Rechtsprechung
| BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12 (6 B 34.12) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Vorliegen der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 152a Abs. 2 S. 6
Vorliegen der Voraussetzungen einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.07.2011 - 12 K 5233/10
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2012 - 9 S 2246/11
- BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 34.12
- BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12 (6 B 34.12)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 30.09.2004 - IV S 9/03
Beginn der Frist zur Einlegung der Gegenvorstellung analog § 321a ZPO - bei …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12
Er muss substanziiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 30. September 2004 - IV S 9/03 - BFHE 207, 501 ;… Guckelberger in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 28 m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2012 - 1 M 32/12
Zulassung zur Wiederholungsprüfung unter Beendigung des Beamtenverhältnisses auf …
Auszug aus BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12
Rn. 3 Klarstellend ist insofern anzumerken, dass die von der Klägerin in ihrer Gehörsrüge nochmals hervorgehobene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 19. April 2012 (OVG 1 M 32/12 - NVwZ-RR 2012, 553 ff.) keine im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO divergenzfähige Entscheidung darstellt, somit für die Entscheidung des Senats über die von der Klägerin erhobene Divergenzrüge keine Rolle spielen konnte und folglich von vornherein keinen Ansatz bietet, eine Gehörsverletzung in Erwägung zu ziehen. - BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 34.12
Verlängerung der Frist für Wiederholungsprüfung um den Zeitraum der Elternzeit
Auszug aus BVerwG, 01.11.2012 - 6 B 49.12
Rn. 1 1. Die Klägerin wendet sich mit ihrer Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) gegen den Beschluss des Senats vom 2. Oktober 2012 (BVerwG 6 B 34.12 ), mit dem der Senat die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 24. Mai 2012 zurückgewiesen hat.
- BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13
Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts
Er muss substantiiert vortragen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich nicht äußern konnte oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (vgl. Beschluss vom 1. November 2012 - BVerwG 6 B 49.12 - Rn. 2; BFH, Beschluss vom 30. September 2004 - IV S 9/03 - BFHE 207, 501 ;… Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, § 152a Rn. 28 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 2 BeratungsG, § 3 BeratungsG, § 4 Abs 1 BeratungsG, § 4 Abs 2 BeratungsG
Staatliche Förderung von Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 113 Abs 5 S 1 VwGO, § 2 BeratungsG, § 3 BeratungsG, § 4 Abs 1 BeratungsG, § 4 Abs 2 BeratungsG, § 7 BeratungsG, § 8 BeratungsG, § 2 Abs 1 BbgAGSchKG, § 3 BbgAGSchKG, § 6 BbgAGSchKG, Art 4 GG
Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz; Schwangerschaftskonfliktberatung; allgemeine Schwangerschaftsberatung; Sicherstellungsauftrag; ausreichendes Beratungsangebot; Erforderlichkeit; Bedarf; ... - rechtsportal.de
SchKG § 4 Abs. 2; SchKG § 7
Grundsätze zur Berücksichtigung von Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche i.R.d. Bedarfsplanung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Grundsätze zur Berücksichtigung von Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche i.R.d. Bedarfsplanung
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 21.06.2011 - 7 K 441/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
- BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 2.14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 48.03
Schwangerschaftsberatung; Schwangerenberatung; Schwangerschaftskonfliktberatung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Dies gilt auch für Beratungsstellen, die lediglich Beratungen nach § 2 SchKG anbieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 48.03 -, BVerwGE 121, 270, Rn. 26 ff. bei juris, ebenso OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 21 A 1144/02 -, NWVBl. 2004, 234, Rn. 53 ff. bei juris).Der Verein "donum vitae" setzt sich zwar ebenfalls vorbehaltlos für den Schutz des ungeborenen Lebens ein, nimmt aber an der Schwangerschaftskonfliktberatung teil und stellt Beratungsscheine nach § 7 SchKG aus; zwischen ihm und der katholischen Kirche besteht mithin ein Dissens darüber, wie der Schutz des ungeborenen Lebens auf der Grundlage des katholischen Glaubens zu verwirklichen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 2004, a.a.O., Rn. 43 bei juris).
