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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6392
BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96 (https://dejure.org/1997,6392)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 (https://dejure.org/1997,6392)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 (https://dejure.org/1997,6392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verwaltungsprozessrecht - Anforderungen an das Beweisangebot für die Unrichtigkeit der durch eine Postzustellungsurkunde beurkundeten Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (stRspr, BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ; 65, 227 ; 60, 175, 210 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt im übrigen die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen des Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, BVerfGE 85, 386 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] ; 25, 137 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (stRspr, BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ; 65, 227 ; 60, 175, 210 ).
  • BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (stRspr, BVerfGE 86, 133 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91] ; 65, 227 ; 60, 175, 210 ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen des revisiblen Rechts mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Die weitere Rüge des Klägers, es liege eine Abweichung vom Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 19.2.1992 (GS 1/89) vor, ist gleichfalls unzulässig.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Diese Begründung kann hinweggedacht werden, ohne daß sich der Ausgang des Verfahrens ändert (vgl. BVerwG, Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 Nr. 4 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
    Auszug aus BVerwG, 22.01.1997 - 6 B 55.96
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt im übrigen die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen des Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr, BVerfGE 85, 386 [BVerfG 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88] ; 25, 137 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines …

    Gegenstand der Gehörsrüge kann deshalb nicht die Behauptung sein, ein Gericht habe aus dem Vortrag eines Beteiligten unzutreffende Schlüsse gezogen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 S 1695/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere …

    Gegenstand der Rüge nach Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nicht die Behauptung sein, dass ein Gericht aus dem Vortrag eines Beteiligten unzutreffende Schlüsse gezogen habe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2016 - 3 L 94/16

    International Schutzberechtigte, die keiner vulnerablen Personengruppe angehören, …

    Insbesondere vermag die Behauptung, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. ständige Rechtsprechung des beschließenden Senates, etwa: Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11]; HessVGH, Beschluss vom 26. Januar 1995 - 10 UZ 91/95 -, MDR 1995, 525).
  • VGH Hessen, 27.11.2015 - 2 A 2073/14

    Straßenbaulast für eine Stützmauer

    {RN: 28} Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör verschafft den Verfahrensbeteiligten ein Recht darauf, nicht nur selbst zur Rechtslage Stellung zu nehmen, sondern sich vor Erlass der Entscheidung zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen zweckentsprechend und erschöpfend zu erklären sowie Anträge zu stellen (vgl.: BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2020 - 10 S 2524/20

    Keine Auskunft über Todesfälle mit Ursache COVID-19 (Anhörungsrüge)

    Gegenstand der Rüge nach Artikel 103 Abs. 1 GG kann deshalb nicht die Behauptung sein, dass ein Gericht aus dem Vortrag eines Beteiligten unzutreffende Schlüsse gezogen habe (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.2014 - 2 S 1695/14 - juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2011 - 5 K 425/11

    Gegenstand der Anhörungsrüge - Zuständigkeit für die Entscheidung über die …

    Gegenstand der Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nicht allein die Behauptung sein, das Gericht habe aus dem Vortrag der Beteiligten die falschen Schlüsse gezogen [BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 (Art. 103 Abs. 1 GG) Nr. 52].

    Rn. 20 Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen [BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 - Buchholz 11 (Art. 103 Abs. 1 GG) Nr. 52].

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2014 - 1 L 134/13

    Kein verbaler Begründungszwang bei dienstlichen Beurteilungen

    Dass das Verwaltungsgericht - wie vom Kläger geltend gemacht und hier lediglich unterstellt - einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen haben könnte, vermöchte jedenfalls einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl.: OVG LSA, Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11]), da es sich hierbei um Fragen der tatrichterlichen Würdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung handelt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 117/16

    Berichtigung des Liegenschaftskatasters; Tatbestandsberichtigung im …

    Dass der Senat im Übrigen - hier lediglich unterstellt - einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen haben könnte, vermöchte jedenfalls einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (OVG LSA, Beschl. v. 13.12.2004 - 3 L 488/01 - und v. 11.01.2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschl. v. 02.12.1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschl. v. 22.01.1997 - BVerwG 6 B 55.96 -, juris), da es sich hierbei um Fragen der tatrichterlichen Würdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung handelt.
  • BVerwG, 17.04.1998 - 1 B 31.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Grundsatzrevision bei ausgelaufenem Recht

    Daß das Berufungsgericht somit aus dem klägerischen Vorbringen nicht die gewünschten Schlußfolgerungen gezogen hat, kann nicht mit der Rüge der Gehörsverletzung angegriffen werden (vgl. hierzu Beschluß vom 22. Januar 1997 - BVerwG 6 B 55.96 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11

    Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht

    Dass das Verwaltungsgericht - hier lediglich unterstellt - einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen haben könnte, vermöchte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs schon nicht zu begründen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschlüsse vom 13. Dezember 2004 - 3 L 488/01 - und vom 11. Januar 2005 - 3 L 2/02 - vgl. zudem: BVerfG, Beschluss vom 2. Dezember 1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248 [251]; BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 6 B 55.96 -, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 52 [S. 11]), da es sich hierbei um Fragen der tatrichterlichen Würdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) und der materiellen Richtigkeit der Entscheidung handelt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2012 - 1 L 3/12

    Zum Verhältnis von materieller Rechtskraft und einem Nichtigkeitsfeststellungs- …

  • OVG Saarland, 16.01.2020 - 2 D 7/20

    (Keine) Sachüberprüfung im Rahmen der Anhörungsrüge; (keine) Verletzung des …

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 10 S 2199/21

    Isolierte Anhörungsrüge hinsichtlich der Kostenentscheidung

  • OVG Saarland, 02.05.2022 - 2 B 69/22

    Anhörungsrüge (Hundehaltung)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.04.2012 - 1 L 42/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2017 - 1 A 203/15

    Anerkennung von neurokognitiven Störungen als Dienstunfallfolge; Gewährung von …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2015 - 1 L 89/15

    Verstoß gegen Recht auf den gesetzlichen Richter

  • VGH Hessen, 02.01.2019 - 10 A 1758/17
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2011 - 10 L 4/11

    Dienstpflichten beamteter Hochschulprofessoren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 1 A 4015/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; …

  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2009 - 14 K 1725/09

    Anhörungsrüge, Gehörsrüge, Stellungnahme, Frist, rechtliches Gehör, …

  • VGH Bayern, 15.10.2025 - 8 CS 25.1742

    Anordnung zur Beseitigung von Abfallbehältern auf einer gewidmeten öffentlichen …

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