Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04 |
Türkischer Kriegsdienstverweigerer
Art. 4 Abs. 3 GG, förmliches Verfahren zur Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 GG, §§ 1 ff. KDVG) nur für Deutsche, Abschiebeschutz entsprechend der BGH-Entscheidung «Auslieferung des jugoslawischen Wehrdienstverweigerers» kommt allenfalls als Einrede gegen aufenthaltsbeendende Maßnahme in Betracht
Volltextveröffentlichungen (9)
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GG Art. 4 Abs. 3; KDVG §§ 1, 2 Abs. 2
Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf Anerkennung. - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 4 Abs. 3
Kriegsdienstverweigerung; deutsche Staatsangehörigkeit; isoliertes Verfahren auf Anerkennung
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens; Kriegsdienstverweigerung eines Türken
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
GG Art 4 Abs. 3
Kriegsdienstverweigerung, Abschiebungshindernis, Glaubensfreiheit, Gewissensfreiheit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 4 Abs. 3; KDVG § 1 § 2 Abs. 2
Kein Anerkennungsverfahren bei Kriegsdienstverweigerung eines Ausländers gegenüber Heranziehung durch Heimatland - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.06.2004 - 8 K 1620/04
- BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 1880 (Ls.)
- NVwZ 2005, 464
- DVBl 2005, 588
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.05.1977 - 4 ARs 6/77
Auslieferung von Wehrdienstverweigerern
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 6 B 54.04
Der Bundesgerichtshof hat in der vom Kläger angeführten Entscheidung vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77 (BGHSt 27, 191) ausgeführt, dass das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG nicht nur für Personen gelte, die in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wehrpflichtgesetz wehrpflichtig sind, und nicht nur die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe in den deutschen Streitkräften betreffe.
- BGH, 16.01.2025 - 4 ARs 11/24
Vorlage nach § 42 Abs. 1 IRG (Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; …
aa) Es kann offenbleiben, ob an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten ist, wonach das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG nicht nur für Personen gilt, die in der Bundesrepublik nach dem Wehrpflichtgesetz wehrpflichtig sind, sondern ohne Einschränkung für jeden, der zum Kriegsdienst mit der Waffe herangezogen werden kann, und ob Art. 4 Abs. 3 GG damit nicht nur die Verweigerung des Dienstes mit der Waffe in den deutschen Streitkräften erfasst, sondern auch die Heranziehung zu ausländischen Streitkräften (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. Mai 1977 - 4 ARs 6/77, BGHSt 27, 191, 193 f., juris Rn. 7;… Beschluss vom 15. März 1984 - 4 ARs 23/83, BGHSt 32, 314, 324, juris Rn. 27;… Mager in von Münch/Kunig, GG, 7. Aufl., Art. 4 Rn. 131;… a.A. Bethge in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, 2. Aufl., Band IV, § 137 Rn. 52;… de Wall in Stern/Sodan/Möstl, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, 2. Aufl., Band IV, § 113 Rn. 8;… Mückl in Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum GG, Stand: Februar 2021, Art. 4 Rn. 232;… Wolff in Hömig/Wolff, GG, 13. Aufl., Art. 4 Rn. 23;… Starck in von Mangoldt/Klein/Starck, GG, 7. Aufl. 2018, Art. 4 Rn. 176; Stein, NJW 1978, 2426, 2428; ungeachtet der Reichweite von Art. 4 Abs. 3 GG jedenfalls einen Anspruch nicht der deutschen Wehrpflicht unterliegender Ausländer auf Durchführung eines förmlichen Anerkennungsverfahrens verneinend BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54/04 Rn. 8). - OLG Dresden, 09.08.2024 - OAus 174/24
Auslieferung eines Verfolgten in sein Heimatland zum Zwecke der Strafverfolgung …
Rn. 29 Das Bundesverwaltungsgericht hat für Ausländer keinen Anspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens als Kriegsdienstverweigerer gegenüber der Heranziehung zum Militärdienst in ihrem Heimatland zuerkannt und darauf verwiesen, dass ein derartiges Anliegen im verwaltungsrechtlichen Fachverfahren lediglich einredeweise geltend gemacht werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, juris). - AG Biedenkopf, 29.05.2008 - 41 Ds 4 Js 16319/07
Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Erlangung eines Passes bei Staatenlosigkeit …
Eine solche Beschränkung würde auch dem wesentlichen Zweck des Art. 4 Abs. 3 GG zuwiderlaufen, der darin besteht, die Gewissensposition gegen den Kriegsdienst mit der Waffe zu schützen und den Kriegsdienstverweigerer vor dem Zwang zu bewahren, töten zu müssen (BVerfGE 28, 243, 262; 32, 40, 45), einem Zwang, der notwendig mit jedem Wehrdienst mit der Waffe verbunden ist, unabhängig davon, in welchem Land er abzuleisten ist (BGHSt 27, 191, 193; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04).Eine Entscheidung, die zur Folge hat, dass jemand gegen sein Gewissen zum Wehrdienst mit der Waffe gezwungen wird, verstößt deshalb unabhängig davon, ob dieser Dienst im Inland oder im Ausland abgeleistet werden soll und ob der Betroffene nach deutschem Recht wehrpflichtig ist oder nicht, stets gegen Art. 4 Abs. 3 GG (s. BGHSt 27, 191, 193; s. auch BGHSt 32, 314, 324; der BGH folgert daraus, dass eine Auslieferung eines Kriegsdienstverweigerers unzulässig ist, wenn sie dazu führt, dass der Verfolgte unmittelbar nach der Verbüßung der Strafe, noch ehe er das Land, an das er ausgeliefert wird, wieder verlassen kann, zum Wehrdienst mit der Waffe herangezogen wird und falls er aus Gewissensgründen diesen Dienst verweigert, Bestrafung zu gewärtigen hat, s. BGHSt 27, 191, 193; in diese Richtung für aufenthaltsbeendende Maßnahmen auch BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04).
