Dieser Fragenkomplex kann regelmäßig nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung beantwortet werden (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 03.04.2000 - 12 M 1216/00 -, www.dbovg.niedersachsen.de;… OVG Saarlouis, aaO; OVG Hamburg, B. v. 06.12.1996 - Bs VI 104/96 -, juris), so dass gegen die diesbezügliche Gutachtenanordnung der Antragsgegnerin vom 01.03.2010 keine durchgreifenden Bedenken bestehen. - OVG Bremen, 16.03.2005 - 1 S 58/05
Straßenverkehrsrecht: Kraftfahreignung bei Drogensubstitution
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (…vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (…vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k). - VGH Bayern, 22.03.2007 - 11 CS 06.3306
Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Osnabrück, 17.06.2010 - 6 B 42/10
Da es sich auch bei Methadon um ein Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt (vgl. Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG), schließt dessen Einnahme die Kraftfahreignung des Antragstellers gemäß Nr. 9.1 der Anlage 4 ebenfalls grundsätzlich aus, weil es demjenigen, der als Drogenabhängiger mit Methadon substituiert wird, regelmäßig an der im Straßenverkehr erforderlichen hinreichend beständigen Anpassungs- und Leistungsfähigkeit fehlt (…vgl. Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 6. Aufl., Leitsätze zu Nr. 3.12.1, S.44) und trotz der Methadon-Behandlung die Opiatabhängigkeit des Betroffenen zumindest auf psychischer Ebene weiter bestehen bleibt (…vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, Kommentar zu den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, 2. Aufl., Kap. 3.12.1, S. 173); auf die Frage, ob der Betroffene unter dem Einfluss dieses Betäubungsmittels ggf. ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt hat, kommt es dabei nicht an (vgl. VGH München, B. v. 22.03.2007 - 11 CS 06.3306 -, juris; OVG Saarlouis, B. v. 27.03.2006 - 1 W 12/06 -, NJW 2006, 2651; OVG Bremen, B. v. 16.03.2005 - 1 S 58/05 -, NordÖR 2005, 263;… Hentschel/ König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 2 StVG Rn. 17 k).
- VG Oldenburg, 17.06.2016 - 7 B 2377/16
Entziehung der Fahrerlaubnis; L Polamidon; Levomethadon; …
Dieser Fragenkomplex kann regelmäßig nur auf der Grundlage einer medizinisch-psychologischen Begutachtung beantwortet werden (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 3. April 2000 - 12 M 1216/00 -, juris; so tlw. wörtl. VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 6 B 42/10 -, juris.). - VG Würzburg, 31.03.2015 - W 6 S 15.238
Mögliche ausnahmsweise Kraftfahreignung bei Methadon-Konsum
Die vorliegenden Stellungnahmen des behandelnden Substitutions-Arztes sind nicht geeignet, eine medizinisch-psychologische Begutachtung durch eine eigens dafür zugelassene Begutachtungsstelle (vgl. § 66 FeV i.V.m. Anlage 14) zu ersetzen (VG Osnabrück, B.v. 17.6.2010 - 6 B 42/10 - Blutalkohol 47, 375). - VG Oldenburg, 20.09.2012 - 7 B 4295/12
Entziehung; Fahrerlaubnis; Haarprobe; Methadon; Opioide; Substitution; Tramadol
VG Osnabrück, Beschluss vom 17. Juni 2010 - 6 B 42/10 -, juris.
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