Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12 |
Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
GG, Art 16a Abs 1; AsylVfG 1992, § 30 Abs 1; AsylVfG 1992, § 36 Abs 3; AsylVfG 1992, § 36 Abs 4; AsylG, § 77 Abs 2; AufenthG 2004, § 59 Abs 3; AufenthG 2004, § 60a Abs 1; AufenthG ... 2004, § 60 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; EGRL 83/2004, Art 9; VwGO, § 80 Abs 5
Bosnien und Herzegowina: Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes / Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt; keine unmittelbare oder mittelbare Verfolgung von Angehörigen der Volksgruppe der Roma
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Nachteile, die der Betroffene aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Herkunftsstaat zu erleiden hat, etwa infolge von Arbeitslosigkeit oder einer schlechten wirtschaftlichen Lage, können einen Anspruch auf Asyl ebenso wenig begründen wie einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. BVerfG, B. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 60, 315, 335; OVG Nordrhein- Westfalen, U. v. 10.05.2011 - 3 A 133/10.A juris; s. auch § 30 Abs. 2 AsylVfG; zu § 60 Abs, 1 AufenthG s. auch Art. 9 Abs. 3 und Art. 2 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 3 A 133/10
Sri Lanka: Voraussetzungen für die Durchführung eines weiteren Asylverfahrens …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Nachteile, die der Betroffene aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Herkunftsstaat zu erleiden hat, etwa infolge von Arbeitslosigkeit oder einer schlechten wirtschaftlichen Lage, können einen Anspruch auf Asyl ebenso wenig begründen wie einen Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (vgl. BVerfG, B. v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 60, 315, 335; OVG Nordrhein- Westfalen, U. v. 10.05.2011 - 3 A 133/10.A juris; s. auch § 30 Abs. 2 AsylVfG; zu § 60 Abs, 1 AufenthG s. auch Art. 9 Abs. 3 und Art. 2 Buchst, c der Richtlinie 2004/83/EG). - VG Dresden, 26.02.2010 - A 3 K 30049/07
Klageabweisung; obwohl für Angehörige der Roma eine Rückkehr schwieriger sein …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Dass die Diskriminierungen derartige Auswirkungen in einer sehr großen, für jeden Roma ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit begründenden Anzahl von Fällen haben, lässt sich dem zur Verfügung stehenden Erkenntnismaterial nicht entnehmen (vgl. zu allem Auswärtiges Amt, Lageberichte v. 24.10.2010 und 19, 02.2012; amnesty international, Report 2011, Bosnien und Herzegowina;… Europäische Kommission, Bosnien und Herzegowina - Fortschrittsbericht 2005 - v. 09.01.2006, S. 22 f., 24; im Ergebnis ebenso z, B. VG Dresden, U. v. 25, 02.2010 - A 3 K 30049/07 - VG Berlin, U. v. 28.11.2011 - VG 37 K 99, 09 A - ) .
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Vielmehr sieht das Gesetz in diesen Fällen vor, dass die obersten Landesbehörden die politische Leitentscheidung zu treffen haben, ob die Abschiebung ausgesetzt werden soll (vgl. § 60a Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG), Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der allgemeinen Gefahrenlage kommt ausnahmsweise allein dann in Betracht, wenn die Angehörigen der fraglichen Bevölkerungsgruppe nicht anderweitig geschützt sind und wenn sie im Falle der Abschiebung in ihre Heimat aufgrund einer dort bestehenden extremen Gefahrenlage gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden (BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 324, 328); die extremen Gefahren müssen den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit und unmittelbar drohen (…vgl. BVerwG, B. v. 26.01,1999 - 9 B 617/98 -, juris Rn. 2 = NVwZ 1999, 668). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Die Verfolgungshandlungen müssen vielmehr im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltenden Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, dass daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne Weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht (s. zu allem BVerwG, U v 05.07.1994 - 9 C 158/94 juris Rn. 18 = BVerwGE 96.200). - BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Vielmehr sieht das Gesetz in diesen Fällen vor, dass die obersten Landesbehörden die politische Leitentscheidung zu treffen haben, ob die Abschiebung ausgesetzt werden soll (vgl. § 60a Abs. 1 AufenthG i. V. m. § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG), Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG wegen der allgemeinen Gefahrenlage kommt ausnahmsweise allein dann in Betracht, wenn die Angehörigen der fraglichen Bevölkerungsgruppe nicht anderweitig geschützt sind und wenn sie im Falle der Abschiebung in ihre Heimat aufgrund einer dort bestehenden extremen Gefahrenlage gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würden (BVerwG, U. v. 17.10.1995 - 9 C 9/95 -, BVerwGE 99, 324, 328); die extremen Gefahren müssen den Betroffenen mit hoher Wahrscheinlichkeit und unmittelbar drohen (vgl. BVerwG, B. v. 26.01,1999 - 9 B 617/98 -, juris Rn. 2 = NVwZ 1999, 668). - BVerfG, 13.10.1993 - 2 BvR 888/93
Drittstaatenregelung - Nach dem 30.6.1993 ins Bundesgebiet eingereist - Anordnung …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 30 Abs. 1, Abs. 2 AsylVfG kann ein Asylantrag nur dann angesehen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrages geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG. B. v. 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 InfAusiR 1992, 300, 302; B. v. 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 -, NVwZ 1994, 160,161). - BVerfG, 15.05.1992 - 2 BvR 207/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht bei …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Als offensichtlich unbegründet im Sinne des § 30 Abs. 1, Abs. 2 AsylVfG kann ein Asylantrag nur dann angesehen werden, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrages geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG. B. v. 15.05.1992 - 2 BvR 207/92 InfAusiR 1992, 300, 302; B. v. 13.10.1993 - 2 BvR 888/93 -, NVwZ 1994, 160,161). - VGH Baden-Württemberg, 24.04.2008 - A 6 S 1026/05
Kosovo, Widerruf, Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung, Anfechtungsklage, …
Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2012 - 6 B 421/12
Denn jedenfalls kann ein allein an die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Minderheit anknüpfender Schutzanspruch nach § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst, c AufenthG nur dann entstehen, wenn die besonderen Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung erfüllt sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 24.04.2008 - A 6 S 1026/05 juris;… Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2, Aufl., Rn. 1709), Dies ist hingegen für Roma in Bosnien und Herzegowina aus den dargelegten Gründen nicht der Fall.
- VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2688/13
Roma; Bosnien; Attest; PTBS
Rn. 40 Vgl. VG Aachen, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 1205/13.A -, n.v.; VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 6 B 421/12, juris; VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - M 2 S 12.30.975 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. August 2012 - 5 B 363/12 As -, juris; siehe auch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) vom 18. Oktober 2013. - VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2207/13
Roma; Bosnien
Rn. 41 Vgl. VG Aachen, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 1205/13.A -, n.v.; VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 6 B 421/12, juris; VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - M 2 S 12.30.975 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. August 2012 - 5 B 363/12 As -, juris; siehe auch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) vom 18. Oktober 2013. - VG Gelsenkirchen, 27.11.2014 - 17a K 3614/13
Bosnien; Bosnien-Herzegowina; Ersatzmedikation; Krankenversicherung; …
Rn. 30 Vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 21. September 2010- A 4 B 481/07 -, VG Braunschweig; Beschlüsse vom 26. März 2012 - 6 B 61/12 - und vom 20. Dezember 2012 - 6 B 421/12 - VG Schwerin, Beschluss vom 24. August 2012 - 5 B 363/12 As; Lagebericht des Auswärtigen Amtes über die asyl- und abschieberelevante Lage in Bosnien und Herzegowina vom 18. Oktober 2013. - VG Aachen, 30.01.2014 - 1 K 2865/13
Roma; Bosnien; Erkrankung
Rn. 39 Vgl. VG Aachen, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 1 K 1205/13.A -, n.v.; VG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 6 B 421/12, juris; VG München, Beschluss vom 18. Dezember 2012 - M 2 S 12.30.975 -, juris; VG Schwerin, Beschluss vom 24. August 2012 - 5 B 363/12 As -, juris; siehe auch den Lagebericht des Auswärtigen Amtes (AA) vom 18. Oktober 2013.
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