- VG Hamburg, 11.12.2006 - 10 E 3495/06
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogene …
Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Beschluss vom 27.10.2004 (6 B 54/04) entschieden, dass Ausländer ihre entsprechenden Grundrechtspositionen einredeweise gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geltend machen könnten.Anderes ist auch dem vom Antragsteller zitierten Beschluss des für Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2004 (BVerwG 6 B 54.04 - NVwZ 2005, 464) nicht zu entnehmen, in dem es heißt:.
- OVG Hamburg, 19.01.2007 - 1 Bs 4/07
Abschiebungsschutz bei Heranziehung zum Wehrdienst im Ausland
Angesichts dieser ausreichend klaren Rechtslage (wie hier auch: OVG Münster, Beschl. vom 4.10.2006 - 18 B 2066 - juris; VGH Bad.Württ., Beschl. vom 1.2.1995, AuAS 1995, 186) geht das Vorbringen des Antragstellers ins Leere, ihm müsse vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden, weil der Schutzumfang des Art. 4 Abs. 3 GGG höchstrichterlich noch nicht geklärt sei und ihn das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27.10.2004 (NVwZ 2005, 464) offen gelassen hatte. - VG Regensburg, 20.02.2013 - RO 8 K 12.30145
Wehrdienstentziehung; keine Gewissengründe; Haftbedingungen in der Türkei
Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.;… vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ). - OLG Köln, 29.10.2024 - 3 OAus 66/24
Auslieferung; Ukraine; Kriegsdienst; Verweigerung; Haftbedingungen; …
Rn. 23 (1) Es kann dahingestellt bleiben, ob Art. 4 Abs. 3 GG schon im Ansatz einen Schutz nur für die nach deutschem Recht Wehrpflichtigen schafft (so etwa Hamburgisches Oberverwaltungsgericht…, Beschluss vom 19.01.2007 - 1 Bs 4/07, juris Rn. 10; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 26.08.2011 - 3 B 251/10, juris; offengelassen BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004 - 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464, 465; zur asylrechtlichen Bedeutung der Gefahr einer Verfolgung wegen Wehrdienstentziehung vgl. BVerwG…, Beschluss vom 02.06.2017 - 1 B 108/17, juris Rn. 10) oder ob es sich bei dem Recht zur Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe um ein Menschenrecht handelt, das auch in Bezug auf nach ausländischem Recht wehrdienstpflichtige Personen ein Auslieferungshindernis begründen kann (so BGH, Beschluss vom 24.05.1977 - 4 Ars 6/77, BGHSt 27, 191 ff.; aA OLG Dresden…, Beschluss vom 09.08.2024 - OAus 174/24, juris Rn. 21 ff.). - VG Potsdam, 13.02.2012 - 7 K 787/09
Abschiebungsverbot, Abschiebungshindernis, Türkei, Wehrdienstverweigerung, …
Jedenfalls ist den Belangen des ausländischen Wehrdienstverweigerers in Fällen der vorliegenden Art dann ausreichend Rechnung getragen, wenn man ihm gestattet, sein Anliegen einredeweise gegenüber aufenthaltsbeendenden Maßnahmen geltend zu machen (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2004 - 6 B 54/04 - juris). - VG Regensburg, 04.07.2013 - RN 8 K 13.30166
Unglaubhafte Luftwegeinreise; Verfahren bei Festnahmen; Wahlbeobachterausweis der …
Insoweit kann offen bleiben, welche Relevanz das vom Grundgesetz gewährte Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen für die Entscheidung über die Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen hat, der sich hierauf ggf. beruft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464 f., Rn. 6 ff.;… vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.2007, 4 SO 187/06, und VG Leipzig, Urt. v. 21.7.2011, A 5 K 157/11, ). - VG Saarlouis, 21.11.2018 - 6 K 1091/17
Türkei: Weiterhin keine Gruppenverfolgung von Kurden; jedenfalls Schutz im Westen …
Germann, BeckOK Grundgesetz, Epping/Hillgruber, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 4 Rn 116 unter Hinweis auf aA BGHSt 27, 191 (193 f.); offengelassen in BVerwG, Beschluss vom 27.10.2004, 6 B 54/04, NVwZ 2005, 464. - VG Leipzig, 21.07.2011 - A 5 K 157/11
Türkei: 60 Abs. 5 AufenthG, Wehrdienstverweigerung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 18 B 2066/06
Abschiebung Ausländerbehörde Kriegsdienstverweigerung
- VG Hamburg, 17.01.2012 - 15 AE 631/11
Asylrecht: Abschiebungsschutz (Türkei) wegen nicht auf Gewissensgründen …
- OVG Sachsen, 26.08.2011 - 3 B 251/10
Abschiebung eines Kriegsdienstverweigerers in sein Heimatland (Bestätigung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - 15 A 77/06
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