Rechtsprechung
| BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Ermächtigung einer Behörde zum Erlass von näheren Bestimmungen über die Höhe, Ermittlung und das Verfahren der Finanzhilfe für private Ersatzschulen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 17.03.2009 - 4 A 822/07
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2012 - 2 L 73/09
- BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
- BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 442/13
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig
Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
Der Senat hat - vor dem Hintergrund des insoweit beschränkten individualrechtlichen Gewährleistungsgehalts des Art. 7 Abs. 4 GG (siehe Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 14 m.w.N.) - wiederholt ausgesprochen, dass landesrechtliche Modalitäten der Bemessung von Finanzhilfen für Ersatzschulen aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken aufwerfen und folglich eine Revisionszulassung nicht rechtfertigen können, solange sie im Ergebnis die Ersatzschule als Institution nicht gefährden (…zuletzt Beschlüsse vom 5. September 2012 - BVerwG 6 B 24.12 - juris Rn. 4…, vom 2. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 41.12 - juris Rn. 6 …und vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 45.12 - juris Rn. 5). - BVerwG, 05.09.2012 - 6 B 24.12
Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
Der Senat hat - vor dem Hintergrund des insoweit beschränkten individualrechtlichen Gewährleistungsgehalts des Art. 7 Abs. 4 GG (…siehe Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 14 m.w.N.) - wiederholt ausgesprochen, dass landesrechtliche Modalitäten der Bemessung von Finanzhilfen für Ersatzschulen aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken aufwerfen und folglich eine Revisionszulassung nicht rechtfertigen können, solange sie im Ergebnis die Ersatzschule als Institution nicht gefährden (zuletzt Beschlüsse vom 5. September 2012 - BVerwG 6 B 24.12 - juris Rn. 4…, vom 2. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 41.12 - juris Rn. 6 …und vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 45.12 - juris Rn. 5). - BVerwG, 02.10.2012 - 6 B 41.12
Ersatzschulförderung; Umfang des grundrechtlichen Schutzanspruchs des …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
Der Senat hat - vor dem Hintergrund des insoweit beschränkten individualrechtlichen Gewährleistungsgehalts des Art. 7 Abs. 4 GG (…siehe Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 14 m.w.N.) - wiederholt ausgesprochen, dass landesrechtliche Modalitäten der Bemessung von Finanzhilfen für Ersatzschulen aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken aufwerfen und folglich eine Revisionszulassung nicht rechtfertigen können, solange sie im Ergebnis die Ersatzschule als Institution nicht gefährden (…zuletzt Beschlüsse vom 5. September 2012 - BVerwG 6 B 24.12 - juris Rn. 4, vom 2. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 41.12 - juris Rn. 6 …und vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 45.12 - juris Rn. 5). - BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11
Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
Rn. 2 Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11). - BVerwG, 30.10.2012 - 6 B 45.12
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verstoß eines Gerichts gegen …
Auszug aus BVerwG, 18.12.2012 - 6 B 54.12
Der Senat hat - vor dem Hintergrund des insoweit beschränkten individualrechtlichen Gewährleistungsgehalts des Art. 7 Abs. 4 GG (…siehe Urteil vom 21. Dezember 2011 - BVerwG 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 14 m.w.N.) - wiederholt ausgesprochen, dass landesrechtliche Modalitäten der Bemessung von Finanzhilfen für Ersatzschulen aus bundesrechtlicher Sicht grundsätzlich keine Bedenken aufwerfen und folglich eine Revisionszulassung nicht rechtfertigen können, solange sie im Ergebnis die Ersatzschule als Institution nicht gefährden (…zuletzt Beschlüsse vom 5. September 2012 - BVerwG 6 B 24.12 - juris Rn. 4…, vom 2. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 41.12 - juris Rn. 6 und vom 30. Oktober 2012 - BVerwG 6 B 45.12 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2013 - 9 S 233/12
Förderung einer Ersatzschule; Schulgeld-Erhebung; Sonderungswirkung
Rn. 62 Mit Beschluss vom 02.10.2012 (6 B 41.12) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass aus Art. 7 Abs. 4 GG keine Vorgaben für die Auslegung eines für die Bestimmung der Höhe von Finanzhilfe relevanten gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - wie etwa des Schülerbegriffs in § 150 Abs. 2 Satz 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes - folgen, solange nicht bei einer bestimmten Auslegung die Ersatzschule als Institution existenziell gefährdet wäre (…ebenso: BVerwG, Beschlüsse vom 30.10.2012 - 6 B 45/12 -, Juris Rn. 5, und vom 18.12.2012 - 6 B 54/12 -, Juris Rn. 6). - VG Schwerin, 19.12.2018 - 6 A 451/16
Finanzhilfe für Ersatzschulen
Dementsprechend folgen aus Art. 7 Abs. 4 GG auch keine Vorgaben für die Auslegung eines für die Bestimmung der Höhe von Finanzhilfe relevanten gesetzlichen Tatbestandsmerkmals, solange nicht bei einer bestimmten Auslegung die Ersatzschule als Institution existenziell gefährdet wäre (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.10.2012 - 6 B 45/12 -, v. 18.12.2012 - 6 B 54/12 - und v. 02.10.2012 - 6 B 41/12 - VGH Mannheim, Urt. v. 11.04.2013 - 9 S 233/12 -, juris).
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