Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bezüglich der Dienstfähigkeit eines Beamten - Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.1967 - VI A 1499/66
- BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.12.1967 - VI B 46.67
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1968 - VI B 55.67
Dabei handelt es sich im übrigen um Fragen des Einzelfalles, die einer rechtsgrundsätzlichen Bedeutung entbehren (vgl. hierzu Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG VI B 46.67 -).
- BVerwG, 28.05.1984 - 2 B 205.82
Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung - …
Es versteht sich von selbst und bedarf deshalb nicht erst der grundsätzlichen Klärung in einem Revisionsverfahren, daß die an den Beamten gerichtete Anordnung des Dienstherrn, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen (§ 51 Abs. 1 Satz 3 des Hessischen Beamtengesetzes - HBG - in der Fassung vom 14. Dezember 1976, GVBl. I 1977 S. 42; vgl. auch § 42 Abs. 1 Satz 3 des Bundesbeamtengesetzes - BBG -), nur gerechtfertigt ist, wenn die - vom Beamten nicht geteilten - Zweifel des Dienstherrn an der Dienstfähigkeit (vgl. zur Anwendbarkeit des § 51 Abs. 1 Satz 3 HBG in diesem Falle Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - <ZBR 1969, 49 f.>) sich auf konkrete Umstände stützen und nicht "aus der Luft gegriffen" sind (vgl. Plog-Wiedow-Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, Band 1, § 42 RdNr. 11; vgl. zur Konkretisierung einer Untersuchungsanordnung auch BGH, NJW 1979, 219, 220 [BGH 01.09.1978 - RiZ R 7/77] sowie das Urteil des beschließenden Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 -DVBl. 1981, 502>). Ob bei Zugrundelegung des genannten Prüfungsmaßstabes die Zweifel der Behörde an der Dienstfähigkeit des Beamten berechtigt sind und ob Einwendungen des Beamten gegen die Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung anzuerkennen sind, sind Fragen des Einzelfalles, die rechtsgrundsätzlicher Bedeutung entbehren (vgl. Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - ).
- VG Wiesbaden, 30.09.2020 - 3 L 1061/20
Anordnung einer fachpsychiatrischen Untersuchung, die nicht im Hinblick auf eine …
Nach § 44 Abs. 6 BBG ist die Beamtin oder der Beamte verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen zu lassen, wenn Zweifel über die Dienstunfähigkeit bestehen, und, falls dies aus amtsärztlicher Sicht für erforderlich gehalten wird, auch beobachten zu lassen, und zwar selbst dann, wenn der Beamte sich selbst für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. April 1968 - 6 B 55.67 -, VerwRspr 20, 31). - BVerwG, 26.09.1988 - 2 B 132.88 ist nicht rechtsgrundsätzlicher Art. Es entspricht der gesetzlichen Regelung des Art. 56 Abs. 1 Satz 3 des Bayerischen Beamtengesetzes - BayBG -, daß ein Beamter verpflichtet ist, sich nach Weisung des Dienstvorgesetzten ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, beobachten zu lassen, wenn Zweifel über seine Dienstunfähigkeit bestehen, und zwar selbst dann, wenn der Beamte selbst sich für dienstfähig hält und seinen Dienst regelmäßig verrichtet (Urteil vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - unter Hinweis auf den Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - <ZBR 1969, 49 = VerwRspr.
- BVerwG, 13.01.1982 - 2 A 2.81
Zweifel an der dauernden Dienstfähigkeit eines Beamten - Wiederherstellung der …
Auch kommt es nicht darauf an, ob der Kläger selbst sich für dienstfähig hält und ob er regelmäßig zum Dienst anwesend ist (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 A 4.78 - [Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 14 = DVBl. 1981, 502] sowie Beschluß vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - [VerwRspr.Bd. 20 S. 31 = ZBR 1969, 49]).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.06.1990 - 5 M 22/90
Beamtenrecht; Zwangspensionierung; Ärztliche Untersuchung; Behörliche Anordnung
Zwar ist in dem Beschluß vom 2.4.1968 (BVerwG, ZBR 1969, 49) ausgeführt, der betroffene Beamte könne sich gegenüber Untersuchungsanordnungen schon im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren hinreichend schützen, jedoch kann dem nicht entnommen werden, daß es sich bei dieser Untersuchungsanordnung um einen Verwaltungsakt handelt. - VGH Hessen, 23.02.1994 - 1 UE 3980/88
Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten: Untersuchungsanordnung als …
Rn. 38 Zwar handelt es sich nach feststehender Rechtsprechung bei der Untersuchungsanordnung nach § 54 Abs. 1 Satz 3 HBG um einen Verwaltungsakt im Sinne einer mit disziplinarrechtlichen Mitteln vollstreckbaren Verfahrenshandlung (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. April 1968, ZBR 1969, 49 zu § 45 Abs. 1 LBG NW; Urteil des Senats vom 8. Dezember 1972, HessVGRspr. - BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines …
Die auf § 45 Abs. 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 1970 (GV. NW. S. 344) gestützte Aufforderung an den Kläger, sich wegen Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit ärztlich - und zwar durch einen Psychiater - untersuchen zu lassen, war nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts verwaltungsgerichtlich nur darauf zu überprüfen, ob sie nach den im Einzelfall gegebenen Verhältnissen ermessensfehlerhaft, insbesondere ob sie willkürlich war (OVG Münster, ZBR 1974, 362 [363] = NJW 1975, 405; vgl. auch Beschlüsse vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 6 B 46.67 - und vom 2. April 1968 - BVerwG 6 B 55.67 - [ZBR 1969, 49, 50]). - VG München, 21.11.2025 - M 5 E 25.6453
Amtsärztliche Untersuchung, Formelle und inhaltliche Anforderungen an die …
Rn. 27 (1) Zweifel über die Dienstfähigkeit setzen nicht voraus, dass der Beamte krankheitsbedingt dem Dienst längere Zeit ferngeblieben ist (BVerwG, B.v. 2.4.1968 - VI B 55.67 - ZBR 1969, 49; VGH BW, B.v. 3.2.2005 - 4 S 2398/04 - NVwZ-RR 2006, 201, juris). - BVerwG, 23.01.1970 - II B 77.69
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle des …
Diese Frage ist zu bejahen und bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 1968 - BVerwG VI B 55.67 - [ZBR 1969 S. 49]). - OVG Schleswig-Holstein, 02.02.2001 - 3 M 2/01
Weisung des Dienstherrn zur amtsärztlichen Untersuchung eines Beamten bei …
Entgegen der Auffassung der Antragstellerin bedarf es keiner begründeten Annahme der Dienstunfähigkeit, da der genannte Grundsatz eben nicht auf den Tatbestand des § 54 Abs. 1 Satz 3 LBG beschränkt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02.04.1968 - VI B 55.67 -, ZBR 1969, Seite 49). - VG Köln, 27.05.2008 - 3 L 1831/07
- VG Gießen, 29.06.2004 - 5 G 1883/04
Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung im Beamtenverhältnis auf Grund Zweifel …
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