Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2, VwGO § 80 Abs. 5
Waffenrecht; absolute Unzuverlässigkeit bei Reichsbürgernähe; Interessenabwägung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.11.2021 - 3 L 574/21
- OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (17)
- VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Gelingt ihm das nicht, liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (BayVGH, Urt. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 14 und 16 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Mai 1984 - 9 C 141.83 - NVwZ 1985, 36).Den ideologischen Hintergrund bildet jeweils eine ablehnende Haltung gegenüber der Existenz der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Institutionen und ihres Rechtssystems, als deren Folge den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation abgesprochen oder die geltende Rechtsordnung negiert werden (vgl. zum ideologischen Hintergrund der Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises auch BayVGH, Beschl. v.30. Juli 2020 a. a. O. Rn. 13 m. w. N.).
Dieser wird dann unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen haben, ob sämtliche Voraussetzungen dafür vorliegen und eine entsprechende Wiedererteilung in Betracht kommt (vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 21).
- OVG Sachsen, 03.12.2018 - 3 B 379/18
Widerruf; Reichsbürger; Zuverlässigkeit; Anhörung; Besetzung; Waffenbesitzkarte
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Rn. 5 Für Personen, die der Ideologie der Reichsbürgerbewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneinen und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung grundsätzlich nicht als für sich verbindlich anerkennen, spricht nach Auffassung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des vormals für dasWaffenrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts viel dafür, dass sie Anlass zu der Befürchtung geben, ggf. auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt zu befolgen, weshalb einem Mitglied der Reichsbürgerbewegung die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden muss (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH Beschl. v. 15. Januar 2018 - 21 Cs 17.1519 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… OVG NRW, Beschl. v. 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5).Selbst im Falle hier nicht gegebener offener Erfolgsaussichten überwiegt im Hinblick auf die mit dem Umgangmit Waffen verbundenen Gefahren regelmäßig das als besonders gewichtig anerkannte öffentliche Interesse daran, unverzüglich vor einem potentiell waffenrechtlich unzuverlässigen Waffenbesitzer geschützt zu werden (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 20. Januar 2022 - 6 B 407/21 -, juris Rn. 20; v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 26;… BayVGH, Beschl. v. 21. November 2019 - 21 CS 18.2523 -, juris Rn. 18 ff.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2018 - 7 B 11152/18
"Reichsbürger" müssen Waffen abgeben
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Denn es besteht die begründete Besorgnis, dass sich die aus der absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit des Antragstellers folgende Gefahr für die überragend wichtigen Schutzgüter Leib und Leben bei einem weiteren Zuwarten jederzeit realisieren kann (vgl. ebenso für ein allgemeines Waffenbesitzverbot: OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18 -, juris Rn. 75).
- BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Ihr verbindendes Element ist die fundamentale Ablehnung der Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik Deutschland (BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 2021 - 2 A 7.21 -, juris Rn. 33). - BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Die Prognose der Unzuverlässigkeit ist bei Berücksichtigung des strikt präventiven, auf die Umsetzung grundrechtlicher Schutzpflichten gerichteten Regelungskonzepts des Waffengesetzes nur dann nicht gerechtfertigt, wenn die Tatsachen, auf die sie gestützt ist, nach aller Lebenserfahrung kein plausibles Risiko dafür begründen, dass die in Rede stehende Person künftig Verhaltensweisen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2015 - 6 C 1.14 -, juris Rn. 17). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.2017 - 1 S 1470/17
Waffenrechtliche (Un-)Zuverlässigkeit eines Reichsbürgers
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Ob die Unzuverlässigkeitsprognose unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auch davon abhängig zu machen sei, mit welcher Intensität sich der Betreffende dem Gedankengut der Reichsbürgerbewegung widmet, und ob nur oder jedenfalls dann, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen hinaus ausdrücklich oder konkludent ihre Bindung an in der Bundesrepublik geltende Vorschriften in Abrede oder unter einem Vorbehalt stellt, solche Zweifel bejaht werden können - wovon das Verwaltungsgericht im Anschluss an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 10. Oktober 2017 - 1 S 1470/17 -, juris Rn. 28) ausgegangen ist -, hat der 3. Senat (…a. a. O.) offengelassen. - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Rn. 4 Im Ansatz ist das Verwaltungsgericht - mit Ausnahme des maßgeblichen Beurteilungszeitpunktes, der hier mangels bereits erlassener Widerspruchsbescheide richtigerweise der der gerichtlichen Entscheidung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1994 - 1 C 31.92 -, juris Rn. 33;… Beschl. v. 24. Juni 1992 - 1 B 105.92 -, juris Rn. 5;… OVG LSA, Beschl. v. 1. Dezember 2021 - 3 M 185/21 -, juris Rn. 5) - von dem rechtlich zutreffenden Prüfungsmaßstab ausgegangen, den auch der Antragsteller in der Beschwerdebegründung nicht infrage stellt. - OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Rn. 5 Für Personen, die der Ideologie der Reichsbürgerbewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneinen und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung grundsätzlich nicht als für sich verbindlich anerkennen, spricht nach Auffassung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des vormals für dasWaffenrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts viel dafür, dass sie Anlass zu der Befürchtung geben, ggf. auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt zu befolgen, weshalb einem Mitglied der Reichsbürgerbewegung die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden muss (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH Beschl. v. 15. Januar 2018 - 21 Cs 17.1519 -, juris Rn. 14; NdsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… OVG NRW, Beschl. v. 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2017 - 20 B 339/17
