Rechtsprechung
| BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Einrichtung eines gymnasialen Unterrichts der Klasse 5 - Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses - Verzicht auf die Durchführung der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Verkündung der Entscheidung - Versäumung der Niederlegungsfrist
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 27.11.1992 - 7 UE 2206/90
- BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
Nachdem der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in seinem Beschluß vom 27. April 1993 (vgl. BVerwGE 92, 367 ff.) nunmehr die Auffassung des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt hat, daß der absolute Revisionsgrund des § 138 Nr. 6 VwGO dann vorliegt, wenn die schriftlichen Urteilsgründe nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung schriftlich niedergelegt, unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben sind - bei einer nicht verkündeten Entscheidung wäre entsprechend auf den Zeitpunkt der Beratung abzustellen -, vermag die hier verstrichene Frist von vier Monaten und 16 Tagen einen derartigen Verfahrensmangel nicht zu begründen. - BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 18.79
Feststellungsinteresse - Erledigung einer Anfechtungsklage - Verwendung eines …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
In einem anderen Fall hat es hingegen nach Erledigung einer Anfechtungsklage gegen Verwendung eines bestimmten Schulbuchs durch Versetzung des betroffenen Schülers ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse bejaht, weil es eine fortdauernde Beeinträchtigung des elterlichen Erziehungsrechts in diesem Einzelfall für gegeben hielt (BVerwGE 61, 164 ). - BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
So hat das Bundesverwaltungsgericht beispielsweise hinsichtlich der Befreiung vom Schwimmunterricht aus Gründen der Glaubensfreiheit das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen des Fehlens einer Wiederholungsgefahr verneint (s. BVerwG, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 108).
- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
In einem weiteren Fall, der die Nichtversetzung eines Schülers betraf, wurde ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse mit den fortwirkenden Folgen dieses Verwaltungsakts, die beispielsweise in der Verlängerung der Schulausbildung und anderen möglichen Nachteilen liegen, begründet (BVerwGE 56, 155 f.). - BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78
Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
Die Kläger haben insbesondere auch keine konkreten Umstände dargetan, aus denen sich ergeben könnte, daß das Urteil die Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht zuverlässig wiedergegeben hätte (vgl. BVerwGE 60, 14 ff.). - BVerwG, 15.02.1980 - 2 CB 19.79
Zulässigkeit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Entsprechende …
Auszug aus BVerwG, 10.06.1994 - 6 B 46.93
§ 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO, der eine Drei-Monats-Frist vorsieht, ist nicht entsprechend anwendbar (vgl. schon BVerwG NJW 1980, 1482).
- BVerwG, 14.02.2003 - 4 B 11.03
Mündliche Verhandlung; Verzicht auf weitere mündliche Verhandlung; Entscheidung …
Diese Bestimmung ist im Verwaltungsprozess indes nicht über § 173 VwGO entsprechend anwendbar (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 2 CB 19.79 - und vom 10. Juni 1994 - BVerwG 6 B 46.93 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nrn. 9 und 20). - BVerwG, 08.07.2008 - 8 B 29.08
Beurteilung der Verspätung des Vorbringens bei Verzicht der Beteiligten auf eine …
- BVerwG, 19.12.2001 - 1 B 120.01
Voraussetzungen zeitlich ordnungsgemäßer Mitteilung bei Verzicht auf mündliche …
§ 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO, der eine Drei-Monats-Frist bestimmt, ist nicht entsprechend anwendbar (vgl. Beschluss vom 15. Februar 1980 - BVerwG 2 CB 19.79 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 9 = NJW 1980 1482; Beschluss vom 10. Juni 1994 - BVerwG 6 B 46.93 - nicht veröffentlicht).
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