Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Dresden, 05.11.2020 - 6 L 673/20
- OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20
- VG Dresden, 28.01.2022 - 6 L 673/20
- OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OVG Sachsen, 18.05.2020 - 6 B 346/19
Fahrerlaubnisentziehung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Dass diese Anzeichen aus dem Jahr 2019 oder davor entstammen, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die festgestellten Sachverhalte in dem für die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens maßgeblichen Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung (…vgl. BVerwG, Urt. 17. November 2016 - 3 C 20.15 - , juris Rn. 14;… Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7; SächsOVG Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4 m. w. N.) verwertbar waren.Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dann, wenn die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung, sondern wie hier der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, dient, den Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen ist, da die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 7;… BayVGH, Beschl. v. 23. April 2013 - 11 CS 13.219 -, juris Rn. 20).
Nach den Begutachtungsleitlinien (vgl. Leitsätze zu Nummer 3.13.1 und 3.13.2) bedarf es im Übrigen - anders als bei festgestellter Alkoholabhängigkeit - beim Alkoholmissbrauch, um den es in der Fragestellung der Anordnung ging, jedenfalls grundsätzlich nicht unbedingt eines Abstinenznachweises (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 6).
- OVG Sachsen, 08.02.2021 - 6 B 404/20
Verlust der Fahreignung; Alkoholabhängigkeit; Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Auf die Beschwerde des Antragsgegners stellte der Senat mit Beschluss vom 8. Februar 2021 - 6 B 404/20 - die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 4. August 2020 und den Widerspruchsbescheid vom 23. November 2020 mit der Auflage wieder her, dass es der Antragstellerin aufgegeben wird, vom Antragsgegner zur Abklärung der Frage, ob bei ihm eine Alkoholabhängigkeit vorliegt, die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens binnen einer von ihr zu bestimmenden Frist zu verlangen.Zur weiteren Verwertbarkeit der 2012 zuletzt festgestellten Alkoholabhängigkeit als ergänzender Umstand wird auf die Erwägungen im Beschluss des Senats vom 8. Februar 2021 - 6 B 404/20 - (juris) unter Randnummer 19 verwiesen.
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Da die Beibringensaufforderung selbst kein Verwaltungsakt ist, ist ihre Rechtmäßigkeit inzident gerichtlich zu überprüfen, wenn der Betroffene ihr nicht Folge leistet und die Fahrerlaubnisbehörde deshalb gestützt auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von dessen mangelnder Fahreignung ausgeht und die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis ablehnt oder - falls eine Fahrerlaubnis bereits erteilt war - die Fahrerlaubnis entzieht (BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 17 ff.;… SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8).Dass diese Anzeichen aus dem Jahr 2019 oder davor entstammen, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die festgestellten Sachverhalte in dem für die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens maßgeblichen Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung (vgl. BVerwG, Urt. 17. November 2016 - 3 C 20.15 - , juris Rn. 14;… Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7;… SächsOVG Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4 m. w. N.) verwertbar waren.
- BVerwG, 21.05.2008 - 3 C 32.07
Alkohol; Alkoholmissbrauch; Alkoholauffälligkeit; Alkoholproblematik; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Bei der medizinisch-psychologischen Begutachtung sind solche Umstände, das Trinkverhalten des Betroffenen anhand seiner Vorgeschichte und Entwicklung sowie sein Persönlichkeitsbild näher aufzuklären und zu bewerten, ob für die Zukunft auch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. März 2008 - 3 C 32.07 -, juris Rn. 19 f.). - BVerwG, 21.05.2012 - 3 B 65.11
Eintragung im Verkehrszentralregister; Übergangsvorschrift; Tilgung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Dass diese Anzeichen aus dem Jahr 2019 oder davor entstammen, führt zu keiner anderen Beurteilung, da die festgestellten Sachverhalte in dem für die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens maßgeblichen Zeitpunkt der zu überprüfenden Anordnung (…vgl. BVerwG, Urt. 17. November 2016 - 3 C 20.15 - , juris Rn. 14; Beschl. v. 21. Mai 2012 - 3 B 65.11 -, juris Rn. 7;… SächsOVG Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 4 m. w. N.) verwertbar waren. - VGH Bayern, 23.04.2013 - 11 CS 13.219
Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Trennungsvermögen; …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass dann, wenn die Vorlage des Gutachtens nicht dem Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung, sondern wie hier der Klärung der Frage, ob der Fahrerlaubnisinhaber seine Fahreignung verloren hat, dient, den Eignungszweifeln so zeitnah wie möglich durch die gesetzlich vorgegebenen Aufklärungsmaßnahmen nachzugehen ist, da die Abwendung möglicher erheblicher Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer in Frage steht (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 346/19 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 23. April 2013 - 11 CS 13.219 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen, 26.02.2021 - 6 B 431/20
Entziehung der Fahrerlaubnis; Beibringungsanordnung nach Führen eines Fahrrads …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Da die Beibringensaufforderung selbst kein Verwaltungsakt ist, ist ihre Rechtmäßigkeit inzident gerichtlich zu überprüfen, wenn der Betroffene ihr nicht Folge leistet und die Fahrerlaubnisbehörde deshalb gestützt auf § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von dessen mangelnder Fahreignung ausgeht und die Erteilung der beantragten Fahrerlaubnis ablehnt oder - falls eine Fahrerlaubnis bereits erteilt war - die Fahrerlaubnis entzieht (…BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. 17 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 26. Februar 2021 - 6 B 431/20 -, juris Rn. 8). - OVG Sachsen, 14.07.2021 - 6 B 257/21
Regelmäßiger Cannabiskonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus OVG Sachsen, 04.07.2022 - 6 B 44/22
Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Betroffene auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Juli 2021 - 6 B 257/21 -, juris Rn. 10 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 23.05.2024 - 6 B 252/23
Entziehung der Fahrerlaubnis; Anforderungen an die Begründung der sofortigen …
Dieser Schutzauftrag ist im Hinblick auf die gegenwärtige potentielle Gefährdung der Verkehrssicherheit durch einen möglicherweise ungeeigneten Kraftfahrer mit der gebotenen Beschleunigung zu erfüllen und duldet keinen Aufschub bis zu einem entfernten Zeitpunkt in der Zukunft, zu dem ein solcher Fahrer die Fahreignung wiedererlangt haben mag (SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 44/22 -, juris Rn. 11, Beschl. v. 18. Mai 2020 - 6 B 349/19 -, juris Rn. 7;… VGH BW, Beschl. v. 21. Juni 2023 - 13 S 473/23 -, juris Rn. 7, Beschl. v. 8. September 2015 - 10 S 1667/15 -, juris Rn. 4 f.;… Beschl. v. 24. Januar 2012 - 10 S 3175/11 - , juris Rn. 18 f.;… OVG Saarland, Beschl. v. 3. Mai 2021 - 1 B 30/21 -, juris Rn. 27 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 16. August 2018 - 11 CS 18.1398 -, juris Rn. 12;… OVG Bremen, Beschl. v. 10. Februar 2020 - 2 B 269/19 -, juris Rn. 15). - OVG Sachsen, 14.08.2023 - 6 B 95/23
Entziehung der Fahrerlaubnis; Besitz von Amphetamin; Beweisverwertungsverbot
Denn für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Anordnung eines Gutachtens zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Gutachtensanforderung maßgeblich (…BVerwG, Urt. v. 17. November 2016 - 3 C 20.15 -, juris Rn. Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 4. Juli 2022 - 6 B 44/22 -, juris Rn. 10).
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