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 48.12
Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Wie sich aus den Ausführungen des Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 22. November 2013 in den Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 sowie OVG 6 B 50.12 ergibt, suchen nicht ausschließlich Angehörige der katholischen Kirche die Beratungsstellen des Klägers auf.Nach den Angaben des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 30. Oktober und 5. November 2013 zu den geförderten Beratungsstellen und dem dort jeweils geförderten Beratungspersonal im hier betroffenen Versorgungsbereich Oderland-Spree sowie den übrigen Versorgungsbereichen des Landes Brandenburg (zum Versorgungsbereich Lausitz-Spreewald vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2013 im Verfahren OVG 6 B 48.12) kann aber davon ausgegangen werden, dass die Ausstattung einer Beratungsstelle mit Personal im Umfang von 20 Wochenstunden als Mindestausstattung zu betrachten ist.
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zu den verfassungsmäßigen Anforderungen an eine Regelung des Schwangerschaftsabbruchs (Urteil vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90, 4/92 u. 5/92 -, BVerfGE 88, 203 ff.) entschieden hat, gebührt auch dem ungeborenen Leben der Schutz des Staates.
- BVerwG, 15.03.2007 - 3 C 35.06
Schwangerschaftskonfliktberatung; Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Eine weltanschauliche Vielfalt wird darüber hinaus nicht durch das Vorhandensein einer großen Zahl von weltanschaulich neutralen Beratungsstellen (z.B. Pro Familia) gewährleistet, denn weltanschauliche Neutralität ist nicht identisch mit einer Vielzahl unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtungen (vgl. zu staatlichen Beratungsstellen BVerwG, Urteil vom 15. März 2007 - 3 C 35.06 -, NJW 2007, 2713, Rn. 23 bei juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2003 - 21 A 1144/02
Gewährung einer Zuwendung zur Förderung einer betriebenen Beratungsstelle; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Dies gilt auch für Beratungsstellen, die lediglich Beratungen nach § 2 SchKG anbieten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juli 2004 - 3 C 48.03 -, BVerwGE 121, 270, Rn. 26 ff. bei juris, ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2. Oktober 2003 - 21 A 1144/02 -, NWVBl. 2004, 234, Rn. 53 ff. bei juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 50.12
Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Wie sich aus den Ausführungen des Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 22. November 2013 in den Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 sowie OVG 6 B 50.12 ergibt, suchen nicht ausschließlich Angehörige der katholischen Kirche die Beratungsstellen des Klägers auf.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 48.12 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die öffentliche Förderung der katholischen Schwangerschaftsberatungsstellen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwangerschaftsberatungsstellen der Caritas in Brandenburg haben Anspruch auf öffentliche Förderung - Ausschluss eines katholischen Beratungsangebots von der öffentlichen Förderung widerspricht staatlicher Schutzpflicht für das ungeborene Leben.
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 21.06.2011 - 7 K 419/08
- VG Cottbus, 25.06.2011 - 7 K 419/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 48.12
- BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 1.14
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2013 - 6 B 49.12
Schwangerschaftsberatungsstellen der katholischen Kirche; Förderung nach dem …
Wie sich aus den Ausführungen des Klägerbevollmächtigten im Schriftsatz vom 22. November 2013 in den Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 sowie OVG 6 B 50.12 ergibt, suchen nicht ausschließlich Angehörige der katholischen Kirche die Beratungsstellen des Klägers auf.Nach den Angaben des Beklagten in seinen Schriftsätzen vom 30. Oktober und 5. November 2013 zu den geförderten Beratungsstellen und dem dort jeweils geförderten Beratungspersonal im hier betroffenen Versorgungsbereich Oderland-Spree sowie den übrigen Versorgungsbereichen des Landes Brandenburg (zum Versorgungsbereich Lausitz-Spreewald vgl. Schriftsatz des Beklagten vom 30. Oktober 2013 im Verfahren OVG 6 B 48.12) kann aber davon ausgegangen werden, dass die Ausstattung einer Beratungsstelle mit Personal im Umfang von 20 Wochenstunden als Mindestausstattung zu betrachten ist.
- BVerwG, 25.06.2015 - 3 C 3.14
Öffentliche Förderung für Schwangerenberatungsstellen der Caritas in Brandenburg
Aus dem Berufungsurteil sowie dem Urteil gleichen Rubrums im Parallelverfahren OVG 6 B 48.12 (BVerwG 3 C 1.14 ) ergibt sich des Weiteren, dass das Beratungsangebot des Klägers auch tatsächlich nachgefragt worden ist, also ein entsprechender Beratungsbedarf bestanden hat.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".