Rechtsprechung
| BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Gewissensentscheidung eines Wehrpflichtigen - Erfordernis einer schweren seelischen Schädigung im Rahmen der Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen der Rüge der Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 01.03.1979 - 59 V 78
- BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Das angefochtene Urteil hält sich mit seinen tragenden rechtlichen Erwägungen im Rahmen dieser vom Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 12, 45 [55]) entwickelten Rechtsgrundsätze. - BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 46.72
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann vorliegt, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 113.73 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]). - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Aus den vorstehenden Darlegungen ergibt sich zugleich, daß das angefochtene Urteil auch nicht von der Entscheidung BVerwGE 7, 242 des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts abweicht (vgl. § 34 Abs. 2 Satz 3 WPflG).
- BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73
Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann vorliegt, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 113.73 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]). - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß eine Gewissensentscheidung im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG, § 25 WPflG dann vorliegt, wenn bei dem Wehrpflichtigen die Vorstellung, im Kriege mit der Waffe Menschen töten zu müssen, zu einer Belastung seines Gewissens in dem Sinne führt, daß er sich dessen bewußt ist, solches nicht "ohne schweren seelischen Schaden" tun zu können (vgl. Urteile vom 30. November 1973 - BVerwG 6 C 113.73 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - unter Hinweis auf BVerwGE 41, 53 [55]). - BVerwG, 01.02.1973 - VI B 3.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensbegriff im Sinne des Art. 4 …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Es handelt sich dabei im übrigen um eine einzelfallbezogene tatsächliche Feststellung, der rechtsgrundsätzliche Bedeutung nicht zukommt (vgl. hierzu auch Beschluß vom 1. Februar 1973 - BVerwG 6 B 3.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 44]). - BVerwG, 07.06.1979 - 6 B 14.79
Geltendmachung von Verfahrensmängeln in Kriegsdienstverweigerungssachen - …
Auszug aus BVerwG, 08.06.1979 - 6 B 43.79
Eine "ernste Gewissensnot" ist demnach als Voraussetzung für die Geltendmachung des Grundrechts des Art. 4 Abs. 3 GG erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Beschluß vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 14.79 -).
- BVerwG, 15.10.1979 - 6 B 93.79
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Einzelfallbezogene …
Diese rechtliche Konzeption des Verwaltungsgerichts steht mit der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats im Einklang (vgl. u.a. Beschlüsse vom 7. Juni 1979 - BVerwG 6 B 14.79 - und vom 8. Juni 1979 - BVerwG 6 B 43.79 -). - BVerwG, 30.08.1979 - 6 B 29.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderung …
Im übrigen handelt es sich hierbei um eine einzelfallbezogene tatsächliche und rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts, die schon deshalb der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zu verleihen vermag (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Juni 1979 - BVerwG 6 B 43.79 - mit Nachweisen). - BVerwG, 29.08.1979 - 6 B 74.79
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels …
Es handelt sich dabei um eine einzelfallbezogene tatsächliche Würdigung, der rechtsgrundsätzliche Bedeutung nicht zukommt (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 8. Juni 1979 - BVerwG 6 B 43.79 -).
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