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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,160
BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69 (https://dejure.org/1970,160)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1970 - VI B 42.69 (https://dejure.org/1970,160)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1970 - VI B 42.69 (https://dejure.org/1970,160)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensfehlers - Überleitung eines Ruhestandsbeamten in eine andere Besoldungsgruppe

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Wird zitiert von ... (48)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.04.1963 - VIII B 16.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    Im übrigen kommt eine Zulassung der Revision wegen Abweichung grundsätzlich und so auch hier dann nicht in Betracht, wenn in der entscheidungserheblichen Frage die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53]).
  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    Dies bedeutet, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [DVBl. 1961, 382], vom 20. Juni 1961 - BVerwG II B 63.60 -, vom 28. Februar 1968.
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 5.60

    Vorliegen einer abweichenden Rechtsauffassung bei einer in mehreren Gesetzen in …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    Im übrigen kommt eine Zulassung der Revision wegen Abweichung grundsätzlich und so auch hier dann nicht in Betracht, wenn in der entscheidungserheblichen Frage die angeblich abweichende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu einem anderen Gesetz ergangen ist als das Berufungsurteil (Beschlüsse vom 7. März 1960 - BVerwG VIII B 5.60 - [NJW 1960, 979] und vom 10. April 1963 - BVerwG VIII B 16.62 - [BVerwGE 16, 53]).
  • BVerwG, 28.02.1968 - VI B 22.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    - BVerwG VI B 22.67 - und vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VI B 7.68 -), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Berufungsgerichts abweicht, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.
  • BVerwG, 11.10.1968 - VI B 7.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    - BVerwG VI B 22.67 - und vom 11. Oktober 1968 - BVerwG VI B 7.68 -), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Berufungsgerichts abweicht, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht.
  • BVerwG, 11.11.1965 - VIII C 102.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    In der Beschwerde wird ausgeführt, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, unter anderem von dessen Urteil vom 11. November 1945 - BVerwG VIII C 102.63 -, und von Bundesrechtsnormen ab.
  • BVerwG, 20.09.1967 - II CB 31.66

    Revisionszulassung in beamtenrechtlichen Streitigkeiten und Streitigkeiten …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    Da mithin keine Zulassungsgründe in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise geltend gemacht sind, muß die Beschwerde mangels ordnungsgemäßer Begründung verworfen werden (Beschluß vom 20. September 1967 - BVerwG II CB 31.66 -).
  • BVerwG, 20.06.1961 - II B 63.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1970 - VI B 42.69
    Dies bedeutet, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [DVBl. 1961, 382], vom 20. Juni 1961 - BVerwG II B 63.60 -, vom 28. Februar 1968.
  • BVerwG, 20.01.1978 - 6 B 2.78

    Zulassung der Revision wegen urteilsförmiger Kostenentscheidung nach Erledigung …

    Zunächst übersieht die Beschwerde, daß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53; Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG 6 B 42.69-, vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 37] und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 20.11.1978 - 2 B 19.78

    Erfahrungssätze - Revisibilität

    Bei allen übrigen Divergenzrügen übersieht die Beschwerde, daß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO nur zum Zuge kommt, wenn die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts von der des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift abweicht (vgl. u.a. BVerwGE 16, 53, Beschlüsse vom 6. März 1970 - BVerwG 6 B 42.69 -, vom 28. Februar 1972 - BVerwG 2 B 5.72 - [Buchholz 238.90 Nr. 37] - und vom 18. Dezember 1972 - BVerwG 2 B 24.72 - [Buchholz § 87 BBG Nr. 52]).
  • BVerwG, 11.06.1974 - VI B 42.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Denn wenn § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO bestimmt, daß in der Beschwerdeschrift die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil des Verwaltungsgerichts abweicht, "bezeichnet" werden muß, so bedeutet dies, wie durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt worden ist (vgl. Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VI B 42.69 - mit weiteren Nachweisen aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts), daß es außer der Angabe der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, von der das Urteil abweichen soll, noch der Kenntlichmachung bedarf, inwiefern das in der Vorinstanz ergangene Urteil in seinen rechtlichen Darlegungen nach Meinung des Beschwerdeführers von der angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht; es muß weiterhin dargelegt werden, inwiefern die Abweichung des Urteils entscheidungserheblich ist, d.h. inwiefern das Urteil auf dieser Abweichung beruht (vgl. Beschluß vom 4. Dezember 1970 - BVerwG VI B 37.70 - mit weiteren Nachweisen).
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