Widerruf der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis hinsichtlich …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Rn. 5 Für Personen, die der Ideologie der Reichsbürgerbewegung folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneinen und die auf dem Grundgesetz fußende Rechtsordnung grundsätzlich nicht als für sich verbindlich anerkennen, spricht nach Auffassung des Senats im Anschluss an die Rechtsprechung des vormals für dasWaffenrecht zuständigen 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts viel dafür, dass sie Anlass zu der Befürchtung geben, ggf. auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt zu befolgen, weshalb einem Mitglied der Reichsbürgerbewegung die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden muss (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 16 unter Verweis auf BayVGH Beschl. v. 15. Januar 2018 - 21 Cs 17.1519 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG NRW, Beschl. v. 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… HessVGH, Beschl. v. 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …
Auszug aus OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 446/21
Gelingt ihm das nicht, liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (BayVGH, Urt. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 14 und 16 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Mai 1984 - 9 C 141.83 - NVwZ 1985, 36). - VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519
Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2021 - 3 M 185/21
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis bei waffenrechtlichen Eignungsbedenken …
- BVerwG, 24.06.1992 - 1 B 105.92
Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit - Beurteilung der …
- OVG Sachsen, 20.01.2022 - 6 B 407/21
Wiederruf einer Waffenbesitzkarte; Zuverlässigkeit; Waffenbesitz; mittelbarer …
- VGH Hessen, 20.06.2018 - 4 B 1090/18
- VGH Bayern, 21.11.2019 - 21 CS 18.2523
Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Zugehörigkeit zur sog. …
- OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 447/21
Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Reichsbürger; Interessenabwägung
- OVG Sachsen, 01.06.2022 - 6 B 18/22
Widerruf zweier Waffenbesitzkarten sowie eines kleinen Waffenscheins; …
Die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit wird Mitgliedern der Reichsbürgerbewegung daher von der herrschenden obergerichtlichen Rechtsprechung abgesprochen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2022 - 6 B 446/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen;… Beschl. v. 3. Dezember 2018 - 3 B 379/18 -, juris Rn. 16;… BayVGH, Urt. v. 27. Januar 2022 - 24 B 20.2539 -, juris Rn. 20;… Beschl. v. 15. Januar 2018 - 21 Cs 17.1519 -, juris Rn. 14;… NdsOVG, Beschl. v. 2. September 2021 - 11 LA 69/21 -, juris Rn. 26;… Beschl. v. 18. Juli 2017 - 11 ME 181/17 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… OVG NRW, Beschl. v. 26. Juni 2019 - 20 B 822/18 -, juris Rn. 42;… Beschl. v. 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris Rn. 17 m. w. N.;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 23. Oktober 2019 - 7 A 10555/19 -, juris Rn. 34;… HessVGH, Beschl. v. 20. Juni 2018 - 4 B 1090/18 -, juris Rn. 5;… ThürOVG, Beschl. v. 28. Januar 2021 - 3 EO 316/20 -, juris Rn. 4).Gelingt ihm das nicht, liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2022 - 6 B 446/21 -, Rn. 9, zur Veröffentlichung vorgesehen;… BayVGH, Urt. v. 30. Juli 2020 - 24 BV 18.2500 -, juris Rn. 14 und 16 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 8. Mai 1984 - 9 C 141.83 - NVwZ 1985, 36).
Die Waffenbehörde wird dann unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen haben, ob sämtliche Voraussetzungen dafür vorliegen und eine entsprechende Wiedererteilung in Betracht kommt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2022 - 6 B 446/21 -, Rn. 14, zur Veröffentlichung vorgesehen;… BayVGH, Beschl. v. 30. Juli 2020 a. a. O. Rn. 21).
- OVG Sachsen, 31.05.2022 - 6 B 447/21
Waffenrecht; Unzuverlässigkeit; Reichsbürger; Interessenabwägung
Der Senat hat in dem Parallelverfahren 6 B 446/21 mit Beschluss vom heutigen Tage ausgeführt, dass und warum er die Auffassung des Verwaltungsgerichts teilt, dass das Verhalten des Ehemanns der Antragstellerin im Zuge der beiden in den Jahren 2016 bis 2020 geführten Bußgeldverfahren nach aller Lebenserfahrung ein plausibles Risiko dafür begründet, dass er mit Waffen und Munition nicht jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen werde.Zur weiteren Begründung wird auf die Ausführungen unter Nummer 1 der Gründe des Beschlusses im Verfahren 6 B 446/21 Bezug genommen, die hier entsprechend gelten.
- OVG Sachsen, 06.01.2025 - 6 B 105/24
Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis; Folgenabwägung bei offenen …
Im hier betroffenen Bewachungsgewerbe kommt hinzu, dass auch für die Schutzgüter Leben und körperliche Unversehrtheit Gefahren entstehen können, wenn der Gewerbetreibende nicht jederzeit die Gewähr bietet, die ihm obliegenden beruflichen Sorgfaltspflichten, insbesondere bei der Behandlung der Waffen (vgl. § 20 BewachV), einzuhalten, wie dies zumal von Personen, die ein für die Reichsbürgerszene typisches Verhalten zu erkennen gegeben haben, zu besorgen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Dezember 2021- 2 A 7.21 -, juris Rn. 33; SächsOVG, Beschl. v. 31. Mai 2022 - 6 B 446/21 -, juris Rn. 5).
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